Umgang mit der Warteliste für ein Erstberatungsgespräch zur Einbürgerung

27.04.23 –

Vorgang: KA/0372/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wann und aus welchen Gründen wurde eine Warteliste für ein Erstberatungsgespräch zum Stellen eines Einbürgerungsantrags eingeführt?
    Zu Beginn der Corona-Pandemie wurden mehrere Wartelisten (eine pro Sachgebiet; insgesamt vier) eingeführt. In diesen wurden die Anfragen der Antragstellenden chronologisch registriert. Hierbei handelte es sich nicht nur um Erstberatungsgespräche, sondern auch um Termine für die Abgabe des Einbürgerungsantrages, Beantragung von Staatsangehörigkeitsausweisen und Negativbescheinigungen.
    Hintergrund der Einführung der Wartelisten waren eine Vielzahl von Erkrankungen an Corona sowie Isolations- und Quarantäneregeln. Um jedoch eine Übersicht zu bewahren, wurden die Wartelisten erstellt.
     
  2. Wie hoch ist derzeit der Anteil der Menschen, die ein Erstberatungsgespräch vor dem Stellen eines Einbürgerungsantrags nutzen möchten, im Verhältnis zum Anteil der Menschen, die den Einbürgerungsantrag ohne ein Erstberatungsgespräch stellen?
    Etwa zehn Prozent der Antragstellenden wünscht sich ein Erstberatungsgespräch, etwa 90 Prozent der Antragstellenden möchten dieses Angebot nicht nutzen.
     
  3. Welche Regelungen wurden für den Übergang der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen von der Lichtenberger Staatsangehörigkeitsbehörde an das Landesamt für Einbürgerung (LEA) getroffen?
    Durch die damalige Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport wurden mehrere Regelungen zum Akten- und Verfahrensübergang getroffen. Das betrifft unter anderem Regelungen zum Abschluss offener Verfahren, den Abgabevermerk, den Umgang mit Neuanträgen ab dem 01.01.2023, die Auskunftserteilung und Information, die Bearbeitung von Widersprüchen.
     
  4. Welche Regelungen wurden für die Warteliste im Rahmen des Übergangs der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen von der Lichtenberger Staatsangehörigkeitsbehörde an das LEA getroffen?
    Die Wartelisten werden digital an das LEA übermittelt. Die Übermittlung kann problemlos digital erfolgen, da es sich um selbsterstellte Excel-Tabellen handelt.
     
  5. Mit welchen Maßnahmen bereitet sich das Bezirksamt auf den Zuständigkeitswechsel bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen an das LEA vor?
    Einbürgerungsanträge, die bis zum Zuständigkeitswechsel nicht abgeschlossen werden können, sollen von zwei vom LEA zugewiesenen Mitarbeitenden ab dem 01.06.2023 zur Abgabe vorbereitet werden. Die dazu seitens der damaligen Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport übermittelten Hinweise werden selbstverständlich berücksichtigt. Dazu gehören Informationen zum Übergang von Akten in Papierform, Archivakten und Ausländerakten. Grundsätzlich sollen die Akten zu offen Einbürgerungsverfahren ab September 2023 von einem externen Dienstleister in den Bezirken abgeholt werden.
     
  6. Welche Erwartungen und Wünsche hat das Bezirksamt an den Senat, um den Übergang der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen an das LEA erfolgreich und kundenorientiert zu gestalten?
    Für einen reibungslosen Übergang der Akten an das LEA sollten folgende Punkte noch geklärt werden:

       -  Informationen zur Archivabgabe
       -  vorzeitige Abgabe von Widerspruchsakten
       -  offizieller verbindlicher Termin zur Schließung der bezirklichen Staatsangehörigkeitsbehörde
        - verbindliche Aussage zum Umgang mit Untätigkeitsklagen

  7. Was passiert mit der Lichtenberger Staatsangehörigkeitsbehörde nach dem Übergang der Zuständigkeit der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen an das LEA?
    Mit der Zuständigkeitsverlagerung und der damit einhergehenden Zentralisierung der Staatsangehörigkeiten beim LEA wird die Lichtenberger Staatsangehörigkeitsbehörde aufgelöst.
     
  8. Welche Schritte sind aus Sicht des Bezirksamts notwendig, um es an einer Einbürgerung Interessierten künftig zu ermöglichen, ein digital geführtes Erstberatungsgespräch zu nutzen?
    Der Begriff „digital“ bedient grundsätzlich ein breites Spektrum. Es wird daher auf zwei Möglichkeiten eingegangen:

    1. telefonische Beratung:
    Die Beratung per Telefon wäre möglich. Jedoch besteht bei dieser Form der Beratung keine Sicherheit, dass die Person am Telefon wirklich die antragstellende Person ist.
    Bedenklich ist, dass im Hintergrund, ohne Kenntnis der Amtsperson, das Gespräch aufgenommen und der Datenschutz nicht eingehalten werden könnte.

    2. Video-Call
    Die Beratung per Video-Call kann nur mit geeigneter technischer Ausstattung erfolgen. Hierfür müssen sowohl das Amt als auch die antragstellende Person die erforderliche technische Ausstattung (Hard- und Software) besitzen. Nicht ausgeschlossen ist auch hier, dass eine Aufnahme des Gesprächs im Hintergrund ohne Wissen der Amtsperson erfolgt

  9. Welche Schritte sind aus Sicht des Bezirksamts notwendig, um es künftig zu ermöglichen, den Einbürgerungsantrag sowie die zu seiner Bearbeitung notwendigen Unterlagen digital einzureichen?
    Für die digitale Einreichung von Einbürgerungsanträgen wird ein Fachverfahren mit der Möglichkeit, D- bzw. E-Akten zu führen und somit eingegangene Unterlagen, Anträge etc. ins Fachverfahren einzuscannen oder als pdf-Dokumente abzuspeichern, benötigt.
    Außerdem sollten an jedem Arbeitsplatz Scan-Druck-Kombigeräte vorhanden sein.
     

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Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Offene Gesellschaft