Verfahren zur Platzvergabe an Förderschulen
15.05.25 –
Vorgang: KA/0948/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wie viele Anträge auf Schulwechsel / Einschulung auf eine Förderschule wurden für das Schuljahr 2024/25 gestellt? Wie viele Anträge wurden für das Schuljahr 2025/26 gestellt?
Für das Schuljahr 2024/25 wurden insgesamt 272 entsprechende Anträge gestellt. Für das Schuljahr 2025/26 wurden mit Stand 12. Mai 2025 bisher insgesamt 187 Anträge gestellt. Derzeit gehen für das Schuljahr 2025/26 täglich weitere Anträge für Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ein.
- Auf welche Förderstufen und welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkte entfielen wie viele Anträge im Schuljahr 2024/25?
Die Anträge teilten sich wie folgt auf:
- Anträge mit bestätigten Förderstufen II für insgesamt 17 Schüler*innen im sopäd Bereich „geistige Entwicklung“ und „körperliche und motorische Entwicklung“.
- Anträge mit bestätigten Förderstufen I für insgesamt 20 Schüler*innen im sopäd Bereich „geistige Entwicklung“ und „körperliche und motorische Entwicklung“.
- Anträge ohne bestätigte Förderstufen für insgesamt 235 Schüler*innen im sopäd Bereich „Lernen“, „Sprache“, „geistige Entwicklung“ sowie „körperliche und motorische Entwicklung“.
- Waren genügend Schulplätze vorhanden, um alle beantragten Schulwechsel/Einschulungen auf eine Förderschule im Schuljahr 2024/25 zu ermöglichen?
Leider reichen die zur Verfügung stehenden Schulplätze an Förderzentren nicht in allen Bereichen aus, um die Nachfrage abzudecken. An den sonderpädagogischen Schulen mit Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ bestehen seit ca. 8 Jahren keine Aufnahmekapazitäten für alle Schulanmeldungen, sodass seither Ablehnungen von Anträgen auf Einschulung und Schulwechsel erfolgen müssen. An den anderen Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten waren genügend Schulplätze für alle Anmeldungen vorhanden.
- Falls dies nicht möglich war, wie viele Plätze fehlten und nach welchen Kriterien wurde hier entschieden, welchen Anträgen nicht entsprochen werden konnte?
Insgesamt fehlten im Schuljahr 2024/25 an den sonderpädagogischen Schulen für „geistige Entwicklung“ 33 Schulplätze in allen Jahrgangsstufen.
Es konnte Anträgen nicht entsprochen werden, wenn der sonderpädagogische Förderschwerpunkt für „geistige Entwicklung“ vom SIBIUZ nicht bestätigt war, der Wohnort außerhalb des Bezirkes Lichtenberg lag und eine inklusive Beschulung von Schüler*innen in den Regelschulen leistbar war. Über alle anderen Aufnahmen und Ablehnungen wurde im Losverfahren entschieden. Ein rechtssicheres Aufnahmeverfahren war zu diesem Zeitpunkt an den Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht gegeben.
- Gab oder gibt es zum Schuljahr 2024/25 und/oder zum Schuljahr 2025/26 Veränderungen im Verfahren der Platzvergabe an Förderschulen? Falls ja, wie sehen diese konkret aus und warum wurde sich für ein solches Verfahren entschieden?
In der neuen Verordnung über die sonderpädagogische Förderung für das Land Berlin - (Sonderpädagogikverordnung - SopädVO), deren Änderung am 08. März 2025 in Kraft getreten ist, wurde die Aufnahme von Schüler*innen in übernachgefragten Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ab dem Schuljahr 2025/26 gesetzlich geregelt. Demnach müssen Geschwisterkinder und Kinder, die in dem Bezirk wohnhaft sind, vorrangig berücksichtigt werden. Im Übrigen entscheidet das Los.
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