BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Leerstand in der Josef-Höhn-Straße 21 (Kleine Anfrage)

02.03.23 –

Vorgang: KA/0323/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Was ist dem Bezirksamt über den Leerstand in dem 8-geschossigen Gebäuderiegel bekannt?
    Dem Bezirksamt Lichtenberg ist seit November 2009 der Leerstand des Gebäudes bekannt. Für das Gebäude wurde im Jahre 2006 eine Baugenehmigung für Sanierung und Umbau, Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems, Erneuerung der Fenster und Errichtung von Balkonen erteilt. Mit den Bauarbeiten wurde begonnen, diese jedoch nicht fertiggestellt. Die Einstellung der Bauarbeiten erfolgte im Jahr 2009. Diese Baugenehmigung ist erloschen.
    Für das Grundstück gibt es seit 2013 einen neuen Eigentümer. Dieser verfolgte zunächst die Absicht, das Gebäude für ein Seniorenpflegeheim umzubauen, um dann letztendlich 2016 die Errichtung eines Boardinghouse mit 144 Appartements (312 Betten) zu beantragen.
    Das Stadtentwicklungsamt hat dem Amt für Bürgerdienste (Wohnungsamt) im Rahmen eines Prüfverfahrens zum Leerstand mitgeteilt, dass der Plattenbau zum Boardinghouse mit 145 Appartements (312 Betten) und Café mit 38 Sitzplätzen umgebaut werden soll. Hierzu wurde eine Baugenehmigung (Nr. 2016/1086 am 26.01.2017) erteilt, die bis 25.01.2022 verlängert wurde. Die Fertigstellungsfrist von 6 Jahren hat mit der 1. Veränderung begonnen, der Baubeginn kann nur noch einmal um ein Jahr verlängert werden. Es handelt es sich folglich um ein „gewerbliches“ Wohnen mit hotelähnlichem Charakter.
     
  2. Wann und mit welcher Begründung wurde die Umnutzung des Gebäudes in ein Hotel mit 312 Betten[1]genehmigt?
    Die Baugenehmigung für das o.g. Boardinghouse, nicht für ein Hotel; wurde am 26.01.2017 erteilt. Die planungsrechtliche Beurteilung des beantragten Vorhabens erfolgte auf der Grundlage von § 34 BauGB. Maßgeblich für die positive Stellungnahme war die konkrete Betriebsbeschreibung des Vorhabens, die ein Projekt darlegte, welches aus einem Wohnen auf Zeit für Langzeitnutzer(wohnähnliches Vorhaben), einem Beherbergungsbereich mit 94 Betten und einem Café mit 38 Sitzplätzen bestand.
     
  3. Welche Initiativen des Bezirksamts gab es in der Vergangenheit, die Eigentümerschaft zu überzeugen, das Gebäude statt als Hotel, als Wohngebäude zu ertüchtigen?
    Das ursprünglich geplante Vorhaben der Errichtung eines Aparthotels mit 306 Betten wurde dem für Stadtentwicklung zuständigen Ausschuss in seiner Sitzung am 02.06.2016 als Neueingang vorgestellt. Das Sitzungsprotokoll hat eine Ablehnung oder erforderliche Änderung dieses Vorhabens nicht dokumentiert.
    Da nach einer Änderung des Ursprungsvorhabens als Aparthotel in ein Bordinghouse eine wohnähnliche Nutzung im Vordergrund stand, gab es keine Veranlassung, mit dem Eigentümer über eine Änderung seines Vorhabens zu sprechen.
     
  4. Mit welchem Erfolg wurden Verfahren zur Zweckentfremdung von Wohnraum vor der Genehmigung zur Umnutzung des Gebäudes als Hotel geführt?
    Die Prüfung durch das Wohnungsamt ergab, dass es sich bei dem Gebäude nicht um Wohnraum handelt, sondern als Wohnheim zugelassen war. Es handelt es sich folglich um ein „gewerbliches“ Wohnen mit hotelähnlichem Charakter. Damit unterliegt das Gebäude nicht dem Zweckentfremdungsverbotgesetz, so dass keine weitere Ermittlung zum Leerstand von Seiten des Wohnungsamtes möglich ist.
     
  5. Ist die Genehmigung zur Umnutzung des Gebäudes als Hotel befristet und kann sie, z. B. aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts im Land Berlin, widerrufen werden?
    Es wurde kein Hotel genehmigt. Die Baugenehmigung ist nicht befristet erteilt. Sie stellt einen rechtmäßigen Verwaltungsakt dar, von dem der Eigentümer mit dem Baubeginn Gebrauch gemacht hat und kann nicht widerrufen werden.
     
  6. Aus welchen Gründen werden in dem Gebäude bereits Räume beleuchtet, obwohl das mit einem Bauzaun umzäunte Grundstück nicht zugänglich ist?
    Der Baubeginn wurde zum 17.05.2022 angezeigt. Das hier Räume beleuchtet sind, ist auf den Innenausbau zurückzuführen. Das Gebäude muss während der Bauarbeiten mit einem Bauzaun gesichert sein.
     
  7. Wann ist nach Aussage der Eigentümerschaft mit der Eröffnung des Hotels zu rechnen?
    Dem Stadtentwicklungsamt liegt keine Aussage über die Inbetriebnahme des Vorhabens vor.
     
  8. Welche Informationen zu der Situation auf dem Grundstück erhielt das Bezirksamt in den letzten sechs Monaten von Dritten (u. a. Kiezbeirat, Einzelpersonen oder Versorger) und wie ist es mit ihnen umgegangen?
    Es liegt eine Anfrage einer Anwohnerin aus der Lotharstraße vom 18.09.2022 vor. Diese wurde am 20.09.2022 entsprechend beantwortet.

Kategorie

Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Wohnen und Stadtentwicklung