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25.11.24 –
Vorgang: KA/0836/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wer hat welche Hilfsorganisationen zur Teilnahme an der Katastrophenschutzübung am 2. November 2024 eingeladen und welche haben letztlich teilgenommen?
Es erfolgte keine Einladung an die Katastrophenschutzeinheiten des Landes Berlin, sondern diese wurden auf offiziellem Wege auf Grund der Übungsanordnung gemäß § 21 Abs 1. Nr. 3 i.V.m. § 8 KatSG des Bezirks formal über den Lagedienst der Feuerwehr am 02.11.2024 um 08:39 Uhr alarmiert. Es handelte sich um eine unangekündigte Vollübung inkl. Alarmierungsübung. Vor Ort erschienen sind nur jeweils eine Führungskraft der DLRG, DRK, MUH, ASB.
Im Vorfeld der Übung wurde SenInnS initial erstmals am 21.11.2023 und detailliert am 16.02.2024 über das konkrete Szenario, die Übungsbeteiligten sowie das genaue Datum 02.11.2024 informiert. Ein Ersuchen um Mitwirkung der Feuerwehr und Polizei war enthalten. Es stand fest, dass es eine „unangekündigte“ Übung sein wird inkl. Alarmierungsübung und Vollalarm. Stillschweigen und ein kleiner Wissensträgerkreis waren zwingend notwendig. SenInnS meldete die Übung eigenverantwortlich auch an das Lagezentrum der Bundeswehr weiter.
In der Anhörung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung im AGH wurde am 18.3.2024 durch den Katastrophen- und Zivilschutzbeauftragten ebenfalls darüber informiert.
2. Welche Gründe wurden zu welchem Zeitpunkt an wen von den Organisationen genannt, die ihre Teilnahme verneinten, verweigerten oder abbrachen?
Vor Ort wurde durch die Vertreter der Hilfsorganisationen (HiO) dem Bezirksamt mitgeteilt, dass eine Übungsteilnahme nicht möglich ist. Auch mögliche abgeänderte Übungsszenarien waren durch die HiOs nicht beübbar nach deren Angaben.
3. Welche spezifischen Probleme führten zu den mehrstündigen Verzögerungen im Ablauf der Übung?
Die HiOs hatten nach der Alarmierung Abstimmungen untereinander geführt, was zur Verzögerung des Eintreffens vor Ort führte.
4. Welche Entscheidungsträger*innen auf welcher Ebene waren am Abbruch der Übung beteiligt, und welche Gründe wurden für diese Entscheidung genannt?
Siehe Pkt 1 und 2.
5. Welche finanziellen Mittel wurden für die Durchführung der Übung im Bezirk bereitgestellt, welche Kosten hat der Senat bereitgestellt und welche Kosten sind trotz des Abbruchs entstanden?
Es waren ausschließlich bezirkliche Mittel dafür eingeplant. Eine Anfrage zur Kostenbeteiligung durch den SenInnS wurde bisher nicht beantwortet. Es sind Kosten in Höhe von ca. 1.200 EUR entstanden.
6. Wer genau war für die detaillierte Planung und Organisation der Übung verantwortlich und welche Aufgaben und Zuständigkeiten hatten die beteiligten Akteur*innen?
Die Übungsplanung und –durchführung liegt in der Verantwortung des Katastrophen- und Zivilschutzbeauftragten. Dieser hatte bei der Planung behördenübergreifende Beratung in Anspruch genommen und mit weiteren dienstaufsichtsführenden Personen der an der Übung zu Beübenden des Landes Berlin abgestimmt.
7. Zu welchem Zeitpunkt und durch welche Akteur*innen wurden die beteiligten Organisationen und Entscheidungsträger*innen über die Übung und ihre Details informiert?
Die SenInnS war seit 16.02.2024 über Zeitpunkt, Ort und Übungsumfang informiert. Die beteiligten Organisationen haben auf Grund der „unangekündigten“ Übung erst im Zuge der Alarmierung davon erfahren. Eine Erkundung zum genauen Szenario erfolgte durch die HiOs vor Ort nicht, weshalb diese die Abarbeitungsfähigkeit nicht geprüft haben.
8. Welche Kommunikationskanäle wurden genutzt, um die relevanten Akteur*innen zu informieren und wie wurde deren Effizienz bewertet?
Die Alarmierung erfolgte über den Lagedienst der Berliner Feuerwehr.
9. Gab es im Vorfeld eine Risikoanalyse für die Übung, und wenn ja, von wem und welche Ergebnisse lieferte sie?
Für eine Übung wird keine Risikoanalyse erstellt. Das Übungsszenario ist jedoch ein Bedarf aus den Ergebnissen der bezirklichen Risikoanalyse.
10. Welche Lessons-Learned-Prozesse wurden nach dem Abbruch der Übung eingeleitet, um die gesammelten Erfahrungen auszuwerten?
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch nicht alle notwendigen Erkenntnisse vor, um eine abschließende Beurteilung vornehmen zu können. Eine Aufbereitung zusammen mit SenInnS und den beteiligten HiOs ist vorgesehen.
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Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Themen