Müllverschläge in der Klützer Straße
06.03.25 –
Vorgang: KA/0862/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
- Hat das Bezirksamt die Nutzung von öffentlichem Straßenland für Müllverschläge in der Klützer Str. genehmigt?
- Wann wurde die Genehmigung erteilt und unter welchen Voraussetzungen?
- Wann wurde zuletzt geprüft, ob die Nutzung noch genehmigungsfähig ist?
- Mit welcher Begründung wurde die Genehmigung erteilt?
Zu 1+2+3+4.:
Das Bezirksamt hat keine Sondernutzungserlaubnis für die genannten „Müllverschläge“ auf öffentlichem Straßenland erteilt. Die besagten Müllstandsflächen befinden sich an diesem Ort seit vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages und somit auch vor Inkrafttreten des Berliner Straßengesetzes. Ob hier aufgrund dessen eventuell Bestandsschutz besteht und ob rückwirkend Sondernutzungsgebühren erhoben werden können, befindet sich noch in Prüfung.
- Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen der Müllverschläge auf die Verkehrssicherheit, gerade durch die gewählten Materialien für die Umzäunung?
- Für wie sicher hält das Bezirksamt, dass das Betreten der Müllverschläge zum Teil von der Fahrbahn aus erfolgt?
Zu 5+6.:
Im Zuge des regelmäßigen Straßenbelaufs wurde keine von den Müllstandsflächen ausgehende akute Gefährdung festgestellt.
- Welche Alternativen Lösungen für die Müllsammlung in der Klützer Str. wären umsetzbar?
Zu 7.:
Wenn die unerlaubten Sondernutzungen beendet würden, müsste die Müllsammlung vom öffentlichen Straßenland entfernt werden und ggf. auf privatem Grund der zugehörigen Wohnhäuser erfolgen.
Kategorie
Anfrage
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Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung
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Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen
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Themen
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Wohnen und Stadtentwicklung