Denkmale auf dem Städtischen Friedhof Gotlindestraße erhalten

31.08.23 –

Vorgang: DS/0611/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die denkmalgeschützte Gesamtanlage des städtischen Friedhofs Gotlindestraße (Friedhof, Kapelle, Verwaltungsgebäude) zu erhalten.

Es möge dazu u. a.:

  • die einsturzgefährdete Friedhofskapelle nach Möglichkeit instandsetzen,
  • vorhandene Gräber, u. a. der Familie Ziethen, vor weiterem Verfall schützen und sie in das zu erarbeitende Freiraumkonzept rücksichtsvoll einbeziehen,
  • ein langfristig tragfähiges, nachhaltiges Nutzungskonzept für die Gesamtanlage unter Wahrung des Denkmalschutzes entwickeln,
  • ein Denkmalpflegekonzept für die Gesamtanlage erstellen.

Begründung:
Der Städtische Friedhof Gotlindestraße steht als Gesamtanlage mit den Teilobjekten Friedhof, Kapelle und Verwaltungsgebäude unter Denkmalschutz. Die Friedhofskapelle ist, obwohl sich die Gesamtanlage in öffentlichem Eigentum befindet, als Denkmal akut in seinem Bestand gefährdet.

Der Städtische Friedhof fügt sich in die Planung für ein neues urbanes Zentrum Lichtenberg rund um den Roedeliusplatz Ende des 19. Jahrhunderts städtebaulich ein. Er sollte, um die städtebauliche Konzeption des neuen urbanen Zentrums Lichtenbergs wahrzunehmen, in seinen Eigenheiten erhalten bleiben.

Es ist bislang u. a. gelungen, das Verwaltungsgebäude zu nutzen, die Friedhofskapelle vor dem Einsturz zu bewahren, die Freiflächen zugänglich und den Charakter des Orts erlebbar zu erhalten. Der Städtische Friedhof ist bereits seit mehreren Jahrzehnten für neue Beisetzungen geschlossen.

Die Gesamtanlage kann aktuell durch Fördermittel im Rahmen des Programms Nachhaltige Erneuerung entwickelt werden. Schwerpunkte des Programms Nachhaltige Erneuerung sind dabei u. a. Maßnahmen zur Verbesserung der grünen Infrastruktur, einer wassersensiblen Freiraumplanung und der Anpassung an den Klimawandel.

Das Bezirksamt plant, in 2023 Gutachten in Auftrag zu geben, „um die Situation vor Ort, die Beschaffenheit der Freiflächen und Wege, der Flora und Fauna, der Bäume, der Gräber sowie der Kapelle zu erfassen und Anforderungen an künftige Nutzungen ableiten zu können.“[1]In 2024 sollen aufbauend auf den Ergebnissen der Gutachten u. a. Nutzungsideen ausgearbeitet werden.

Der Erhalt des Denkmalschutzes und der denkmalgeschützten Teilobjekte soll als Bedingung in die Überlegungen zur Weiterentwicklung des Städtischen Friedhofs einfließen und zu einem Denkmalpflegekonzept für die Gesamtanlage führen.

[1]STATTBAU: FAN-Newsletter 12/2022, Berlin Dezember 2022, S. 6

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