BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Schutz der Innenhöfe

20.02.25 –

Vorgang: DS/1471/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

  1. Gab es seit der Beantwortung der KA/0609/IX weitere Vorgänge oder Maßnahmen seitens des Bezirksamtes, des Senats oder der HoWoGe, von denen das Bezirksamt weiß, rund um eine mögliche Bebauung des Hofs an der Joachimsthaler Straße 1-7/Plauener Straße 8-26? 

    Die Drucksache KA/0609/IX wurde am 12.03.2024 beantwortet.

    Dem Bezirksamt ist der unter 2. genannte Vorgang bekannt.
     

  2. Wenn ja, welche?

    Der seit November 2022 im FB BWA vorliegende Bauantrag ist aktuell noch unvollständig, weshalb noch immer keine abschließende Genehmigung erteilt werden konnte.

    Im Zuge diverser Projektkonferenzen im Hause SenStadt entschied sich das Bezirksamt, der Löschung der Dienstbarkeit im Grundbuch nicht zuzustimmen. Aus diesem Grund lag nun die Entscheidungsgewalt in der Senatsverwaltung.

    Mit Weisungsschreiben vom 07.01.2025 wies Senator Gaebler an, die Löschung zu vollziehen.

    StellungnahmeRechtsamt:

    Da ein Rechtsmittel seitens des Bezirks oder Ihrerseits als zuständige Stadträtin gegen die Entscheidung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen nicht gegeben und neben der Berufung auf dringende Gesamtinteressen des Landes Berlin auch das Benehmen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hergestellt worden ist, muss der Weisung nun gefolgt werden. Vor diesem Hintergrund empfehle ich, der zuständigen Stelle die Befolgung der Weisung schriftlich zu bestätigen und die angewiesene Löschung der Dienstbarkeit zu vollziehen.
     

  3. Sind seit der Beantwortung der KA/0609/IX Gespräche zum Thema einer möglichen Bebauung an der Joachimsthaler Straße 1-7/Plauener Straße 8-26 zwischen dem Bezirksamt und mit einer der beteiligten Senatsverwaltungen geführt worden? 

    Siehe Antwort zu Frage 2.
     

  4. Wenn ja, von wem, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

    Siehe Antwort zu Frage 2.
     

  5. Sind seit der Beantwortung der KA/0609/IX Gespräche zum Thema einer möglichen Bebauung an der Joachimsthaler Straße 1-7/Plauener Straße 8-26 zwischen dem Bezirksamt und der HoWoGe geführt worden?

    Im Rahmen der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des beantragten Vorhabens gab es mehrere Termine mit der Howoge als Bauantragstellerin hinsichtlich der Vervollständigung des Bauantrages.
     

  6. Wenn ja, von wem, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

    Siehe Antwort zu Frage 5.
     

  7. Wie schätzt das Bezirksamt die aktuelle Lage um den Schutz des Innenhofes an der Joachimsthaler Straße 1-7/Plauener Straße 8-26 ein?

    Die Bauantragstellerin hat Anspruch auf Prüfung des gestellten Bauantrages. Die planungsrechtliche Prüfung ergab, dass dem beantragten Vorhaben gemäß § 34 BauGB zuzustimmen ist.
     

  8. Welche Gespräche hat das Bezirksamt seit der Beantwortung der KA/0609/IX mit der Anwohnerinitative an der Joachimsthaler Straße 1-7/Plauener Straße 8-26 geführt?

    Das Bezirksamt nahm mehrere Gespräche mit der Anwohnerinitiative wahr, sowohl vor Ort als auch zur Bürgersprechstunde.
     

  9. Gab es seit der Einstellung des B-Plan Verfahrens 11-125 weitere Vorgänge seitens des Bezirksamtes, des Senats oder der HoWoGe, von denen das Bezirksamt weiß, rund um eine mögliche Bebauung der Innenhöfe im Ilsekiez?

