BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Schulneubau in der Hauptstraße 9/Georg-Löwenstein-Straße 15 stärker priorisieren

16.11.23 –

Vorgang: DS/0977/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht die Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens XVII-9-1a Grundschule Hauptstraße stärker zu priorisieren.

Die unterschiedlichen Interessen mögen so abgewogen werden, dass der Planreifebeschluss möglichst noch in 2023 erfolgen kann.

Das Bezirksamt möge sich beim Senat einsetzen, dass die Fertigstellung der Hauptbaumaßnahme möglichst in 2024 erfolgt.

Das Bezirksamt wird ersucht eine textliche Festsetzung zu treffen, die rechtlich sichert, dass für aus Planungsgründen zu fällende Pappeln zeitnah eine über den gesetzlichen Umfang hinausgehende Anzahl an Bäumen heimischer Baumarten in der Rummelsburger Bucht als Ersatz zu pflanzen ist.

Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht bei der zuständigen Senatsverwaltung anzuregen, den Straßenquerschnitt der Hauptstraße und Köpenicker Chaussee zugunsten des Radverkehrs neu zu ordnen und die beidseitige Anlage eines geschützten Radfahrstreifens zu prüfen.

Begründung:

Der Neubau einer Grundschule in der Hauptstraße 9/Georg-Löwenstein-Straße 15 wurde u. a. durch den Wohnungsneubau im Bebauungsplangebiet XVII-4 Ostkreuz notwendig.1

Weiterer Wohnungsneubau in der Rummelsburger Bucht wurde in den letzten Jahren realisiert, aus dem Bedarfe an Grundschulkapazitäten resultieren.2

Die Schulentwicklungsplanung (SEP) für die Schuljahre 2019/2020 bis 2025/2026 prognostizierte für das Schuljahr 2022/23 für die Schulplanungsregion 4 ein Defizit an 218 Plätzen und ging davon aus, dass die Grundschule in der Hauptstraße 9 im Jahr 2023 fertiggestellt wird.3

Der Neubau der Grundschule ist folglich zur Deckung der Bedarfe an Grundschulplätzen an öffentlichen Schulen in der Rummelsburger Bucht dringend notwendig.

Um die geplante Schule planungsrechtlich zu ermöglichen, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans XVII-9 Berliner Campus im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in dem betreffenden Bereich geändert werden.4

Das Bezirksamt informierte die Bezirksverordnetenversammlung im September 2023 proaktiv, dass die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gegen einen Beschluss der Planreife für den Bebauungsplan XVII-9-1a Grundschule Hauptstraße eine negative Stellungnahme abgegeben hat. Die negative Stellungnahme hat eine Überarbeitung der Planung zur Folge, die zweifelsohne zu Verzögerungen bei der Aufnahme des Schulbetriebs an dem Standort führt.

Der Planreifebeschluss ist eine Voraussetzung für den Beginn der Hauptbaumaßnahme.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. IV B hat im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Bebauungsplan-Verfahren XVII-9-1 Berlin Campus I mit Schreiben vom 08.07.2020 bereits darauf hingewiesen, dass eine Verbreiterung der Hauptstraße zulasten des Vorhabengrundstückes notwendig ist und ein Wegekonzept zur Schulwegsicherung nachzuarbeiten ist.[5] Die angesprochenen Fragestellungen sollten in einem Verkehrsgutachten behandelt und dessen Ergebnisse in der weiteren Planung berücksichtigt
werden.6

Die Anlage eines getrennten Geh- und Radwegs, wie sie von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. IV B nach den geltenden Regelplänen gemäß Mobilitätsgesetz und Berliner Straßengesetz gefordert wird, hat u. a. die Fällung einer Baumreihe aus Pappeln zur Folge. Die öffentliche Hand sollte durch die zeitnahe Pflanzung einer über den gesetzlichen Umfang hinausgehenden Anzahl an Bäumen heimischer Baumarten in der Rummelsburger Bucht einen ökologischen Ausgleich für die aus Planungsgründen zu fällenden Pappeln schaffen.

Hauptstraße und Köpenicker Chaussee gehören zum Radvorrangnetz entlang von Hauptverkehrs­straßen. Radverkehrsanlagen mit erschütterungsarmem, gut befahrbarem Belag in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite sollen nach Berliner Mobilitätsgesetz an oder auf allen Hauptverkehrsstraßen eingerichtet werden.7 Die Grundschule muss für die Schulkinder sicher mit Verkehrsmitteln des Umweltverbunds erreichbar sein. Geschützte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn helfen dabei. Sie setzen die Forderung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. IV B nach einer getrennten Wegeführung für den Rad- und Fußverkehr entlang des Schulgrundstücks um.

Der Senat avisiert derzeit einen Baubeginn in 2023 und eine Übergabe der Grundschule mit Sporthalle an die Nutzenden in 2028 an, wobei das Projekt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen umgesetzt werden soll.8

Weitere Verzögerungen bis zur Aufnahme des Schulbetriebs an der Grundschule Hauptstraße sollen durch eine stärkere Priorisierung der Bearbeitung des Bebauungsplans XVII-9-1a und einer Abwägung der Interessen, die zu einem frühzeitigeren Beschluss der Planreife führt, vermieden werden. Die Fachämter des Bezirksamts sollten ihre Arbeit auf dieses Ziel hin koordinieren.
 

1Der Bebauungsplan XVII-4 Ostkreuz wurde am 21.05.2019 festgesetzt. Der aus ihm resultierende rechnerische Langzeitbedarf an 54 Grundschulplätzen, in dem ein Spitzenbedarf nach dem Erstbezug durch überwiegend junge Familien nicht berücksichtigt ist, soll durch den Neubau einer 3-zügigen Grundschule (mit 432 Plätzen) in der Hauptstraße 9 gedeckt werden.

2Die Howoge errichtete u. a. in der Hauptstraße 51-59 mit Fertigstellung in 2018 313 Wohnungen und in der Hauptstraße 41-49c mit Fertigstellung in 2021 73 Wohnungen.

3Vgl. Bezirksamt Lichtenberg: Schulentwicklungsplanung (SEP) für die Schuljahre 2019/2020 bis 2025/2026, Drucksache 2193/VIII, Entwurf vom April 2021, S. 22

4Vgl. Begründung zum Bebauungsplan XVII-9-1a, Stand: 31.10.2022, S. 6 f.

5Vgl. Bezirksamt Lichtenberg: Bebauungsplan-Entwurf XVII-9-1 - Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie Teilung des Bebauungsplans; Arbeitstitel: BerlinCampus I, Drucksache 429/IX, Anlage 2 (Stand 26.08.2022), S. 23 f.

6Vgl. ebd., S. 23

7Vgl. § 43 MobG BE

8Senat von Berlin: 8. Bericht der Taskforce Schulbau zum Maßnahmen- und Finanzcontrolling zum Schulbauprogramm, 2023, Rote Nummer 0999 A, Anlage 11, S. 3

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