Schaustelle Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen

27.08.24 –

Vorgang: KA/0771/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die bislang geleistete Arbeit der Schaustelle?
    Die geleistete Arbeit der Schaustelle wird aus Sicht des Fachbereiches Stadtplanung rundweg positiv bewertet. Durch die zwei Öffentlichkeitsveranstaltungen, die regelmäßigen wöchentlichen Sprechstunden, die Wanderausstellung, die lokale Netzwerkarbeit, die Durchführung verschiedenster aufsuchender Formate sowie die mittlerweile fünf Ausgaben der in der gesamten Großsiedlung verteilten Quartierszeitung „Schaukasten“ wurde breit zum Projekt informiert, Interesse geweckt und zahlreiche Rückkopplungen erreicht. Letzteres in einem Ausmaß, das angesichts der als nicht sehr beteiligungsaffin geltenden Bevölkerung der Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen positiv überrascht hat. Aus Sicht des Bezirksamts hat das mit dem Betrieb der Schaustelle beauftragte Büro Die Raumplaner hervorragende und wertvolle Arbeit geleistet.
     
  2. Bis zu welchem Meilenstein in der Planung des Urbanen Zentrums sollte die Schaustelle Beteiligung organisieren, Öffentlichkeitsarbeit leisten und die Planung begleiten?
    Als einletzter und zentraler Meilenstein war die „Durchführung eines Partizipationsverfahren für den Realisierungswettbewerb KuBiZ“ vorgesehen. Vor dem Hintergrund der nicht mehr bestehenden (zeitnahen) Umsetzungsabsicht seitens des Bezirkes ist dieser Leistungsbaustein obsolet geworden. Nunmehr soll in 2024 noch eine Informationsveranstaltung zum dann erarbeiteten Masterplan für das urbane Zentrum erfolgen.
     
  3. Was hat das Bezirksamt unternommen, um die Schaustelle über das Jahr 2024 hinaus zu finanzieren?
    Durch die Koordination Städtebauförderung im FB Stadtplanung sind im Rahmen des Förderprogramms Nachhaltige Erneuerung im Programmjahr 2024 Fördermittel in Höhe von 99.000 € für eine Fortführung der Schaustelle in 2025 beantragt worden. Zudem wurden 11.000 € bezirkliche Eigenmittel veranschlagt. Über die beantragten Fördermittel liegt eine Finanzierungszusage vor. Zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags wurde jedoch davon ausgegangen, dass der Bezirk beabsichtigt, das KuBiZ zu realisieren, so dass sich die Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit in 2025 wesentlich um das KuBiZ drehen sollte. Aufgrund der unter 2. genannten veränderten Rahmenbedingungen kann das Projekt nunmehr nicht wie inhaltlich beantragt umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hält SenStadt als Fördermittelgeber eine Fortführung der Schaustelle in 2025 für nicht nachvollziehbar. Somit kann trotz bereits vorhandener Förder- und Eigenmittel keine Verlängerung über 2024 hinaus erfolgen.
     
  4. Zu welchen wesentlichen Ergebnissen kommt das Gutachten zu den verkehrlichen Aspekten im Entwurf des Masterplans?
    Die Leistungsfähigkeitsberechnung des Netzes - auf Basis der Herausnahme des nördlichen Armes der Wartenberger Straße - zur Spitzenstunde am Vormittag im Prognose-Planfall zeigt, dass bedingt durch die deutlich gestiegene Verkehrsbelastung im Zuge der Straßenverkehrsprognose 2030 an den Verkehrsanlagen im Umfeld die Kapazitätsgrenzen überschritten werden.
     
  5. Welche Prämissen zur Bewältigung der Verkehre liegen diesen Ergebnissen zugrunde?
    Als Grundlage der Untersuchung dienten Bestandsanalysen, eine Verkehrserhebung, die im Jahr 2023 durchgeführt wurde, eine Leistungsfähigkeitsuntersuchung, verkehrliche Kenngrößen zum maßgeblichen Betrachtungsfall (Analyse-Planfall, Prognose-Planfall) die ermittelt wurden, die Ermittlung von möglichen Anpassungsbedarfen des spezifischen Verkehrsaufkommens im Planfall sowie die Überprüfung von Knotenpunkten.
     
