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08.02.22 –
Vorgang: KA/0049/IX
Bei der Bekämpfung der Klimakrise spielen auch Investments eine Rolle bzw. in welche Unternehmen Geld investiert wird.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
Vorbemerkung:
Die Berliner Bezirke sind keine Gemeinden mit Selbstverwaltungsrechten gem. Art. 28 GG. In der zweistufigen Berliner Verwaltung obliegt diese Rolle dem Land.
Diese Rollenverteilung spiegelt sich auch in den Finanzbeziehungen zwischen Land und Bezirken wieder. Die finanzielle Eigenverantwortung gem. Art. 28 GG liegt auf der Landesebene. Die Zuständigkeit für Geld- und Kreditgeschäfte obliegt insofern ausschließlich dem Senat (ggf. im Rahmen von Ermächtigungen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin). Die Bezirke handeln dagegen ausschließlich im Rahmen der vom Senat vorgegebenen Landeshaushaltsordnung (LHO).
Aufgabe des Geld- und Kreditgeschäfts des Landes ist es, die Finanzierung des Landeshaushalts sicherzustellen und zu gewährleisten, dass das Land Berlin jederzeit zahlungsfähig ist. Dazu ist es auch erforderlich, dass der Saldo von Einnahmen und Ausgaben auf Bezirksebene zeitnah dem Land Berlin zur Verfügung gestellt wird. Daher führen die Bezirke einnahmenseitig einen regelmäßigen Kontenausgleich/Konten-clearing mit der Landeshauptkasse durch, damit diese darüber verfügen kann, z.T. automatisch (Berliner Sparkasse, Postbank), z.T. durch aktive regelmäßige Überweisung (Deutsche Bank). Im Gegenzug werden von der Landeshauptkasse alle Auszahlungen des Bezirksamtes Lichtenberg und aller anderen Verwaltungen des Landes getätigt.
Kategorie
Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Wirtschaft und Finanzen