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23.03.23 –
Vorgang: DS/0578/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob bei künftigen Planungen des Bezirksamts für Kitaneubauten soziale Infrastrukturbedarfe, z. B. Ambulanzen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Wohnungen, auf dem Grundstück mit gedeckt werden können.
Begründung:
Private Vorhabenträger zeigen, dass neue Kitaplätze und weitere soziale Infrastruktur auf einem Grundstück Hand in Hand gehen können. Aktuelle Bau- und Planungsvorhaben des Bezirks für neue Kitas, wie in der Gudrunstraße, Gotlindestraße oder Ruschestraße, berücksichtigen keine weitere soziale Infrastruktur auf dem Grundstück. Der Bezirk ist rechtlich zu flächenschonendem Bauen angehalten. Es gibt in mehreren Kiezen im Bezirk eine Unterversorgung an sozialer Infrastruktur. Bezahlbare Wohnungen fehlen ebenfalls. Das Land Berlin ist ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Das Bezirksamt sollte daher im Einzelfall prüfen, ob bei künftigen Planungen für Kitaneubauten weitere soziale Infrastruktur auf dem Grundstück, z. B. in weiteren Etagen über der Kita, mit gedeckt werden kann.
Kategorie
Antrag | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Grüne Erfolge | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Kultur, Bildung, Schule, Sport | Wohnen und Stadtentwicklung
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