Kulturstandort Heikonaut und das Grundstück Sewanstr. 122

29.05.24 –

Vorgang: KA/0715/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wer ist aktuell Eigentümer des Grundstücks Sewanstr. 122?
    Eigentümer ist die Heikonaut  - Kreativzentrum Kulturwirtschaft Lichtenberg eGbR, geschäftsansässig Sewanstraße 122.
     
  2. Wurde dem Bezirksamt das Grundstück Sewanstr. 122 zum Kauf angeboten? Wenn ja, wann und durch wen?
    Dem Bezirksamt liegt zum Zeitpunkt der Anfrage kein Angebot zum Kauf vor.
     
  3. Welchen Kontakt und Austausch gab es vor dem jetzt erfolgten Eigentümerwechsel zwischen dem Bezirk und den letzten Eigentümer*innen bzgl. der Zukunft des Kreativstandorts Heikonauten in der Sewanstr. 122?
    Nach hiesigem Verständnis gab es zum Zeitpunkt der Anfrage keinen Eigentümerwechsel. Im Grundbuch ist keine Auflassung ersichtlich. Eigentümer waren natürliche Personen, die sich nunmehr im Wege der Berichtigung als GbR im Grundbuch eintragen haben lassen. GbRs lassen sich erst seit dazu ergangener Rechtsprechung als solche im Grundbuch eintragen. Lediglich eine Person ist dabei aus der Eigentümergemeinschaft ausgeschieden. Die verbliebenen Eigentümer sind identisch und firmieren nunmehr unter der GbR.
     
  4. Welche Pläne für eine Bebauung des Grundstücks liegen dem Bezirksamt vor?
    Es wurden mehrere Vorbescheide für eine Wohnbebauung in mehreren Varianten erteilt, die noch rechtsgültig sind. Der aktuellste Vorbescheid hat eine mehrgeschossige Wohnbebauung mit Staffelgeschoss aus drei in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Wohnungsbauzeilen, die jeweils eine Länge von 35,55 m, eine Tiefe von 14 m und eine Gebäudehöhe von 19,55 m haben, zum Inhalt. Die Gebäude sollen Balkone erhalten. Die Nutzungsmaß (Grundflächenzahl sowie Geschossflächenzahl auf dem Grundstück) lassen sich auf der Umgebung herleiten.
     
  5. Welche Hürden stehen der vom neuen Eigentümer angestrebten Bebauung aktuell noch im Wege?
    Auf der Grundlage der positiv beschiedenen Vorbescheide könnte ein genehmigungsfähiger Bauantrag eingereicht werden.
     
  6. Wie hoch muss der Verlust an Grün- und Freiflächen beziffert werden, sollte das Grundstück bebaut werden?
    Ein Verlust an Grün- und Freiflächen kann vom Bezirksamt nicht beziffert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um ein Baugrundstück und nicht um eine öffentliche Grünfläche handelt.
     
  7. Welche Auswirkungen hat der Verlust dieser Grün- und Freiflächen auf die Natur, das Klima und die Menschen in dem Gebiet?
    Da das Grundstück im unbeplanten Innenbereich liegt und auf der Grundlage des § 34 BauGB planungsrechtlich beurteilt werden kann, ist keine Untersuchung der Auswirkungen auf die Natur notwendig.
     
  8. Gibt es Bereitschaft seitens des Bezirksamt den Parkplatz vor der Sewanstr. 122, der sich im Besitz des Landes Berlin befindet, für eine Wohnbebauung zu nutzen und so die Frei- und Grünflächen auf dem Grundstück Sewanstr. 122 zu schonen?
    Das Bezirksamt ist generell bereit den Parkplatz vor der Sewanstr. 122, der sich im Besitz des Landes Berlin befindet, für eine Wohnbebauung zu nutzen und so die Frei- und Grünflächen auf dem Grundstück Sewanstr. 122 zu schonen.
     
  9. Wie hat das Bezirksamt die Kulturschaffenden aus dem Projekt Heikonauten bei der Suche nach einem neuen Standort unterstützt? Wie ist dabei der aktuelle Stand?Seitdem die Heikonauten im März mit der Wirtschaftsförderung Kontakt aufgenommen haben, besteht ein enger Austausch zwischen der Wirtschaftsförderung und den Heikonauten.
    Die Wirtschaftsförderung hat die Anfrage der Heikonauten an potenzielle Flächenanbieter über die zur Verfügung stehenden Netzwerke und Kontakte weitergeleitet und einige Anbieter direkt persönlich kontaktiert. Daraufhin erhielten die Heikonauten mehrere Angebote. Eine mögliche Ansiedlung wird aktiv durch die Arbeit der Wirtschaftsförderung begleitet. Aktuell stehen die Heikonauten in konkreten Verhandlungen so dass davon ausgegangen werden kann, dass bald einen neuen Kreativstandort gefunden sein wird.
     

 

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