Neue Bezirksverordnete der BVV auf eine frühere Stasi-Tätigkeit überprüfen

15.06.23 –

Vorgang: DS/0804/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Lichtenberg beantragt für diejenigen Bezirksverordneten der BVV Berlin-Lichtenberg, die in der laufenden Legislaturperiode bislang noch keine Überprüfung beantragt haben und vor dem 15. Januar 1972 geboren sind, die Überprüfung beim Stasi-Unterlagen-Archiv auf eine inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR.

Die BVV wendet dabei folgende Verfahrensweise an:

Die Bezirksverordneten übergeben das entsprechende Formblatt bezüglich des Antragsverfahrens, das vom Büro der BVV zur Verfügung gestellt wird, bis zur nächsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg nach Beschluss dieser Drucksache ausgefüllt und verbunden mit ihrer Einverständniserklärung zum Verfahren dem BVV-Büro.

Der Vorsteher der BVV beantragt beim Stasi-Unterlagen-Archiv die Überprüfung der oben genannten Mitglieder der Lichtenberger BVV auf offizielle und inoffizielle Mitarbeit bei dem sowie Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Nach Eingang aller behördlichen Bescheide werden diese vom Vertrauensgremium, welches bereits bislang diese Aufgabe wahrgenommen hat, geöffnet und gesichtet

Von den behördlichen Bescheiden erhalten die jeweils betroffenen Bezirksverordneten und deren Fraktionen durch das Vertrauensgremium Kenntnis sowie vier Wochen Zeit, zu dem Befund der behördlichen Bescheide Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Konsequenzen aus möglichen Belastungen zu ziehen. Personen, zu denen es Hinweise auf eine Zusammenarbeit mit dem oder Mitarbeit bei dem ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR gibt, erhalten Einsicht in die entsprechenden Unterlagen.

Alle ggf. bereits erlangten Erkenntnisse sowie eventuell hinzukommende neue Erkenntnisse fließen in ein gemeinsames Votum des Vertrauensgremiums. Dieses Votum sowie die Stellungnahmen und die Information darüber, welche Bezirksverordneten überprüft worden sind, werden durch den BW-Vorstand in einer nicht-öffentlichen Sitzung bekannt gemacht. Die Fraktionen haben Gelegenheit zu jeweils einem Redebeitrag zur Stellungnahme.

Begründung:
Die bisherige Arbeit des Vertrauensgremiums konnte aufgrund der Wahlwiederholung nicht beendet werden. Seit dem ursprünglichen Beschluss zu Beginn der Wahlperiode hat sich u.a. durch die Wiederholung der Wahl die Zusammensetzung der BVV geändert. Die Überprüfung der neuen Verordneten soll ein Anstoß zur Beendigung der bisherigen Arbeit des Gremiums sein.

Kategorie

Antrag | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Grüne Erfolge

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