Kleine Anfrage: Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen

05.10.22 –

Vorgang: KA/0225/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten: 

  1. Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen im öffentlichen Straßenland?
    Die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen sind in ihrem Wortlaut allgemein gefasst. Sie ergänzen den bereits bestehenden Gesetzesauftrag der Straßen- und Grünflächenämter ohne neue Themenfelder bzw. Schwerpunkte aufzumachen. Für das öffentliche Straßenland gibt es detaillierte Vorgaben in den Spezialgesetzen und Verordnungen des Bundes und der Länder. Dies inkludiert auch etwaige Ausführungsvorschriften.
    Das SGA als Baudienststelle ist immer gehalten, die Bestimmungen der BauO Bln im Hinblick auf die Barrierefreiheit einzuhalten. So ist es auch das Ziel, den öffentlichen Raum im Sinne der Broschüre „Berlin – Design for all“ zugänglich und nutzbar zu machen.
    Das Bezirksamt hat mit DS/0326/IX das Update des Strategischen Zielsystems des Bezirksamts Lichtenberg beschlossen. Dort heißt es unter Ziel 3:

    #3 Wir schaffen Lösungen für einen inklusiven öffentlichen Raum und bessere Mobilität.
    Durch eine gleichberechtigte Aufteilung des öffentlichen Raumes wird die Lebensqualität der Lichtenberger Bürger*innen gesteigert. Dabei respektieren wir die unterschiedlichen Bedürfnisse und die vielfältigen Mobilitätskonzepte.
    Wir befördern die Mobilitätswende in unserer Stadt unter Maßgabe der Klimaneutralität im Rahmen unserer bezirklichen Spielräume. Dabei denken wir Mobilität und Verkehrssicherheit ausgehend von den schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen.

    Eine Änderung der Strategischen Ziele hat selbstverständlich auch Auswirklungen auf die weiteren Ebenen und Elemente des Strategischen Steuerungssystems. Entsprechend wird der Steuerungsdienst beauftragt, die notwendigen Schritte für die weitere Aktualisierung des Strategischen Steuerungssystems in die Wege zu leiten, u.a. die Konkretisierung der Strategischen Ziele mit den OE-Leiter*innen.
    Dies trifft auch auf Ziel 3 zu.

  2. Welche Erfolge konnte das Bezirksamt zur Umsetzung der Konvention im öffentlichen Straßenland bisher erzielen?
    „Erfolge“ sind nicht nur an Einzelprojekten wie behindertengerechten Umbauten zu messen, sondern das gesamte Handeln des Bezirks (hier das SGA) - jede Planung, jeder Neubau, jeder Umbau, jede Sondernutzung, jede Baustelle – ist zu betrachten und genau dieses tägliche Handeln ist auf barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Straßenlandes hin ausgerichtet.
    Eine statistische Erfassung erfolgt seitens der Straßenbaubehörde nicht, da dieses der Gesetzgeber nicht vorschreibt.

Kategorie

Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Offene Gesellschaft | Verkehr und Mobilität

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