    Das Verfahren zum Bebauungsplan 11-125 ist noch nicht eingestellt worden, die Einstellung wurde jedoch bereits vorbereitet. Aktuell wird durch den Fachbereich Stadtplanung eine entsprechende Vorlage erarbeitet, die dem Bezirksamt demnächst zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Abgesehen von der Tatsache, dass 2023 für die eingereichten Bauanträge zur Nachverdichtung der Innenhöfe im llsekiez bereits entsprechende Baugenehmigungen erteilt wurden, sind dem Fachbereich Stadtplanung keine weiteren Vorgänge bekannt, die in einem Zusammenhang mit einer möglichen Bebauung der Innenhöfe im llsekiez stehen.

  10. Wenn ja, welche?

    Siehe Antwort auf Frage 9.

     

  11. Sind seit der Beantwortung der KA/0608/IX Gespräche zum Thema einer möglichen Bebauung im Ilsekiez zwischen dem Bezirksamt und mit einer der beteiligten Senatsverwaltungen geführt worden?

    Dem Fachbereich Stadtplanung liegen keine Informationen vor, ob es nach der Beantwortung der KA/0608/IX zwischen dem Bezirksamt und einer der beteiligten Senatsverwaltungen weitere Gespräche und Abstimmungen gab. Seitens des Fachbereiches Stadtplanung hat es diesbezüglich zumindest keine entsprechenden Gespräche und Abstimmungen gegeben. In der Antwort zur KA/0608/IX sind nach Einschätzung des Fachbereichs Stadtplanung die bekannten und relevanten Aspekte hinsichtlich des Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahrens sowie der hiermit im Zusammenhang stehenden Abstimmungen ausführlich dargelegt worden.

    Seit dem am 16. November 2023 erfolgten Beschluss der DS/0919/IX, in dem das Bezirksamt ersucht wurde, das Verfahren zum Bebauungsplan 11-125 fortzuführen und dessen Festsetzung bis spätestens 2024 zu forcieren, gab es keine weiteren Vorgänge hinsichtlich einer weiteren Bebauung der Innenhöfe. Seitens der HOWOGE wurde bislang noch nicht mit der genehmigten Bebauung der Innenhöfe begonnen.

    Es wurden seitens des Bezirksamtes weder mit SenStadt, noch mit SenUMVK, noch mit irgendeiner anderen Senatsverwaltung Gespräche zum Thema

    ,,Nachverdichtung des llsekiezes" bzw. zur Fortführung des Bebauungsplan­ Verfahrens 11-125 geführt, da es diesbezüglich keinen Bedarf gab und nach wie vor nicht gibt. Die Positionen der jeweiligen Protagonisten sind bekannt, eindeutig und unveränderlich.
     

  12. Wenn ja, von wem, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

    Eine weitere Abstimmung, bzw. weitere Gespräche mit einer der beteiligten Senatsverwaltung oder der HOWOGE ist nicht mehr erforderlich, da mit den vorliegenden Baugenehmigungen Fakten geschaffen wurden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Hinzu kommt, dass Seitens der Senatsverwaltungen zu den hier maßgebenden Fragen keine abweichenden oder neuen Einschätzungen zu erwarten sind.
     

  13. Sind seit der Beantwortung der KA/0608/IX Gespräche zum Thema einer möglichen Bebauung im Ilsekiez zwischen dem Bezirksamt und der HoWoGe geführt worden?

    Im Rahmen eines Jour Fixe mit der HOWOGE gab es einen ergebnislosen Austausch.

     

  14. Wenn ja, von wem, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

    Siehe Antwort zu Frage 13.

