Kältehilfe

23.11.23 –

Vorgang: KA/0536/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wieviel Plätze stehen diese Saison dem Bezirk Lichtenberg im Rahmen der Kältehilfe zur Verfügung?
    S. 2.
     
  2. Wie wird sich diese Zahl bis zum 31.04.24 entwickeln?
    Das Amt für Soziales Lichtenberg fördert im Zeitraum vom 01.10.2023 bis 30.04.2024 täglich 39 Not-übernachtungsplätze. Sollte seitens SenASGIVA ein erhöhter Bedarf geltend gemacht werden, bestehen Absprachen mit dem Projektträger, weitere Notübernachtungsplätze zu eruieren.
     
  3. Wie hat sich die Zahl der Kältehilfeplätze in den letzten 5 Jahren im Bezirk Lichtenberg entwickelt?
    Bis April 2023 wurden (auch in den letzten 5 Jahren) durch das Kältehilfeprojekt des Trägers Merkur e.V. Berlin täglich 15 Notübernachtungsplätze angeboten. Die Auslastung liegt seit Jahren bei ca. 75 %.
    a. Worauf führt das Bezirksamt diese Entwicklung maßgeblich zurück? 
    Die Erhöhung der Anzahl an Notübernachtungsplätzen für die Kältehilfe im Jahr 2023 steht im Kontext der entsprechenden Anforderung der Angebotserweiterung durch SenASGIVA.
    b. Sofern die Anzahl der Kältehilfeplätze im Bezirk deutlich niedriger sein sollte, als in anderen Bezirken: Warum ist das so und was plant das Bezirksamt, um mehr Plätze zu schaffen?
    Die Angebote der Kältehilfe werden in der Regel in den Innenstadtbezirken vermehrt nachgefragt, so dass die Anzahl an Kältehilfeplätzen hier aus der Historie schon immer deutlich höher ist. Im Zuge der Aufstockung der Gesamtkapazitäten in Berlin wurde in Lichtenberg die Anzahl der Notübernachtungsplätze im Jahr 2023 erhöht.
     
  4. Vor welchen Herausforderungen steht die Kältehilfe im Bezirk Lichtenberg? Insbesondere in Bezug auf den Fachkräftemangel, die Immobilienakquise und die steigenden Kosten durch die Inflation?
    S. 5.
     
  5. Welche Schwierigkeiten erlebt das Bezirksamt bei der Akquise von Immobilien für die Kältehilfe?
    a. Welche Immobilien wurden diesbezüglich angefragt, konnten jedoch aus welchen Gründen für die Kältehilfe nicht genutzt werden?

    Die Berliner Kältehilfe bedient eine gesamtstädtische Problemlage und wird gemäß der bestehenden Vereinbarung zur Umsetzung der Berliner Kältehilfe zwischen den Bezirksämtern von Berlin und der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung von SenASGIVA gesteuert. Dabei wird jährlich die Zielzahl an Plätzen in den einzelnen Bezirken auf der Grundlage der Platzzahl des Vorjahres und der prognostizierbaren Platzzahlen für das Folgejahr zwischen der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung und dem jeweiligen Bezirk vereinbart. Sowohl Kostenerhöhungen aufgrund von Anpassungen der Standards der Kältehilfe, als auch steigende Kosten durch Inflation u.a. finden sich wieder in Kostensatzerhöhungen, die durch den Bezirk und SenASGIVA geprüft werden.
    Im Kontext einer anzustrebenden Angebotserweiterung der Kältehilfe berlinweit wären entsprechende Projektausschreibungen vorzunehmen.  Eine eigene Akquise von Immobilien erfolgt regelmäßig nicht. Der Bezirk ist auch nicht selbst Träger der Maßnahmen.
     
  6. Wie viele Plätze für Rollstuhlfahrende wurden im Bezirk Lichtenberg geschaffen?
    a. Wenn keine Plätze vorhanden sind, warum verweist das Bezirksamt ggf. auf andere Bezirke und schafft diese Plätze nicht im eigenen Bezirk?

    Für das Kältehilfeprojekt in Lichtenberg wurden bislang keine speziellen Plätze für Rollstuhlfahrende geschaffen; diesbezügliche Bedarfe wurden bisher auch nicht vom Projektträger übermittelt.

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Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Wohnen und Stadtentwicklung

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