Planungsziele Bebauungsplanverfahren „Spreeküste“ 11-47a-1 VE um Wohnnutzung erweitern

14.12.23 –

Vorgang: DS/0967/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Planungsziele des Bebauungsplanverfahrens 11-47a-1 VE und weiteren (ggf. zukünftige) Bebauungsplanverfahren im Gebiet südwestlich der Köpenicker Chaussee zwischen dem Stichkanal Rummelsburg und der Bezirksgrenze hin zu einer Wohn- und Gewerbenutzung zu erweitern. Im Zuge dessen ist ein Änderungsverfahren für den FNP in Gang zu setzen.

Im Plangebiet sollen entsprechend des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung die üblichen Anteile an belegungsgebundenem bzw. vergünstigtem Wohnraum sichergestellt werden.

Etwaigen Investoren soll der Wunsch der BVV mitgeteilt werden, die geschaffenen Wohnungen an eine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft zu verkaufen.

Weiterhin soll geprüft werden, ob sich das Plangebiet für die Festsetzung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen eignet.

Begründung:
Im Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieter*innenschutz sowie FM wurde festgestellt, dass ein einheitliches Gewerbegebiet außerhalb der üblichen Geschäftszeiten - insbesondere zu Randzeiten und am Wochenende - zu einer sozialen Ödnis vor Ort führen wird. Damit wird dem Gebiet auch die Attraktivität für Besucher*innen und Spaziergänger*innen aus der Nachbarschaft genommen.

Gleichzeitig wurde klar, dass bei einer vollen Belegung mit Gewerberäumen die Arbeitsplatzanzahl so hoch wird, dass die An- und Abfahrt der Werktätigen zu den üblichen Büro-Stoßzeiten nicht mehr durch den ÖPNV zu stemmen ist.

Eine Mischung mit Wohnen und der damit verbundenen Reduzierung der Büroflächen löst beide Probleme und trägt zu einer Linderung der Wohnungsnot in Lichtenberg und Berlin bei.

Hierzu ist eine Änderung der Zielsetzungen des Bebauungsplans 11-47a-1VE und die Festsetzung eines Mischgebiets oder urbanen Gebiets nach BauNVO erforderlich. Weiterhin hat der Bezirk beim Abgeordnetenhaus von Berlin eine Änderung des Flächennutzungsplans anzustreben.

Die Prüfung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen soll die einheitliche, gemeinwohlorientierte Entwicklung des Plangebiets trotz einer Vielzahl von Eigentümern sicherstellen. Bereits das Gebiet Berlin-Rummelsburger Bucht wurde aus ähnlichen Gründen über die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs entwickelt.

(Gemeinsamer Antrag mit DIE LINKE und SPD)

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Antrag | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Grüne Erfolge | Verkehr und Mobilität | Wohnen und Stadtentwicklung

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