     

  15. Wie schätzt das Bezirksamt die aktuelle Lage um den Schutz der Innenhöfe im Ilsekiez ein?

    Seitens des Fachbereiches Stadtplanung wird die aktuelle Lage der llsehöfe dahingehend engeschätzt, dass diese zeitnah einer Bebauung zugeführt werden können. Zumindest liegen für alle Seitens der HOWOGE eingereichten Bauanträge entsprechende Baugenehmigungen vor. Die planungsrechtliche Grundlage hierfür ergibt sich gemäß § 34 BauGB1wonach sich der llsekiez in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil befindet und sich die vorgesehenen Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen. Ein Schutz der Innenhöfe vor einer weiteren Bebauung hätte sich nur mit einem rechtsgültigen Bebauungsplan erreichen lassen, der die Innenhöfe als nicht überbaubare Grundstücksfläche festsetzt. Nach Erteilung der Baugenehmigungen weiterhin eine entsprechende Festsetzung anzustreben, wäre alleine aus zeitlichen Gründen, vor allem aber aufgrund der juristischen Situation (hieraus würden sich für den Bauherrn erhebliche Entschädigungsansprüche ableiten), ein unrealistisches Unterfangen, das keinerlei Aussicht auf Erfolg hätte. Nach derzeitigem Stand wird das Artenschutzgutachten durch UmNat geprüft.

  16. Welche Gespräche hat das Bezirksamt seit der Beantwortung der KA/0608/IX mit der Anwohnerinitative im Ilsekiez geführt?

    Gespräche mit der Anwohnerinitiative fanden im Rahmen von zwei Bürgersprechstunden statt.
     

  17. Gab es seit der Antwort auf die KA 0607/IX weitere Vorgänge rund um eine mögliche Bebauung an der Barther Straße?

    Das Bezirksamt vertrat mehrfach gegenüber dem Senat die Position, dass das Bezirksamt die Einziehung des in Rede stehenden öffentlichen Straßenlandes nicht vornehmen und das Entwidmungsverfahren nicht in die Wege leiten wird, um den grünen Innenhof zu schützen. Diese Position vertrat das Bezirksamt unter anderem auch auf der Projektkonferenz am 25.9.23.

    Am 12.2.2024 wies die Sen MVKU das Bezirksamt an, die Einziehung vorzunehmen und übte das Eingriffsrecht gern. §13a AZG aus. In Folge der Anweisung ist die Einziehung von öffentlich gewidmeten Straßenland ist am 9. April 2024 im Amtsblatt bekannt gemacht worden.
     

  18. Wenn ja, welche von wem?

    Siehe Antwort zu Frage 17.

  19. Sind seit der Antwort auf die KA 0607/IX Gespräche von Seiten des Bezirksamtes mit einer der beteiligten Senatsverwaltungen zum Thema der Bebauung an der Barther Straße geführt worden?  

    Siehe Antwort zu Frage 17.

     

  20. Wenn ja, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

    Siehe Antwort zu Frage 17.

  21. Sind seit der Antwort auf die KA 0607/IX Gespräche von Seiten des Bezirksamtes mit der HoWoGe zum Thema der Bebauung an der Barther Straße geführt worden?  

    Ein Gespräch mit der HOWOGE fand im Rahmen eines Jour Fixe statt.

     

  22. Wenn ja, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 

    Siehe Antwort zu Frage 21.
     

  23. Wie bewertet das Bezirksamt die Umsetzung der in der KA/0607/IX gegebenen Zusage, dass der Informationsfluss vom Bezirksamt zur BVV selbstverständlich auch in Zukunft transparent gestaltet werden wird?

    Die Thematik rund um die Dienstbarkeit sowie entsprechende weitere Informationen wurden dem Ausschuss transparent mitgeteilt.
     

  24. Wann kann die BVV mit einer Bearbeitung der DS/0944/IX rechnen?
     

    Die abschließende Entscheidung zur Einbringung der Fläche an die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft wurde am 11.05.2023 durch den Portfolioausschuss (PFA) getroffen. In diesem Ausschuss sind die BIM, alle Senatsverwaltungen und der jeweilige Belegenheitsbezirk vertreten. Die Entscheidung wurde - wie in der Geschäftsordnung des PFA vorgesehen - einstimmig getroffen. Der bezirkliche Vertreter war der zu diesem Zeitpunkt für die Serviceeinheit Facility Management zuständige Bezirksstadtrat.

