Resolution: Wahlergebnis respektieren

29.04.24 –

Aktueller Stand: DA/1264/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Wähler*innenwille ist durch die Mitnahme von BVV-Mandaten in andere Fraktionen nicht mehr in der Bezirksverordnetenversammlung abgebildet. So etwas hat gravierende Auswirkungen für die Arbeit der BVV und die Zusammensetzung von Ausschüssen.
Daher spricht sich die BVV dafür aus, dass die aus dem Wahlergebnis resultierenden Mehrheitsverhältnisse auch zukünftig in der BVV abzubilden sind. Verordnete sollten ihre persönlichen Gründe nicht über einen demokratischen Willensentscheid stellen und Mandate, welche über Listen vergeben werden, als zu vergebene Mandate der Parteien verstehen.

Begründung:
Bei BVV-Wahlen stimmen die Wähler*innen über die Zusammensetzung und Mehrheitsverhältnisse der Bezirksverordnetenversammlungen für die Legislaturperiode ab. Hierbei werden durch das Wahlsystem lediglich Listen, welche von Parteien aufgestellt worden sind, nicht jedoch Einzelpersonen gewählt. Die so gewählten Mehrheitsverhältnisse bilden sich in der BVV durch die Mandatsvergaben nach De-Hont ab. Die Mitnahme von Mandaten beim Verlassen von Fraktionen verzerren den Wähler*innenwillen in der BVV und den Ausschüssen  teils massiv.

Kategorie

Antrag | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung

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