20.02.25 –
Vorgang: DS/1471/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Gab es seit der Beantwortung der KA/0609/IX weitere Vorgänge oder Maßnahmen seitens des Bezirksamtes, des Senats oder der HoWoGe, von denen das Bezirksamt weiß, rund um eine mögliche Bebauung des Hofs an der Joachimsthaler Straße 1-7/Plauener Straße 8-26?
Die Drucksache KA/0609/IX wurde am 12.03.2024 beantwortet.
Dem Bezirksamt ist der unter 2. genannte Vorgang bekannt.
Wenn ja, welche?
Der seit November 2022 im FB BWA vorliegende Bauantrag ist aktuell noch unvollständig, weshalb noch immer keine abschließende Genehmigung erteilt werden konnte.
Im Zuge diverser Projektkonferenzen im Hause SenStadt entschied sich das Bezirksamt, der Löschung der Dienstbarkeit im Grundbuch nicht zuzustimmen. Aus diesem Grund lag nun die Entscheidungsgewalt in der Senatsverwaltung.
Mit Weisungsschreiben vom 07.01.2025 wies Senator Gaebler an, die Löschung zu vollziehen.
StellungnahmeRechtsamt:
Da ein Rechtsmittel seitens des Bezirks oder Ihrerseits als zuständige Stadträtin gegen die Entscheidung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen nicht gegeben und neben der Berufung auf dringende Gesamtinteressen des Landes Berlin auch das Benehmen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hergestellt worden ist, muss der Weisung nun gefolgt werden. Vor diesem Hintergrund empfehle ich, der zuständigen Stelle die Befolgung der Weisung schriftlich zu bestätigen und die angewiesene Löschung der Dienstbarkeit zu vollziehen.
Sind seit der Beantwortung der KA/0609/IX Gespräche zum Thema einer möglichen Bebauung an der Joachimsthaler Straße 1-7/Plauener Straße 8-26 zwischen dem Bezirksamt und mit einer der beteiligten Senatsverwaltungen geführt worden?
Siehe Antwort zu Frage 2.
Wenn ja, von wem, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Siehe Antwort zu Frage 2.
Sind seit der Beantwortung der KA/0609/IX Gespräche zum Thema einer möglichen Bebauung an der Joachimsthaler Straße 1-7/Plauener Straße 8-26 zwischen dem Bezirksamt und der HoWoGe geführt worden?
Im Rahmen der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des beantragten Vorhabens gab es mehrere Termine mit der Howoge als Bauantragstellerin hinsichtlich der Vervollständigung des Bauantrages.
Wenn ja, von wem, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Siehe Antwort zu Frage 5.
Wie schätzt das Bezirksamt die aktuelle Lage um den Schutz des Innenhofes an der Joachimsthaler Straße 1-7/Plauener Straße 8-26 ein?
Die Bauantragstellerin hat Anspruch auf Prüfung des gestellten Bauantrages. Die planungsrechtliche Prüfung ergab, dass dem beantragten Vorhaben gemäß § 34 BauGB zuzustimmen ist.
Welche Gespräche hat das Bezirksamt seit der Beantwortung der KA/0609/IX mit der Anwohnerinitative an der Joachimsthaler Straße 1-7/Plauener Straße 8-26 geführt?
Das Bezirksamt nahm mehrere Gespräche mit der Anwohnerinitiative wahr, sowohl vor Ort als auch zur Bürgersprechstunde.
Gab es seit der Einstellung des B-Plan Verfahrens 11-125 weitere Vorgänge seitens des Bezirksamtes, des Senats oder der HoWoGe, von denen das Bezirksamt weiß, rund um eine mögliche Bebauung der Innenhöfe im Ilsekiez?
Das Verfahren zum Bebauungsplan 11-125 ist noch nicht eingestellt worden, die Einstellung wurde jedoch bereits vorbereitet. Aktuell wird durch den Fachbereich Stadtplanung eine entsprechende Vorlage erarbeitet, die dem Bezirksamt demnächst zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Abgesehen von der Tatsache, dass 2023 für die eingereichten Bauanträge zur Nachverdichtung der Innenhöfe im llsekiez bereits entsprechende Baugenehmigungen erteilt wurden, sind dem Fachbereich Stadtplanung keine weiteren Vorgänge bekannt, die in einem Zusammenhang mit einer möglichen Bebauung der Innenhöfe im llsekiez stehen.
