02.04.24 –
Vorgang: KA/0665/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- In welchem Umfang hat der Eigentümer des Grundstücks bislang die Kosten entsprechend der Regelungen im Kostenübernahmevertrag übernommen?
- Welche haushaltsrechtlichen Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt hätte eine Kündigung des Kostenübernahmevertrags durch den Eigentümer des Grundstücks?
- Mit welcher Dringlichkeit (Priorität) wird das Bezirksamt das Bebauungsplanverfahren fortführen, sollten Planungskosten nicht länger durch den Eigentümer des Grundstücks getragen werden?