Nachfrage zur Rücknahme von Vorlagen des Bezirksamtes

29.06.23 –

Vorgang: KA/0422/IX

In der Antwort auf die KA/0404/IX verweist das Bezirksamt darauf, dass die DS/0734/IX am 6.Juni 2023 vom Bezirksamt aufgehoben wurde, allerdings hat das Bezirksamt die BVV hierüber bereits zur Sitzung am 24.05.2023 informiert.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wer im Bezirksamt kann Zeitreisen oder Hellsehen? Warum hat die Schulstadträtin die Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK DS/0734/IX) unrechtmäßig zurückgenommen, obwohl das Bezirksamt die VzK formell vorher hätte zurücknehmen müssen?
    Diese Fähigkeit hat wahrscheinlich niemand im Bezirksamt. Die Rücknahme der VzK war nicht unrechtmäßig, siehe dazu die Antwort auf die Frage 2 der KA/0404/IX.
     
  2. Hat die KA/0404/IX vom 01.06.23 etwas zur Entscheidung des Bezirksamtes vom 06.06.23 beigetragen? Hat die Kleine Anfrage also das Bezirksamt nachträglich zur Korrektur bewegt?
    Nein.
     
  3. Gab es neben der KA/0404/IX weitere Nachfragen oder Einwände gegen den Vorgang die DS/0734/IX zum 24.05.23 zurückzuziehen? Wenn ja, von wem?
    Dies kann nicht ausgeschlossen werden, öffentlich dokumentiert ist es allerdings nicht.
     
  4. Gibt oder gab es Bedenken oder Einwände im BA bzw. vom Rechtsamt gegen die eigenmächtige Rücknahme der DS/0734/IX durch Frau Dr. Gocksch ohne einen vorherigen entsprechenden Beschluss des Bezirksamtes - vor oder nach dem Zurückziehen? Die Drucksache wurde durch das Bezirksamt vor der Wahl von Frau Gocksch beschlossen.
    Siehe dazu die Antworten auf die KA/0404/IX.
     
  5. Gibt oder gab es Bedenken bezüglich möglicher rechtlicher Konsequenzen durch das Handeln von Frau Dr. Gocksch?
    Nein, siehe dazu die Antwort auf die Frage 4 der KA/0404/IX.

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Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Kultur, Bildung, Schule, Sport | Offene Gesellschaft | Wohnen und Stadtentwicklung

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