Investiert Berlin-Lichtenberg seine Gelder klimaschädlich?

08.02.22 –

Vorgang: KA/0049/IX

Bei der Bekämpfung der Klimakrise spielen auch Investments eine Rolle bzw. in welche Unternehmen Geld investiert wird.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

Vorbemerkung:

Die Berliner Bezirke sind keine Gemeinden mit Selbstverwaltungsrechten gem. Art. 28 GG. In der zweistufigen Berliner Verwaltung obliegt diese Rolle dem Land.
Diese Rollenverteilung spiegelt sich auch in den Finanzbeziehungen zwischen Land und Bezirken wieder. Die finanzielle Eigenverantwortung gem. Art. 28 GG liegt auf der Landesebene. Die Zuständigkeit für Geld- und Kreditgeschäfte obliegt insofern ausschließlich dem Senat (ggf. im Rahmen von Ermächtigungen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin). Die Bezirke handeln dagegen ausschließlich im Rahmen der vom Senat vorgegebenen Landeshaushaltsordnung (LHO).
Aufgabe des Geld- und Kreditgeschäfts des Landes ist es, die Finanzierung des Landeshaushalts sicherzustellen und zu gewährleisten, dass das Land Berlin jederzeit zahlungsfähig ist. Dazu ist es auch erforderlich, dass der Saldo von Einnahmen und Ausgaben auf Bezirksebene zeitnah dem Land Berlin zur Verfügung gestellt wird. Daher führen die Bezirke einnahmenseitig einen regelmäßigen Kontenausgleich/Konten-clearing mit der Landeshauptkasse durch, damit diese darüber verfügen kann, z.T. automatisch (Berliner Sparkasse, Postbank), z.T. durch aktive regelmäßige Überweisung (Deutsche Bank). Im Gegenzug werden von der Landeshauptkasse alle Auszahlungen des Bezirksamtes Lichtenberg und aller anderen Verwaltungen des Landes getätigt.

  1. Mit welchen Geldinstituten steht der Bezirk Lichtenberg in Geschäftsbeziehungen?
    Die Bezirkskasse steht mit folgenden Geldinstituten in Geschäftsbeziehungen: Deutsche Bundesbank, Postbank, Berliner Sparkasse, Deutsche Bank
     
  2. Auf Basis von welchen Kriterien wurden diese Geldinstitute ausgewählt? Welche Gewichtung hatten jeweils die einzelnen Kriterien?
    Die Wahl der Geldinstitute richtet sich nach Nr. 15.1 zu § 70 LHO. Die dort genannten vier Institute sind vorgegeben. Das Bezirksamt Lichtenberg hat dieser Vorgabe folgend bei den unter 1. genannten vier Instituten Konten eingerichtet.
     
  3. Bei welchen Geldinstituten führt der Bezirk Berlin-Lichtenberg seine Konten?
    S. 2.
     
  4. Gibt es darüber hinaus Gelder (bilanziertes Vermögen / Kapitalanlagen), die investiert sind? Falls ja, wie werden diese investiert?
    Nein.
     
  5. Sind die entsprechenden Geldinstitute und Kapitalanlagen an Nachhaltigkeitsstandards gekoppelt, wie dies beim durch das Land Berlin initiierten Nachhaltigkeitsindex BENEXX der Fall ist? Falls nein, warum nicht?
    Dazu können keine Angaben gemacht werden.
     
  6. Ist dem Bezirk Lichtenberg bekannt, ob in anderer Art und Weise in die Förderung fossiler Brennstoffe oder klimaschädliche Unternehmen investiert wird? Falls ja, auf welche Art und Weise und bei welchen Unternehmen?
    Dazu können keine Angaben gemacht werden
     
  7. Will der Bezirk Berlin-Lichtenberg in Zukunft sicherstellen, seine Finanzen klimafreundlich anzulegen bzw. zu investieren? Wenn ja, wie?
    Die Vorauswahl der Geldinstitute gem. § 70 LHO kann nur durch die Landesebene geändert werden.
     
  8. Will der Bezirk Berlin-Lichtenberg in Zukunft sicherstellen, keine Geschäftsbeziehungen mit klimaschädlichen Unternehmen einzugehen? Wenn ja, wie?
    S. 7.

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