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20.11.24 –
Aktueller Stand: DS/1451/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht das Bebauungsplanverfahren 11-178 Trabrennbahn Karlshorst mit dem nächsten Verfahrensschritt zeitnah fortzuführen.
Es möge der BVV dabei darstellen:
Begründung:
Eine erfolgreiche Beteiligung der Öffentlichkeit sollte zu Ergebnissen führen, Vertrauen schaffen, Transparenz herstellen und die Qualität und Akzeptanz kommunaler Vorhaben steigern.[1]
Das Bezirksamt veranstaltete mehrere informelle Beteiligungen zum städtebaulichen Konzept der Grundstückseigentümer und Akteure auf dem Gelände der Trabrennbahn in 2020 und 2021. Es gingen mehrere Hundert Kommentare und Rückmeldungen ein, deren Auswertung in einem Video präsentiert wurde.
Das Bezirksamt fasste im Ergebnis einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 11-178 Trabrennbahn Karlshorst am 21.12.2021.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschloss mit DS/2172/VIII am 17.02.2022 u. a., das Bezirksamt zu ersuchen, einen Runden Tisch „Entwicklung rund um die Trabrennbahn Karlshorst“ einzuberufen, um unter Beteiligung verschiedener Interessengruppen auch Forderungen des Einwohnerantrags „Keine Zerstörung der Trabrennbahn“ zu beraten.
Seit nahezu drei Jahren ist kein weiterer formaler Schritt im Bebauungsplanverfahren eröffnet worden. Der Öffentlichkeit liegen zur Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts der Grundstückseigentümer und Akteure auf dem Gelände der Trabrennbahn aktuell keine neuen Ergebnisse vor. Ein Eigentümer möchte entlang der Treskowallee Neubauten errichten. Das Bezirksamt muss daher entscheiden, ob sich das Planungsvorhaben städtebaulich einpasst.
Der Senat hat bisher keine Überlegungen getätigt, unter welchen Umständen er sich vorstellen kann, Flächen auf der Trabrennbahn Karlshorst aufzukaufen, um sie als öffentlich zugängliche Natur- und Grünfläche zu sichern.[2]
Ob der Erhalt der Trabrennbahn gelingt, hängt auch von der Wirtschaftlichkeit des Betreibers, Pferdesportpark Berlin-Karlshorst e. V. ab. Sollte der Erhalt der Trabrennbahn nicht gelingen, müsste
im Bebauungsplan notfalls eine abweichende Nutzungsmöglichkeit bestimmt werden.[3] Das Bezirksamt hat hierzu bislang keine Überlegungen veröffentlicht.
„Abgesehen von der eingeleiteten Änderung des Flächennutzungsplans in Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans 11-178 durch den Bezirk gibt es von Seiten des Senats keine Planungen für das Gelände.“[4]
Entscheidungen zum Bebauungsplan 11-178 sollten nicht länger ausbleiben. Das Bezirksamt sollte sie zeitnah fällen, um Vertrauen zu schaffen, Transparenz herzustellen und die Qualität und Akzeptanz des Vorhabens in der Öffentlichkeit zu steigern.
[1] Vgl. Deutscher Städtetag: Beteiligungskultur in der Stadtplanung und Stadtentwicklung, Berlin und Köln, Januar 2024, S. 4
[2] Vgl. Abgeordnetenhaus Berlin: Schriftliche Anfrage 19/ 20 408, Antwort zu Frage 5
[3] Vgl. Abgeordnetenhaus Berlin: Schriftliche Anfrage 19/ 13 922, Antwort zu Frage 20
[4] Vgl. Abgeordnetenhaus Berlin: Schriftliche Anfrage 19/ 20 408, Antwort zu Frage 6
Kategorie
Antrag | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Themen | Wohnen und Stadtentwicklung