  6. Welche ergänzenden Untersuchungsgegenstände haben sich während der Bearbeitung der verkehrlichen Untersuchung ergeben?
    Der Entwurf des Masterplans, der auf der Basis des Siegerentwurfs des 2021 durchgeführten städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbs erstellt wird, sah bis auf notwendige Durchfahrten eine Sperrung der Wartenberger Straße nördlich der Falkenberger Chaussee für den motorisierten Individualverkehr vor. In der Erstuntersuchung wurden daher insbesondere die Auswirkungen einer möglichen Herausnahme der Wartenberger Straße aus dem Verkehrsnetz betrachtet. Die Erstuntersuchung kam zum Schluss, dass bereits mit aktuellem Verkehrsaufkommen eine Schließung der Wartenberger Straße (nördlich der Falkenberger Chaussee) aus verkehrlicher Sicht nicht empfohlen wird. Da die Umwandlung des Abschnitts der Wartenberger Straße in einen Fußgängerboulevard einen zentralen Punkt des städtebaulichen Konzepts darstellt, sollten im Rahmen der erfolgten Nachbeauftragung Möglichkeiten der Verkehrsführung untersucht werden, um die gewünschte Aufenthaltsqualität im urbanen Zentrum zu erlangen. Hierzu wurden eine Anpassung der Aufkommensermittlung anhand projektkonkreter Randbedingungen vorgenommen (z. B. ÖPNV-Anbindung, geplante Stellplätze) sowie mögliche Einbahnregelungen und die Möglichkeit einer Verlegung der Fahrspur (in 4 Varianten) im Rahmen der verkehrlichen Untersuchung überprüft.
     
  7. Welche Ergebnisse brachte die für die Fertigstellung des Masterplans notwendige Klärung der ergänzenden Untersuchungsgegenstände?
    Das ermittelte Verkehrsmengengerüst wurde in vier Varianten der Verkehrsführung innerhalb und außerhalb des Plangebiets umgelegt und jede einzelne Variante hinsichtlich ihrer Verkehrsverträglichkeit bewertet. Das Ziel dieses Vorgehens war es, eine Vorzugsvariante zu identifizieren, mit der der zukünftige Verkehr effektiv bewältigt werden kann. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass eine Einbahnstraßenregelung im nördlichen Arm der Wartenberger Straße bei Beibehaltung eines Zweirichtungsverkehrs auf dem südlichen Arm (südliche Nebenfahrbahn der Falkenberger Chaussee) aus verkehrlicher Sicht vorzuziehen ist. Die Möglichkeit einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung eines Einrichtungsverkehrs im betroffenen Abschnitt der Wartenberger Straße auf der Basis der Ergebnisse der verkehrlichen Untersuchung wird derzeit von der zuständigen Hauptverwaltung geprüft.
     
  8. Sofern zutreffend, welche Gründe gibt es, für die weitere Überarbeitung des dem Masterplan zugrundeliegenden städtebaulichen Entwurfs das Planungsbüro zu wechseln?
    Es gibt keine Gründe, das Planungsbüro zu wechseln. Die notwendige Überarbeitung des bisherigen Masterplanentwurfs ergibt sich aus den Erkenntnissen der verkehrlichen Untersuchung. Ein Wechsel des bearbeitenden Planungsbüros bietet weder zeitliche noch fachliche Vorteile und ist auch nicht geplant.
     
  9. Wer koordiniert die Planung, Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit zum Urbanen Zentrum Neu-Hohenschönhausen ämterübergreifend sowie zwischen Land und Bezirk?Die Durchführung der Planung, Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit liegt seit diesem Jahr in der Zuständigkeit des Fachbereichs Stadtplanung.
     

Kategorie

Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Wohnen und Stadtentwicklung