BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Flächenentsiegelung bei Bauvorhaben

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen und im Rat der Bürgermeister für das Schaffen finanzieller Anreize zur Flächenentsiegelung bei Bauvorhaben einzusetzen.

13.08.22 –

Vorgang: DS/0382/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen und im Rat der Bürgermeister für das Schaffen finanzieller Anreize zur Flächenentsiegelung bei Bauvorhaben einzusetzen.

Mögliche Anreize könnten u. a. sein:

  • die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung
  • die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz bei der Eingriffsbewertung für verschiedene Schutzgüter, u. a. Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Landschaftsbild, biologische Vielfalt
  • die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz bei Festsetzungen, z. B. von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) oder auch zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
  • die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz bei der Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans
  • Fördermittel/Zuschüsse
  • die Aufnahme einer Kondition für die Gewährung von Förderdarlehen, z. B. in die Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes Berlin

Begründung:

Die Umsetzung rechtlich vorgegebener Ziele[1] soll mit dem Antrag unterstützt werden.

Das Land verfolgt politisch das Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren: „Zurzeit wird von der für den Bodenschutz zuständigen Senatsverwaltung eine Berliner Bodenschutzkonzeption (Bln BSK) als Strategiepapier erarbeitet, um die Böden noch gezielter zu schützen. Dabei wird auch das Ziel der Netto-Null-Versiegelung aufgegriffen und in die strategischen Bodenschutzziele integriert.“[2]

Finanzielle Anreize können Entscheidungen zu Bauvorhaben lenken, damit der Flächenverbrauch reduziert und bislang versiegelte Fläche recycelt wird. Sie stellen daher ein geeignetes Instrument zur Umsetzung einer Berliner Bodenschutzkonzeption dar.

Eine positive Flächenbilanz als Zuwachs der unversiegelten Flächenanteile am Grundstück nach der Umsetzung eines Bauvorhabens wirkt sich auf Natur und Klima förderlich aus. Sie mildert die Folgen des menschenverursachten Klimawandels.

 


[1] Vgl. u. a. § 1a Abs. 2 BauGB und § 5 BBodSchG
[2] Vgl. Abgeordnetenhaus Berlin: Schriftliche Anfrage 19/12031, Antwort auf Frage 3

Kategorie

Antrag | Grüne Erfolge