Wenn ja, welche?
Siehe Antwort auf Frage 9.
Sind seit der Beantwortung der KA/0608/IX Gespräche zum Thema einer möglichen Bebauung im Ilsekiez zwischen dem Bezirksamt und mit einer der beteiligten Senatsverwaltungen geführt worden?
Dem Fachbereich Stadtplanung liegen keine Informationen vor, ob es nach der Beantwortung der KA/0608/IX zwischen dem Bezirksamt und einer der beteiligten Senatsverwaltungen weitere Gespräche und Abstimmungen gab. Seitens des Fachbereiches Stadtplanung hat es diesbezüglich zumindest keine entsprechenden Gespräche und Abstimmungen gegeben. In der Antwort zur KA/0608/IX sind nach Einschätzung des Fachbereichs Stadtplanung die bekannten und relevanten Aspekte hinsichtlich des Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahrens sowie der hiermit im Zusammenhang stehenden Abstimmungen ausführlich dargelegt worden.
Seit dem am 16. November 2023 erfolgten Beschluss der DS/0919/IX, in dem das Bezirksamt ersucht wurde, das Verfahren zum Bebauungsplan 11-125 fortzuführen und dessen Festsetzung bis spätestens 2024 zu forcieren, gab es keine weiteren Vorgänge hinsichtlich einer weiteren Bebauung der Innenhöfe. Seitens der HOWOGE wurde bislang noch nicht mit der genehmigten Bebauung der Innenhöfe begonnen.
Es wurden seitens des Bezirksamtes weder mit SenStadt, noch mit SenUMVK, noch mit irgendeiner anderen Senatsverwaltung Gespräche zum Thema
,,Nachverdichtung des llsekiezes" bzw. zur Fortführung des Bebauungsplan Verfahrens 11-125 geführt, da es diesbezüglich keinen Bedarf gab und nach wie vor nicht gibt. Die Positionen der jeweiligen Protagonisten sind bekannt, eindeutig und unveränderlich.
Wenn ja, von wem, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Eine weitere Abstimmung, bzw. weitere Gespräche mit einer der beteiligten Senatsverwaltung oder der HOWOGE ist nicht mehr erforderlich, da mit den vorliegenden Baugenehmigungen Fakten geschaffen wurden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Hinzu kommt, dass Seitens der Senatsverwaltungen zu den hier maßgebenden Fragen keine abweichenden oder neuen Einschätzungen zu erwarten sind.
Sind seit der Beantwortung der KA/0608/IX Gespräche zum Thema einer möglichen Bebauung im Ilsekiez zwischen dem Bezirksamt und der HoWoGe geführt worden?
Im Rahmen eines Jour Fixe mit der HOWOGE gab es einen ergebnislosen Austausch.
Wenn ja, von wem, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Siehe Antwort zu Frage 13.
Wie schätzt das Bezirksamt die aktuelle Lage um den Schutz der Innenhöfe im Ilsekiez ein?
Seitens des Fachbereiches Stadtplanung wird die aktuelle Lage der llsehöfe dahingehend engeschätzt, dass diese zeitnah einer Bebauung zugeführt werden können. Zumindest liegen für alle Seitens der HOWOGE eingereichten Bauanträge entsprechende Baugenehmigungen vor. Die planungsrechtliche Grundlage hierfür ergibt sich gemäß § 34 BauGB1wonach sich der llsekiez in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil befindet und sich die vorgesehenen Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen. Ein Schutz der Innenhöfe vor einer weiteren Bebauung hätte sich nur mit einem rechtsgültigen Bebauungsplan erreichen lassen, der die Innenhöfe als nicht überbaubare Grundstücksfläche festsetzt. Nach Erteilung der Baugenehmigungen weiterhin eine entsprechende Festsetzung anzustreben, wäre alleine aus zeitlichen Gründen, vor allem aber aufgrund der juristischen Situation (hieraus würden sich für den Bauherrn erhebliche Entschädigungsansprüche ableiten), ein unrealistisches Unterfangen, das keinerlei Aussicht auf Erfolg hätte. Nach derzeitigem Stand wird das Artenschutzgutachten durch UmNat geprüft.
Welche Gespräche hat das Bezirksamt seit der Beantwortung der KA/0608/IX mit der Anwohnerinitative im Ilsekiez geführt?
Gespräche mit der Anwohnerinitiative fanden im Rahmen von zwei Bürgersprechstunden statt.
