06.03.25 –
Vorgang: KA/????/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Wie geht das Bezirksamt mit den Bedürfnissen der Menschen nach einem adäquaten Sonnenschutz um, die in denkmalgeschützten Gebäuden leben?
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte Menschen, die in einem denkmalgeschützten Gebäude leben, der Einbau von Sonnenschutz verwehrt werden und ist dies bereits vorgekommen?
Welche Vorgaben für den Einbau von Sonnenschutz kann der Bezirk Menschen, die in denkmalgeschützten Gebäuden leben, machen und welche Rolle spielen dabei Aspekte der Nachhaltigkeit (Langlebigkeit einer Lösung) und die Kosten in Abwägung zum Denkmalschutz?
Auf welcher rechtlichen Grundlage können diese Vorgaben (zu Modellen, Ausführungen, Materialien etc.) gemacht werden und wo sind für die von den Vorgaben betroffenen Menschen diese rechtlichen Grundlagen einsehbar?
Wer entscheidet letztlich über Auslegung und Anwendung (und damit Konkretisierung) der Vorgaben?
Kategorie
Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Wohnen und Stadtentwicklung