Resolution – Entscheidung der Menschen in Lichtenberg respektieren – Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ jetzt umsetzen!

Als demokratisch gewählte Vertretung der Bevölkerung von Lichtenberg, die mit der überwältigenden Mehrheit von fast zwei Dritteln für die Enteignung und Vergesellschaftung der Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt haben, fordert die BVV Lichtenberg den Berliner Senat und alle im Abgeordnetenhaus von Berlin vertretenen demokratischen Parteien auf, den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen!“ noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen und ein Vergesellschaftungsgesetz im Sinne des Volksentscheids zu verabschieden.

09.12.21 –

Aktueller Stand: Beschlossen

Antragsinhalt:

Am 26. September 2021 haben 57,6 Prozent der Wählenden in Berlin – insgesamt 1.035.950 Menschen – für die Enteignung und Vergesellschaftung der Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt. Diese Mehrheit zieht sich durch die gesamte Stadt: In zehn von zwölf Stadtbezirken lag das »Ja« zum Volksentscheid vor dem »Nein«. In Lichtenberg lag die Zustimmung bei 62,0 Prozent.

Als demokratisch gewählte Vertretung der Bevölkerung von Lichtenberg, die mit der überwältigenden Mehrheit von fast zwei Dritteln für die Enteignung und Vergesellschaftung der Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt haben, fordert die BVV Lichtenberg den Berliner Senat und alle im Abgeordnetenhaus von Berlin vertretenen demokratischen Parteien auf, den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen!“ noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen und ein Vergesellschaftungsgesetz im Sinne des Volksentscheids zu verabschieden.

Als BVV Lichtenberg möchten wir betonen, dass Respekt vor diesem klaren Votum gebietet, es als Auftrag zur zügigen Umsetzung der Enteignung und Vergesellschaftung zu interpretieren. Eine erneute Prüfung durch eine “Expertenkommission” darf nicht zur Verschleppung des Volksentscheids führen, zumal bereits die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens durch den Senat positiv beschieden wurde.

Die BVV Lichtenberg hält abschließend fest, dass zwischen dem Interesse der Menschen in Berlin an angemessenem und bezahlbarem Wohnraum und dem Interesse von Aktiengesellschaften an Profitmaximierung durch Spekulation mit diesem Wohnraum keine Gleichrangigkeit bestehen kann. Wohnen ist ein Menschenrecht, das auch durch Artikel Art. 28 (1) der Berliner Landesverfassung in besonderem Maße geschützt wird. Dem steht kein verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf schrankenlose Rendite gegenüber.

Den ganzen Antrag und aktuellen Stand findet ihr hier: DS/0024/IX

Kategorie

Antrag | Grüne Erfolge | Wohnen und Stadtentwicklung

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