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20.11.24 –
Aktueller Stand: DS/1454/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen inwiefern beim Bau, der Sanierung oder Wiederherstellung von Radwegen nach Paragraph 43 des Mobilitätsgesetzes Radwege, bevorzugt in Asphaltbauweise, hergestellt werden können.
Zudem wird ersucht zu prüfen, ob diese Regelung in Zukunft auch für andere Baulastträger gelten kann, wie z. B. die Berliner Wasserbetriebe, Howoge, Telekom usw.
Begründung:
Nach Paragraf 43 des Mobilitätsgesetzes sollen Radwege am besten mit erschütterungsarmen Belag saniert, gebaut oder wiederhergestellt werden. Aus einer kleinen Anfrage „Sanierung der Radinfrastruktur an Hansastraße“ geht hervor, dass gemäß AV-Geh- und Radwege in Asphaltbauweise herzustellen sind. Doch immer wieder erleben wir, dass insbesondere bei der Wiederherstellung von Radwegen dieser mit Pflastersteinen versehen werden, die für Radfahrende nicht die komfortabelste Art der Fahrbahn darstellen. Insbesondere wenn nach Jahren diese Pflastersteine durch Verschiebungen im Untergrund beweglich werden.
Kategorie
Antrag | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Themen | Verkehr und Mobilität
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