BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Beim Personal wird gespart und gekürzt: Auswirkungen auf Menschen, Ämter und Leistungen

14.05.25 –

Vorgang: KA/0947/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. In der Sitzung des Ausschusses Haushalt und Personal am 6.11.2024 teilte das Bezirksamt mit, dass das Ziel sei, bei der Nachbesetzung von Stellen nach Ausscheiden von Mitarbeiter: innen zu schauen, wo es Einsparpotential gebe. Welche konkreten Auswirkungen hat diese Vorgabe für die einzelnen Organisationseinheiten? Wie wird der Prozess gestaltet, um diese Vorgabe zu erreichen?

    Zunächst sei angemerkt, dass es im Ergebnis der geführten Gespräche und der finalen Beschlüsse in der Haushaltswirtschaft 2025 zu keinen Personaleinsparungen kommt. Es gibt auch keinen Einstellungsstop.

    So wurden für die Organisationseinheiten zwar VzÄ-Sollzielzahlen (Besetzungsobergrenzen) eingeführt, die insgesamt 25 VzÄ unterhalb des maximal geplanten Besetzungsstandes für 2024/2025 liegt, bei aktuell 2.042 besetzten Stellenanteilen insgesamt. Das entspricht einer Quote von 1,2 % aus finanziellen Gründen nicht mehr realisierbarer Besetzungsmöglichkeiten.

    Zugleich können über alle Organisationseinheiten aber weitere 89,47 VzÄ Personal zusätzlich eingestellt werden (siehe Beantwortung zur Kleinen Anfrage 920/IX). Netto kann der Personalbestand des Bezirks also weiterwachsen, insofern es den Organisationseinheiten gelingt, diese Stellen zu besetzen. Das ist im Bezirksvergleich insofern bemerkenswert, als dass alle anderen Bezirke dies finanziell nicht mehr ermöglichen können. In etlichen Bezirken müssen die Organisationseinheiten bereits mit Nettoverlusten beim Personalbestand kämpfen. Der Bezirk Lichtenberg ist insofern noch deutlich besser aufgestellt.

    Es wird auch darauf hingewiesen, dass alle Organisationseinheiten zusammen im Verlaufe des Haushaltsjahres 2024 im Jahresdurchschnitt um 44 VzÄ zusätzliches Personal gewachsen ist, der Nettozuwachs von Anfang 2024 bis Ende 2025 also insg. über 134 VzÄ betragen könnte. Das wäre ein Personalzuwachs von rd. 6,6%.

    Insgesamt kommt das Bezirksamt seiner Zielsetzung, dem wachsenden Bezirk und den wachsenden Aufgaben durch zusätzliches Personal für die Aufgabenerledigung insgesamt gerecht zu werden, bislang uneingeschränkt nach.

    Bei knapper werdenden Haushaltsmitteln wird es aber in Zukunft darauf ankommen, noch zielgerichteter Stellen zu besetzen. Voraussetzung hierfür ist eine substantielle Aufgabenkritik, die klärt, wo gleich viel oder mehr eingesetzt werden sollte und wo ggf. auch mit weniger Personal ausgekommen werden kann. Diese Erkenntnisse sind, wo möglich, schon in der Haushaltswirtschaft 2025 umzusetzen. Darauf zielte die Aussage des Bezirksbürgermeisters in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Personal am 06.11.2024 ab.

    Diese aufgabenkritische Betrachtung obliegt zunächst den Organisationseinheiten selbst im Rahmen ihrer fachlichen Verantwortung.

  2. Wie lautet die Vorgabe an die Organisationseinheiten hinsichtlich der Zielzahlen in Vollzeitäquivalenten bei der Erstellung des Stellenplans 2026/2027?

    Der Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2026/27 ist mit der Übersendung des Schreibens zum Bezirksplafond sowie der Globalsumme 2026/27 gerade erst formal begonnen worden. Die Sollzielzahlen für die Organisationseinheiten werden im Verlaufe des Prozesses und im Rahmen verfügbarer Mittel ggf. angepasst (siehe auch Ausführungen zu Frage 1). Ausgangslage sind zunächst die Sollzielzahlen 2025, bereinigt um fremdfinanzierte VzÄ, für die ab 2026 keine Finanzmittel mehr bereitgestellt werden. Die Sollzielzahlen 2026/27 werden der BVV mit BA-Beschluss zum Haushaltsplanentwurf 2026/27 übermittelt werden.
     
