Rücknahme von Vorlagen des Bezirksamtes
01.06.23 –
Vorgang: KA/0404/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Unter welchen Umständen können Vorlagen zur Kenntnisnahme (VzK) allgemein zurückgezogen werden?
Formell können gemäß § 30 der Geschäftsordnung der BVV Vorlagen des Bezirksamts bis zum Beginn der Abstimmung zurückgezogen werden.
- Bedarf es für bereits vom Bezirksamt beschlossene Vorlagen zur Kenntnisnahme eines weiteren BA-Beschlusses für die Rücknahme einer Vorlage zur Kenntnisnahme?
Hierbei muss zwischen dem Zurückziehen einer VzK zur Kenntnisnahme nach § 30 GO BVV und der Rücknahme einer VzK im Sinne einer Aufhebung des entsprechenden Beschlusses unterschieden werden. In der GO des Bezirksamts gibt es zum Zurückziehen einer VzK bisher keine explizite Regelung. Das Bezirksamt plant, dies bei der nächsten Änderung zu regeln.
- Wann hat das Bezirksamt die DS/0734/IX „Veränderung von Einschulungsbereichen (ESB) an Grundschulen“ ursprünglich beschlossen?
Die DS 734/IX (BA-Vorlage 103/2023) wurde am 18.04.2023 beschlossen (Beschluss-Nr.: 9/098/2023).
- In welcher Sitzung hat das Bezirksamt beschlossen die DS/0734/IX wie dem Ältestenrat am 24.05.2023 mitgeteilt, zurückzuziehen?
Am 6. Juni 2023 hat das Bezirksamt die beschlossene Drucksache 734/IX (BA-Vorlage Nummer 103/2023; BA-Beschluss-Nr.: 9/098/2023) aufgehoben. Im Zuge des Wechsels in der Leitung des Geschäftsbereichs wurde die Datenlage erneut geprüft, was zu einer anderen Bewertung führte.
- Können der Bezirksbürgermeister oder andere Mitglieder des Bezirksamtes, Beschlüsse des Bezirksamtes eigenständig, ohne vorherige Absprache mit dem Bezirksamt zurückziehen?
Siehe Ausführungen zu 2.
- Ist der Bezirksbürgermeister berechtigt, ohne einen expliziten Beschluss des Bezirksamtes im Namen des Bezirksamtes zu sprechen?
In der Ressortverantwortung sprechen die Mitglieder des Bezirksamts im Namen und für das Bezirksamt
Kategorie
Anfrage
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Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung
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Kultur, Bildung, Schule, Sport