    Das Verfahren bis zu diesem Beschluss gestaltete sich wie folgt:
     

    Entscheidungen im Vorfeld des Verfahrens

    a) Das Bezirksamt hatte durch BA-Beschluss 8/199/2019 vom 03.09.2019 die Aufstellung des B-Plans 11-170, der eine Bebauung entlang der Stichstraße ermöglichen sollte, beschlossen.

    b) Das Maß der angedachten Bebauung wurde im BA-Beschluss 8/246/2019 vom 15.10.2019 - Innenhof-Schutzkonzept - beschlossen und hielt das vorherige Ergebnis der Sitzung der AG Innenhöfe vom 18.09.2019 fest: Bebauung mit Wohnen und sozialer Infrastruktur bei Erhalt von zusammenhängenden Grünflächen und maximal 8 Geschossen. Diese AG wurde von der damaligen Stadtentwicklungsstadträtin geleitet und war mit Vertretern einer Bürgerinitiative sowie Vertretern der in der BVV vertretenen Parteien besetzt.

    c) Bauvorbescheid der Wohnbauleitstelle {WBL) vom 22.10.2019.


    Wegpunkte des Verfahrens zur transparenten Liegenschaftspolitik (Clusterung)

    a) Das Verfahren wurde am 09.11.2020 durch einen Ad hoc-Antrag der Wohnbauleitstelle (SenStadtWohnen) eingeleitet. Mit Zulassung dieses Antrags durch die Senatsverwaltung für Finanzen sollte das Thema auf die Tagesordnung des PFA gelangen.

    b) Der Bezirk als damaliger Träger des Fachvermögens wurde zur Abgabe der sogenannten Erstvotierung aufgefordert, die die Beteiligung der verschiedenen Hauptverwaltungen erst in Gang gesetzt hätte. Die Aufforderung wurde durch die BIM im Datenbanksystem hinterlegt. BzBm hat gegenüber der im Auftrag des Senators Scheel nachfragenden BIM anfangs eine bezirkliche Votierung bis 19.01.2021 in Aussicht gestellt (Mitteilung dazu an FM am 03.12.2020). infolge bestehenden Beratungsbedarfes innerhalb des Bezirksamtskollegiums erfolgte diese Hinterlegung nicht.

    c) Die Senatsverwaltung für Finanzen erkundigte sich im Auftrag der Senatskanzlei am 04.03.2021 nach dem Stand der Votierung und Bekanntgabe einer Zeitschiene. Der Bezirk verwies im Auftrag von BzBm auf den noch weiterhin bestehenden Beratungsbedarf. Die Senatskanzlei erkundigte sich am 15.02.2021 erneut nach dem Stand. Die Anfrage erfolgte direkt an BzBm.

    d) Das Bezirksamt, vertreten durch BzBm, hat am 25.03.2021 die bezirkliche AG SID -ein Gremium, in dem alle Ämter vertreten sind- beauftragt, etwaigen Fachbedarf an den Flächen zu melden. Diese Sitzung fand am 29.04.2021 statt. Dabei wurde festgestellt und am 07.05.2021 zurückgemeldet, dass die Stichstraße für verkehrliche Zwecke wie bisher nicht mehr benötigt wird, aber weiterhin Fachbedarf an einer fußläufigen Durchquerung des Innenhofes besteht.

    e) BzBm informierte die SE FM am 25.06.2021, dass die Abgabe einer Votierung weiterhin nicht erfolgen soll. Diese Maßgabe wurde am 25.05.2022 sowie am 23.06.2022 durch die dann zu diesem Zeitpunkt neu zuständige Bezirksstadträtin bestätigt.

    f) Am 06.07.2022 erfolgte durch die für FM zuständige Bezirksstadträtin eine Mitteilung an die WBL, dass Bezirk keine Votierung abgeben wird, da Verkehrsflächen nicht zu clustern sind und das vorgelegte Wohnungsbauprojekt (Bauvorbescheid der WBL vom 22.10.2022) nicht mit den bezirklichen Planungen übereinstimmt.

    g) Am 13.07.2022 erfolgte als Antwort die Ankündigung der WBL, die Grundstücksübertragung im Auftrag von Herrn StS Gaebler in der Senatskommission für Wohnungsbau aufzurufen.

