Kleingartenanlage „Querweg“ sichern

Spekulation den Boden entziehen

06.03.24 –

Aktueller Stand: DS/1158/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, den Zwischenpächter Bahn-Landwirtschaft Bezirk Berlin e. V. zu unterstützen, die Kleingärten der KGA „Querweg“ zu erhalten und sie schnellstmöglich für eine erneute kleingärtnerische Nutzung zu verpachten.

Es möge hierzu das Bebauungsplanverfahren 11-119 KGA „Querweg“ prioritär bearbeiten und zur Festsetzung bringen.

Begründung:
Der Zwischenpächter informierte, dass er sich um den Erhalt der Kleingartenanlage „Querweg“ bemüht und hierzu erfolgreich einen Rechtsstreit mit dem Eigentümer Fa. Wallenstein Living GmbH im Jahr 2023 geführt hat. Gerichtlich bestätigt wurde, dass die Kündigung des Zwischenpachtvertrags für die KGA „Querweg“ durch die Fa. Wallenstein Living GmbH nicht rechtmäßig war. Der Eigentümer hätte angekündigt, die nicht verpachteten Parzellen im Frühjahr 2024 an den Zwischenpächter vollständig beräumt herauszugeben.

Bahn-Landwirtschaft Bezirk Berlin e.V. möchte die KGA „Querweg“ mit neuen Gärtner*innen wieder vollständig nutzen und bewirtschaften können. Um für die neuen Pächter*innen eine langfristige, rechtssichere Nutzungsperspektive zu schaffen, ist es hilfreich, das Bebauungsplanverfahren 11-119 KGA „Querweg“ prioritär zu bearbeiten und zur Festsetzung bringen.

Das Bebauungsplanverfahren 11-119 KGA „Querweg“ hat den Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss vom 24.07.2018 erreicht.

Kategorie

Antrag | Wohnen und Stadtentwicklung

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