Taubenkot im Tierpark-Center mit Konsequenzen für das Bürgeramt in Friedrichsfelde

05.02.24 –

Vorgang: KA/0595/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie hoch ist die Miete für die Räumlichkeiten des Bürgeramts im Tierpark-Center?
    Die monatliche Miete für die Räumlichkeiten des Bürgeramtes im Tierparkcenter beträgt insgesamt 6.345,17€ (hiervon 1.974,58€ Betriebskostenvorauszahlung).
     
  2. Beabsichtigt das Bezirksamt aufgrund des massiven Problems der Verschmutzung mit Taubenkot, Mietminderungen vorzunehmen?
    Eine Mietminderung in Höhe von 5% wurde dem Vermieter im Dezember angekündigt. Der Vermieter hat daraufhin den Reinigungsturnus angepasst. Bislang geht die Service Einheit Facility Management davon aus, dass der Mangel beseitigt wurde bzw. laufend wird. Gegenteiliges, also dass keine regelmäßige Reinigung durch den Vermieter erfolgt, ist der SE FM nicht bekannt. Aus mietvertragsrechtlicher Sicht ist der Mangel an der Mietsache beseitigt worden.
     
  3. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bezirksamt mit dem Vermieter vereinbart, um die Problematik zu lösen?
    Der Vermieter wurde durch die Service Einheit Facility Management gebeten, den Reinigungsturnus aufgrund der starken Verschmutzung durch Taubenkot anzupassen, sodass ein derartiger Zustand nicht herrscht oder zumindest entsprechend Abhilfe geschaffen wird. Tauben abwehrende Maßnahmen sind erst mit Fertigstellung der laufenden Baumaßnahme umsetzbar und von uns in der Wirksamkeit zu bewerten.
     
  4. Welche alternativen Standorte in der Nähe würden sich für die Nutzung als Bürgeramt eignen? Werden derartige Pläne geprüft oder verfolgt?
    In der Nähe gibt es keinen geeigneten Alternativstandort. Es wird derzeit nicht nach einem neuen Standort gesucht. Den Standort des Bürgeramtes im Tierparkcenter ohne triftigen Grund, also durch außerordentlicher Kündigung, aufzugeben ist schwer, da der neu abgeschlossene Mietvertrag (Mietvertragsbeginn ist der 20.05.2022) eine Festlaufzeit von 15 Jahren hat.
     
  5. Wie geht das Bezirksamt (nicht als Mieterin) mit den vom Taubenkot ausgehenden gesundheitlichen Risiken für die Menschen um? (z.B. Taubenkot auf Handläufen)
    Nach Rücksprache mit dem Umwelt- und Naturschutzamt gehen von Tauben und ihrem Kot keine besonderen Risiken aus, weshalb keine Bekämpfung wie z.B. bei Ratten durchgeführt werden kann. Es sind deshalb aus gesundheitlichen Gründen auch keine gesonderten Maßnahmen erforderlich.

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Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Wohnen und Stadtentwicklung

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