    h) Die Projektkonferenz der Senatskommission fand am 29.08.2022 statt. Das Bezirksamt hat sich im Vorfeld auf die Aufrechterhaltung eines Dissens durch Nichtabgabe einer Votierung entschieden. In der Konferenz wurde der Bezirk um Abgabe einer Votierung gebeten, um das Verfahren auch im formalen Dissens - d.h. bis zu einer Entscheidung im Abgeordnetenhaus von Berlin - fortführen zu können.

    i) Am 06.09.2022: Einigung im BA, dass weiterhin kein Votum abgegeben wird, um auch kein formales Dissensverfahren in Gang zu setzen.

    j) Bereits am 06.12.2022 wurde in Abweichung vom vorgesehenen Verfahren ein Ersatzvotum durch die SenSBW abgegeben und das Clusterungsverfahren damit fortgesetzt. Dies erfolgte laut Begründungstext auf Bitte der Senatskommission. Der Bezirk hat später bei seinem Votum gegen diese formale Abweichung vom Verfahren zur transparenten Liegenschaftspolitik protestiert.

    k) Am 13.12.2022 tagte die Senatskommission zum Thema. Der Bezirk wurde durch den für Stadtentwicklung zuständigen Bezirksstadtrat vertreten, der die Entscheidung des Bezirksamtskollegiums vortrug, kein Votum abzugeben. Herr Senator Geisel kündigte - das zu diesem Zeitpunkt tatsächlich bereits abgegebene - Ersatzvotum durch die SenSBW an. Für den Senat waren durch Wortmeldung weiterhin vertreten: Frau RBm Giffey, Senator Wesener {Fin). Es wurde gegen den Bezirk die ersatzweise Abgabe des Votums durch SenSBW beschlossen. Der Vorgang sollte anschließend im PFA weiterbehandelt werden.

    l) Der PFA tagte zum Thema am 30.03.2023. Der Bezirk wurde durch die SE FM, diese durch den Leiter der Objektverwaltung, vertreten. Es wurde dargelegt, dass man eine fußläufige Verbindung benötige und eine Bebauung im Rahmen nicht zur Gänze verhindern möchte. Das Thema wurde zur Klärung der beiden Punkte auf die nächste Sitzung des PFA verschoben.

    m) Diese nächste Sitzung fand am 11.05.2023 statt und endete mit der bezirktichen Zustimmung zur Einbringung an die HOWOGE. Die Zustimmung war bedingungsfrei. Der Bezirk wurde durch den für FM zuständigen Bezirksstadtrat vertreten.

    Die Bearbeitung der Drucksache DS/0944/lX wird durch die zuständige Bezirksstadträtin erfolgen.
  25. Wieso konnte das Bezirksamt die am 25.1.2024 in der DS/0944/IX beschlossene 2 Monatsfrist zum 25.3.2024 nicht einhalten?

    Siehe Antwort zu Frage 24.
     

  26. Wie bewertet das Bezirksamt den Umsetzungsstand der DS/1167/VIII?

    Der erste Zwischenbericht zu dieser Drucksache wurde am 21.11.2019 von der BVV zur Kenntnis genommen.

    Das Bezirksamt hat vorgeschlagen, eine AG u.a. mit dem Ausschuss zu bilden und politisch die zu schützenden Innenhöfe zu bestimmen, um dann diese über ein Konzept zu sichern.

    Im zweiten Zwischenbericht wurde der Bezirksverordnetenversammlung mitgeteilt, dass am 18.09.2019 eine AG Innenhöfe getagt hat und dass die dort genannten Innenhöfe durch entsprechende Bebauungsplanverfahren gesichert werden sollen. Dem Bezirksamt ist das genannte Protokoll nicht bekannt, so dass hinsichtlich einer Umsetzung der DS eine Prüfung bisher nicht möglich war.
     

  27. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt die Innenhöfe im Bezirk vor Bebauung zu schützen?

    Siehe Antwort zu Frage 26.

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Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Wohnen und Stadtentwicklung