Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wiesenweg 1-4 - Ausbau des Wiesenwegs im städtebaulichen Vertrag verankern

Das Bezirksamt wird ersucht, den Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wiesenweg 1-4 im städtebaulichen Vertrag zu verpflichten, sämtliche Aufwendungen für den Ausbau des Wiesenwegs unter Berücksichtigung der Belange des Fuß- und Radverkehrs entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes zu übernehmen.

13.08.22 –

Vorgang: DS/0380/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, den Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wiesenweg 1-4[1] im städtebaulichen Vertrag zu verpflichten, sämtliche Aufwendungen für den Ausbau des Wiesenwegs unter Berücksichtigung der Belange des Fuß- und Radverkehrs entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes zu übernehmen.

Begründung:

Die geplante Nutzungsintensivierung des Vorhabengrundstücks Wiesenweg 1-4 setzt die verkehrliche Erschließung des Plangebiets voraus. Der Wiesenweg ist Teil des Radvorrangnetzes. Die Gehwege sind zumeist in einem schlechten Zustand und besitzen an mehreren Stellen eine zu geringe Breite. Es besteht daher ein grundsätzliches Ausbauerfordernis unter Berücksichtigung der Belange des Fuß- und Radverkehrs entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes.[2]

Die im städtebaulichen Vertrag vereinbarte Kostenbeteiligung des Vorhabenträgers betrifft sämtliche dem Land Berlin entstehenden Aufwendungen, die Folge oder Voraussetzung des geplanten Vorhabens sind. Zu den Aufwendungen gehören u. a. Bau- und Baunebenkosten für Anlagen zur verkehrlichen Erschließung, soweit diese vom Land Berlin zu finanzieren wären.[3] Der Ausbau des Wiesenwegs zur verkehrlichen Erschließung des Plangebiets wäre vom Land Berlin zu finanzieren. Der Vorhabenträger sollte daher an den Aufwendungen beteiligt werden.

Der Vorhabenträger beabsichtigt, die Kosten für die Asphaltierung der Fahrbahn des Wiesenwegs als eine Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs zu übernehmen.[4] Er sollte daneben die Erneuerung der Gehwege als eine Maßnahme zur Förderung des Fußverkehrs finanzieren und die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes bei der Ertüchtigung des Wiesenwegs umsetzen.

Ein Beschluss des Antrags ermöglicht es der Bezirksverordnetenversammlung, vor der Beschlussfassung über die Planreife mit einem Aufhebungsantrag steuernd in das Bebauungsplanverfahren einzugreifen.[5]


[1] Bezug zu Drucksache 276/IX. Derzeit noch Bebauungsplan 11-167 VE Wiesenweg 1-4
[2] Vgl. Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg: Drucksache 276/IX, Anlage 2, Verkehrliche Erschließung
[3] Vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen: Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Land Berlin, Berlin 2018, S. 9
[4] Vgl. Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg: Drucksache 276/IX, Anlage 2, Vorhabenbeschreibung vom 08.04.2022, S. 14
[5] Vgl. Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg: Kleine Anfrage 19/IX, Antwort auf Frage 4

Kategorie

Antrag | Grüne Erfolge | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Wohnen und Stadtentwicklung

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