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13.08.22 –
Vorgang: DS/0382/IX
Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen und im Rat der Bürgermeister für das Schaffen finanzieller Anreize zur Flächenentsiegelung bei Bauvorhaben einzusetzen.
Die Umsetzung rechtlich vorgegebener Ziele[1] soll mit dem Antrag unterstützt werden.
Das Land verfolgt politisch das Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren: „Zurzeit wird von der für den Bodenschutz zuständigen Senatsverwaltung eine Berliner Bodenschutzkonzeption (Bln BSK) als Strategiepapier erarbeitet, um die Böden noch gezielter zu schützen. Dabei wird auch das Ziel der Netto-Null-Versiegelung aufgegriffen und in die strategischen Bodenschutzziele integriert.“[2]
Finanzielle Anreize können Entscheidungen zu Bauvorhaben lenken, damit der Flächenverbrauch reduziert und bislang versiegelte Fläche recycelt wird. Sie stellen daher ein geeignetes Instrument zur Umsetzung einer Berliner Bodenschutzkonzeption dar.
Eine positive Flächenbilanz als Zuwachs der unversiegelten Flächenanteile am Grundstück nach der Umsetzung eines Bauvorhabens wirkt sich auf Natur und Klima förderlich aus. Sie mildert die Folgen des menschenverursachten Klimawandels.
[1] Vgl. u. a. § 1a Abs. 2 BauGB und § 5 BBodSchG
[2] Vgl. Abgeordnetenhaus Berlin: Schriftliche Anfrage 19/12031, Antwort auf Frage 3
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