  3. Welche fachlichen und sachlichen Kriterien begründen die VzÄ-Sollzielzahl für den Stellenplan 2026/27?

    Der BA-Beschluss zum Haushaltsplanentwurf 2026/27 ist erst für den 15.07.2025 geplant. Die Frage kann daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
     
  4. Welche Auswirkungen auf die Arbeit und den Service für die Bürger: innen wären durch die Personaleinsparungen in den einzelnen Bereichen zu erwarten?

    Für die Haushaltswirtschaft 2025 erwartet der Bezirk durch die VzÄ-Sollzielzahlen keine Leistungs- und Angebotseinschränkungen für die Bürger: innen des Bezirks. Für die Jahre 2026/27 wird die Frage erst mit dem Haushaltsplanentwurf 2026/27 und dem BA-Beschluss am 15.07.2025 beantwortet werden können. Es ist aber erklärtes Ziel des Bezirks, auch zum kommenden Doppelhaushalt das Leistungs- und Angebotsniveau möglichst zu halten. Dieses Ziel steht aber in Abhängigkeit verfügbarer Finanzmittel.

    Hinsichtlich der Auswirkungen auf das vorhandene Personal ist es unabdingbar notwendig und erklärte Absicht, dass in den Organisationseinheiten eine umfassende Aufgabenkritik vorgenommen wird und die VzÄ-Sollzielzahlen so auf die Aufgabenbereiche verteilt werden, dass ein angemessener Personalschlüssel gewährleistet werden kann.

    Da der Bezirk im Vergleich zu anderen Bezirken überwiegend über eine deutlich bessere Personalausstattung verfügt, ist erstmal mit einer höheren Arbeitgeberattraktivität im überbezirklichen Vergleich zu rechnen. Die Arbeitgeberattraktivität hängt zudem nicht ausschließlich von der Personalausstattung ab. Der Bezirk arbeitet im Rahmen beteiligungsorientierter Prozesse aktiv daher auch an konkreten Lösungen, um die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und damit die Mitarbeitendenbindung zu erhöhen. Eine hohe Bedeutung misst das Bezirksamt auch der Realisierung moderner Arbeitsumgebungen zu, die derzeit im Rahmen von Piloten erarbeitet und dann auf die gesamte Bezirksverwaltung ausgedehnt werden sollen. Wesentliches Ziel der Arbeitgebermarke ist es zudem, für seine ausgeschriebenen Stellen qualifiziertes Personal zu finden. Dies ist nicht von der Anzahl zusätzlicher Ausschreibungen, sondern von der Professionalität und Zielgerichtetheit der Personalgewinnungsmaßnahmen abhängig; dabei wirkt positiv die Arbeitgeberkampagne des Bezirksamts.

  5. Welche Folgen befürchtet das Bezirksamt durch die Personaleinsparungen für das vorhandene Personal, insbesondere im Hinblick auf die zu erwartende Mehrbelastung?

    siehe 4.
     
  6. Welche Auswirkungen erwartet das Bezirksamt durch die Personaleinsparungen auf die Attraktivität als Arbeitgeber?

    siehe 4.
     
  7. Welche von den einzelnen Ämtern bei der SE Fin angemeldeten Investitionsmaßnahmen wurden nicht in das vom Bezirksamt am 11.3.2025 beschlossene Investitionsprogramm 2025-2029 aufgenommen? 
     

    Den Fachausschüssen der BVV wurden in Vorbereitung der Aufstellung des Investitionsprogramms 2025-29 im Herbst 2024 durch die Fachstadträte alle von den Fachämtern vorgelegten Anmeldungen zur Verfügung gestellt.

    Mit Mail des Bezirksbürgermeisters über das BVV-Büro an die Mitglieder des Ausschusses für Haushalt und Personal vom 14.10.2025 wurde zudem eine Liste mit den Anmeldungen aller Organisationseinheiten zur Verfügung gestellt.

    Diese Daten liegen der BVV insofern bereits vor.

Kategorie

Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Themen

Unsere Flyer:

Zum Herunterladen einfach anklicken.

Soziale Medien

Nach oben