Leerstehendes Wohnhaus in der Konrad-Wolf-Straße 14

06.03.24 –

Akteuller Stand: DS/1161/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit eine Zweckentfremdung von Wohnraum für das Wohnhaus in der Konrad-Wolf-Straße 14 vorliegt.

Es wird zudem ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Leerstand im Wohnhaus Konrad-Wolf-Straße 14 zu beenden und den ungenutzten Wohnraum dem Wohnungsmarkt wieder zuzuführen.

Begründung:
Der Leerstand in dem 2-geschossigen Wohnhaus in der Konrad-Wolf-Straße 14 ist dem Bezirksamt bekannt. Das Gebäude weist keine größeren, vom öffentlichen Gehweg aus sichtbaren Schäden auf. Das Grundstück wirkt verwahrlost.

Berlin ist ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Es liegt daher im Interesse der Bezirksverordnetenversammlung, Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum zu beenden.

Ungenutzten Wohnraum dem Wohnungsmarkt wieder zuzuführen, trägt zur Entlastung des Wohnungsmarkts bei.

Kategorie

Antrag | Wohnen und Stadtentwicklung

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