BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Brandsicherheitsschauen (II)

14.11.24 –

Vorgang: KA/0825/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Welche Gebäude, für die nach § 5 Abs. 2 der Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (BetrVO) eine Brandsicherheitsschau in Abständen von höchstens fünf Jahren durchzuführen ist, konnten nicht innerhalb der rechtlichen Frist geprüft werden?

    Die vorgeschriebenen Brandsicherheitsschauen, sowie die notwendigen Betriebsüberwachungen werden stets vollständig fristgerecht bzw. mindestens weitestgehend in der rechtlich vorgeschriebenen Frist durchgeführt.
    Dabei gilt derzeitig für die einzelnen Gebäudearten folgender Sachstand:


    - Gebäude mit Nutzung als Schule vollständig geprüft

    - Gebäude mit Nutzung als Kindertagesstätten überwiegend geprüft

    - Gebäude mit Nutzung als Verkaufsstätten vollständig geprüft

    - Gebäude mit Nutzung als Versammlungsstätte überwiegend geprüft

    - Gebäude mit Nutzung als Krankenhaus vollständig geprüft

    - Gebäude mit Nutzung als Beherbergungsstätte überwiegend geprüft

    - Gebäude mit Nutzung als Flüchtlingsunterkunft vollständig geprüft

    - Gebäude mit Nutzung Pflegeheim überwiegend geprüft.
     

  2. Für welche Gebäude gab es seit dem 01.07.2018 konkrete Anhaltspunkte für gefährliche
    Zustände? 


    Die Zustände in den Gebäuden ändern sich durch die Nutzung fast täglich, womit es auch täglich zu weiteren gefährlichen Zuständen kommen kann. Für alle Gebäude gab es konkrete Anhaltspunkte.

  3. In welchen Gebäuden und wie oft wurden seit dem 01.07.2018 mehrfach gefährliche Zustände festgestellt?

    In fast allen Gebäuden wurden wiederholt gefährliche Zustände festgestellt.

  4. Innerhalb welcher Zeitspanne konnten die festgestellten gefährlichen Zustände beseitigt werden?

    Gefährliche Zustände wurden stets innerhalb der geforderten Fristen beseitigt.

  5. Wie viele Mitarbeitende des Bezirksamts sind berechtigt, Brandsicherheitsschauen durchzuführen?

    Zwei Sachbearbeiter sind für Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen zuständig.

  6. Aus welchen Gründen kam es im OXI, Wiesenweg 1-4, offensichtlich zu einem Brand und ist die Versammlungsstätte brandsicher (siehe Anlage)?

    Gründe für einen Brand im Club OXI sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Zum Zeitpunkt der Brandsicherheitsschau am 12.06.2023 wurden geringe brandschutztechnische Mängel im Club OXI, Wiesenweg 1-4, festgestellt. Die Mängel wurden in der geforderten Frist abgestellt.

  7. Weshalb lagen angeschmorte Bretter mehrere Wochen lang auf dem Gehweg, ohne dass der Betreiber des OXI oder das Ordnungsamt das Hindernis beseitigte (siehe Anlage)?

    Die Zuständigkeit für den Gehweg liegt beim Straßen- und Grünflächenamt (SGA).

  8. Zahlt der Eigentümer für die Lagerung seines Abfalls im öffentlichen Raum eine Sondernutzungsgebühr?

    Siehe hierzu die Antwort zu Frage 7.

 

Anlage

Aufnahmen vom 09.10.2024:

 

 

Aufnahmen vom 22.10.2024:

 

Kategorie

Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Themen | Wohnen und Stadtentwicklung

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