14.05.25 –
Vorgang: KA/0947/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Zunächst sei angemerkt, dass es im Ergebnis der geführten Gespräche und der finalen Beschlüsse in der Haushaltswirtschaft 2025 zu keinen Personaleinsparungen kommt. Es gibt auch keinen Einstellungsstop.
So wurden für die Organisationseinheiten zwar VzÄ-Sollzielzahlen (Besetzungsobergrenzen) eingeführt, die insgesamt 25 VzÄ unterhalb des maximal geplanten Besetzungsstandes für 2024/2025 liegt, bei aktuell 2.042 besetzten Stellenanteilen insgesamt. Das entspricht einer Quote von 1,2 % aus finanziellen Gründen nicht mehr realisierbarer Besetzungsmöglichkeiten.
Zugleich können über alle Organisationseinheiten aber weitere 89,47 VzÄ Personal zusätzlich eingestellt werden (siehe Beantwortung zur Kleinen Anfrage 920/IX). Netto kann der Personalbestand des Bezirks also weiterwachsen, insofern es den Organisationseinheiten gelingt, diese Stellen zu besetzen. Das ist im Bezirksvergleich insofern bemerkenswert, als dass alle anderen Bezirke dies finanziell nicht mehr ermöglichen können. In etlichen Bezirken müssen die Organisationseinheiten bereits mit Nettoverlusten beim Personalbestand kämpfen. Der Bezirk Lichtenberg ist insofern noch deutlich besser aufgestellt.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass alle Organisationseinheiten zusammen im Verlaufe des Haushaltsjahres 2024 im Jahresdurchschnitt um 44 VzÄ zusätzliches Personal gewachsen ist, der Nettozuwachs von Anfang 2024 bis Ende 2025 also insg. über 134 VzÄ betragen könnte. Das wäre ein Personalzuwachs von rd. 6,6%.
Insgesamt kommt das Bezirksamt seiner Zielsetzung, dem wachsenden Bezirk und den wachsenden Aufgaben durch zusätzliches Personal für die Aufgabenerledigung insgesamt gerecht zu werden, bislang uneingeschränkt nach.
Bei knapper werdenden Haushaltsmitteln wird es aber in Zukunft darauf ankommen, noch zielgerichteter Stellen zu besetzen. Voraussetzung hierfür ist eine substantielle Aufgabenkritik, die klärt, wo gleich viel oder mehr eingesetzt werden sollte und wo ggf. auch mit weniger Personal ausgekommen werden kann. Diese Erkenntnisse sind, wo möglich, schon in der Haushaltswirtschaft 2025 umzusetzen. Darauf zielte die Aussage des Bezirksbürgermeisters in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Personal am 06.11.2024 ab.
Diese aufgabenkritische Betrachtung obliegt zunächst den Organisationseinheiten selbst im Rahmen ihrer fachlichen Verantwortung.
Für die Haushaltswirtschaft 2025 erwartet der Bezirk durch die VzÄ-Sollzielzahlen keine Leistungs- und Angebotseinschränkungen für die Bürger: innen des Bezirks. Für die Jahre 2026/27 wird die Frage erst mit dem Haushaltsplanentwurf 2026/27 und dem BA-Beschluss am 15.07.2025 beantwortet werden können. Es ist aber erklärtes Ziel des Bezirks, auch zum kommenden Doppelhaushalt das Leistungs- und Angebotsniveau möglichst zu halten. Dieses Ziel steht aber in Abhängigkeit verfügbarer Finanzmittel.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf das vorhandene Personal ist es unabdingbar notwendig und erklärte Absicht, dass in den Organisationseinheiten eine umfassende Aufgabenkritik vorgenommen wird und die VzÄ-Sollzielzahlen so auf die Aufgabenbereiche verteilt werden, dass ein angemessener Personalschlüssel gewährleistet werden kann.
Da der Bezirk im Vergleich zu anderen Bezirken überwiegend über eine deutlich bessere Personalausstattung verfügt, ist erstmal mit einer höheren Arbeitgeberattraktivität im überbezirklichen Vergleich zu rechnen. Die Arbeitgeberattraktivität hängt zudem nicht ausschließlich von der Personalausstattung ab. Der Bezirk arbeitet im Rahmen beteiligungsorientierter Prozesse aktiv daher auch an konkreten Lösungen, um die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und damit die Mitarbeitendenbindung zu erhöhen. Eine hohe Bedeutung misst das Bezirksamt auch der Realisierung moderner Arbeitsumgebungen zu, die derzeit im Rahmen von Piloten erarbeitet und dann auf die gesamte Bezirksverwaltung ausgedehnt werden sollen. Wesentliches Ziel der Arbeitgebermarke ist es zudem, für seine ausgeschriebenen Stellen qualifiziertes Personal zu finden. Dies ist nicht von der Anzahl zusätzlicher Ausschreibungen, sondern von der Professionalität und Zielgerichtetheit der Personalgewinnungsmaßnahmen abhängig; dabei wirkt positiv die Arbeitgeberkampagne des Bezirksamts.
Den Fachausschüssen der BVV wurden in Vorbereitung der Aufstellung des Investitionsprogramms 2025-29 im Herbst 2024 durch die Fachstadträte alle von den Fachämtern vorgelegten Anmeldungen zur Verfügung gestellt.
Mit Mail des Bezirksbürgermeisters über das BVV-Büro an die Mitglieder des Ausschusses für Haushalt und Personal vom 14.10.2025 wurde zudem eine Liste mit den Anmeldungen aller Organisationseinheiten zur Verfügung gestellt.
Diese Daten liegen der BVV insofern bereits vor.
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