Gab es seit der Antwort auf die KA 0607/IX weitere Vorgänge rund um eine mögliche Bebauung an der Barther Straße?
Das Bezirksamt vertrat mehrfach gegenüber dem Senat die Position, dass das Bezirksamt die Einziehung des in Rede stehenden öffentlichen Straßenlandes nicht vornehmen und das Entwidmungsverfahren nicht in die Wege leiten wird, um den grünen Innenhof zu schützen. Diese Position vertrat das Bezirksamt unter anderem auch auf der Projektkonferenz am 25.9.23.
Am 12.2.2024 wies die Sen MVKU das Bezirksamt an, die Einziehung vorzunehmen und übte das Eingriffsrecht gern. §13a AZG aus. In Folge der Anweisung ist die Einziehung von öffentlich gewidmeten Straßenland ist am 9. April 2024 im Amtsblatt bekannt gemacht worden.
Wenn ja, welche von wem?
Siehe Antwort zu Frage 17.
Sind seit der Antwort auf die KA 0607/IX Gespräche von Seiten des Bezirksamtes mit einer der beteiligten Senatsverwaltungen zum Thema der Bebauung an der Barther Straße geführt worden?
Siehe Antwort zu Frage 17.
Wenn ja, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Siehe Antwort zu Frage 17.
Sind seit der Antwort auf die KA 0607/IX Gespräche von Seiten des Bezirksamtes mit der HoWoGe zum Thema der Bebauung an der Barther Straße geführt worden?
Ein Gespräch mit der HOWOGE fand im Rahmen eines Jour Fixe statt.
Wenn ja, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Siehe Antwort zu Frage 21.
Wie bewertet das Bezirksamt die Umsetzung der in der KA/0607/IX gegebenen Zusage, dass der Informationsfluss vom Bezirksamt zur BVV selbstverständlich auch in Zukunft transparent gestaltet werden wird?
Die Thematik rund um die Dienstbarkeit sowie entsprechende weitere Informationen wurden dem Ausschuss transparent mitgeteilt.
Wann kann die BVV mit einer Bearbeitung der DS/0944/IX rechnen?
Die abschließende Entscheidung zur Einbringung der Fläche an die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft wurde am 11.05.2023 durch den Portfolioausschuss (PFA) getroffen. In diesem Ausschuss sind die BIM, alle Senatsverwaltungen und der jeweilige Belegenheitsbezirk vertreten. Die Entscheidung wurde - wie in der Geschäftsordnung des PFA vorgesehen - einstimmig getroffen. Der bezirkliche Vertreter war der zu diesem Zeitpunkt für die Serviceeinheit Facility Management zuständige Bezirksstadtrat.
Das Verfahren bis zu diesem Beschluss gestaltete sich wie folgt:
Entscheidungen im Vorfeld des Verfahrens
a) Das Bezirksamt hatte durch BA-Beschluss 8/199/2019 vom 03.09.2019 die Aufstellung des B-Plans 11-170, der eine Bebauung entlang der Stichstraße ermöglichen sollte, beschlossen.Wieso konnte das Bezirksamt die am 25.1.2024 in der DS/0944/IX beschlossene 2 Monatsfrist zum 25.3.2024 nicht einhalten?
Siehe Antwort zu Frage 24.
Wie bewertet das Bezirksamt den Umsetzungsstand der DS/1167/VIII?
Der erste Zwischenbericht zu dieser Drucksache wurde am 21.11.2019 von der BVV zur Kenntnis genommen.
Das Bezirksamt hat vorgeschlagen, eine AG u.a. mit dem Ausschuss zu bilden und politisch die zu schützenden Innenhöfe zu bestimmen, um dann diese über ein Konzept zu sichern.
Im zweiten Zwischenbericht wurde der Bezirksverordnetenversammlung mitgeteilt, dass am 18.09.2019 eine AG Innenhöfe getagt hat und dass die dort genannten Innenhöfe durch entsprechende Bebauungsplanverfahren gesichert werden sollen. Dem Bezirksamt ist das genannte Protokoll nicht bekannt, so dass hinsichtlich einer Umsetzung der DS eine Prüfung bisher nicht möglich war.
Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt die Innenhöfe im Bezirk vor Bebauung zu schützen?
Siehe Antwort zu Frage 26.
Kategorie
Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Wohnen und Stadtentwicklung