Mit dem Hund ins Büro

16.05.23 –

Vorgang: DS/0775/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, seinen Mitarbeiter*innen die Mitnahme von Hunden an ihren Arbeitsplatz unter noch zu bestimmenden Voraussetzungen, ggf. auch im Rahmen eines Pilotprojekts, zu ermöglichen. Dabei soll auf Erfahrungen aus den Bezirksämtern Marzahn-Hellersdorf und Spandau sowie des Senats zurückgegriffen werden.

Begründung:
Hunde können die Atmosphäre im Büro positiv beeinflussen, ohne die Arbeit negativ zu beeinflussen. Bei der Personalgewinnung kann der Umstand, dass der eigene Hund mit zur Arbeit gebracht werden kann, förderlich sein. Außerdem kommt es dem Wohle des Hundes zu Gute, wenn dieser seine enge Bezugsperson um sich hat.

Andere Bezirke haben bereits definiert, unter welchen Voraussetzungen (Erziehung des Hundes, Publikumsverkehr, Einverständnis aller Mitarbeitenden) die Mitnahme von Hunden möglich sein könnte. Darauf sollte zurückgegriffen werden.

Kategorie

Antrag | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung

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