Arbeitskreis häusliche Gewalt

29.06.23 –

Vorgang: KA/0425/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Vorbemerkung:
Fachkräfte des Jugendamtes Lichtenberg haben sich in verschiedenen Arbeitstreffen zum Thema Häusliche Gewalt verständigt, insbesondere zu Fragen der Zusammenarbeit und zu Unterstützungsangeboten. Nach § 10 Berliner Kinderschutzgesetz haben Jugendämter die Aufgabe, lokale Netzwerke zu bilden, um die Kooperation verschiedener Institutionen zum Kinderschutz zu verbessern.
Mit dem Ziel, die Qualität der Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Akteur*innen in Lichtenberg zu verbessern, entstand das Vorhaben, einen Arbeitskreis Häusliche Gewalt zu gründen. Dazu wird am 29.08.2023 ein Auftakttreffen stattfinden. Über die konzeptionelle Ausrichtung, die Zusammensetzung des Arbeitskreises und die Arbeitsformen wird in den ersten Runden des Arbeitskreises beraten. Daraus ergibt sich zugleich, dass die Zusammensetzung des Arbeitskreises noch nicht abschließend feststeht.

  1. Wer lädt zum Arbeitskreis häusliche Gewalt ein?
    Einladende sind die Kinderschutzkoordinatorinnen des Jugendamtes Lichtenberg.
     
  2. Welche  Akteur*innen nehmen am Arbeitskreis häusliche Gewalt teil?

    Zum Auftakttreffen am 29.08.2023 sind folgende Teilnehmer*innen eingeladen:

    - Vertreter*innen der Polizei, Direktion 3 Abschnitt 34 und Abschnitt 31

    - Koordinator für Häusliche Gewalt/Opferschutzbeauftragter der Direktion 3

    - Vertreter*innen von Freien Trägern wie Frauenhäuser und Beratungsstellen

    - Gleichstellungsbeauftragte des Bezirksamtes Lichtenberg

    - Fachkräfte des Jugendamtes Lichtenberg

    - Kinderschutzkoordinatorinnen des Jugendamtes Lichtenberg

    Der Kreis der Teilnehmenden steht zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend fest. Über mögliche Erweiterungen wird in dem Auftakttreffen beraten.

  3. Wer nimmt aus dem Bezirksamt an dem Arbeitskreis teil?
    Siehe Antwort zu Frage 2.
     
  4. Wie werden zivilgesellschaftliche Akteur*innen wie beispielsweise Riss e.V. bei der Planung und Konzeptionierung eingebunden?
    Aktuell sind zivilgesellschaftliche Akteur*innen wie Frauenhäuser und Beratungsstellen eingeladen. Der Arbeitskreis befindet sich im Gründungsprozess, damit ist die Konzeptionierung und Planung ausdrücklich nicht abgeschlossen. Weitere zivilgesellschaftliche Akteur*innen sollen zur Teilnahme eingeladen werden.
     
  5. Inwiefern ist die Polizei im Bezirk sensibilisiert bezüglich der Umsetzung der Istanbul-Konvention? Ist die Sensibilisierung Teil der Konzeptionierung des Arbeitskreises?
    Die Sensibilisierung und Umsetzung bezüglich der Istanbul Konvention ist Ziel der Arbeit des Arbeitskreises und wird maßgeblich in das Konzept des Arbeitskreises einfließen.
     
  6. Wie wird sichergestellt, dass der Arbeitskreis seiner Tätigkeit diversitätssensibel und diskriminierungskritisch nachgeht?
    Um eine diversitätssensible und diskriminierungskritische Arbeit zu sichern, soll sich der Arbeitskreis vielfältig zusammensetzen. Ziel ist, die verschiedenen Arbeitsansätze und auch die Betroffenengruppen zu repräsentieren. U.a. aus diesem Grund wurde die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirksamtes Lichtenberg eingeladen.

Kategorie

Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung

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