Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ (Kleine Anfrage)
30.11.22 –
Vorgang: KA/0273/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wie steht das Bezirksamt dazu, den Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ gemeinsam mit den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen durchzuführen? Wie hat sich der Bezirk dazu in welchen Gremien positioniert?
Aus Sicht des Bezirksamtes ist eine Zusammenlegung des Volksentscheides mit der Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und der Bezirksverordnetenversammlung nicht sinnvoll.
Dies wurde gegenüber der Landeswahlleitung Berlin in einer gemeinsamen Sitzung mit den Bezirkswahlleitungen und Leitungen der Bezirkswahlämter so mitgeteilt. Auch in einer gemeinsamen Besprechung der Bezirksstadträt:innen mit Senatorin Spranger (SenInnDS) wurde so votiert.
- Welche konkreten Gründe sprechen aus Sicht des Bezirksamtes gegen einen gemeinsamen Termin? Welche sprechen dafür?
Für die Wiederholungswahlen gelten gesetzliche Fristen, innerhalb der diese Wahlen nach der Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof Berlin stattfinden muss. Die kurze Vorbereitungszeit für die Wiederholungswahl von 90 Tagen stellt für alle Bezirkswahlleitungen und der Landeswahlleitung eine „Herkulesaufgabe“ dar, die nach der zum Teil sehr berechtigten Kritik nach den Wahlen 2021 absolute Priorität genießen muss, so dass die reibungslose Durchführung der Wiederholungswahl durch einen gleichzeitig stattfindenden Volksentscheid ernsthaft gefährdet wäre. Ein gleichzeitig stattfindender Volksentscheid würde zudem organisatorisch eine kaum lösbare Aufgabe darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass am 02.01.2023 bereits die Briefwahl beginnt und die Wahlbenachrichtigungen verschickt werden müssen. Bei einem Volksentscheid muss zusätzlich noch das Begehren in einer Broschüre mit Anmerkungen der zuständigen Senatsverwaltung und einer Kostenschätzung mitgeschickt werden. Allein die Erstellung und der Druck der Broschüre ist bis zu dem genannten Zeitpunkt kaum zu realisieren.
Zudem wurden die Schulungen der Wahlhelfenden bereits vorbereitet und organisiert, so dass bei einem zusätzlichen Volksentscheid das Schulungskonzept komplett überarbeitet und Schulungen in Präsenz zeitlich ausgedehnt werden müssten. Dies kann derzeit nicht mehr realisiert werden.
Auch die Online-Schulung für Wahlhelfende müsste kurzfristig überarbeitet werden, was in der Kürze der Zeit kaum machbar ist.
Außerdem haben bereits erste Wahltests stattgefunden, weitere Wahltests zur Erfassung der Ergebnisse sind bereits terminiert. Auch hier müssten Anpassungen der entsprechenden Verfahrenssoftware über den Verfahrenshersteller vorgenommen werden, was ebenfalls kurzfristig nicht realisierbar wäre.
Für eine Zusammenlegung sprechen ausschließlich finanzielle und zeitliche Aspekte, da ein Volksentscheid grundsätzlich wie Wahlen zu organisieren ist und eine getrennte Durchführung zusätzliche Mittel unter anderem für den Wahlhelfenden-Einsatz oder Anmietungen aufgebracht werden müssen.
Zudem müssen wiederum Mitarbeitende für die Organisation eines Volksentscheides in das Bezirkswahlamt abgeordnet werden.
- Inwiefern sieht das Bezirksamt die Durchführung der Wahl gefährdet, wenn zeitgleich zu den Wahlen die Abstimmung über den Volksentscheid stattfindet?
S. Frage 1.
- Welcher Mehraufwand, welche Risiken und welche Kosten entstehen durch einen getrennten Termin?
Zu den Risiken wurde bereits in Frage 1 eigegangen.
Der genaue Mehraufwand und genaue Mehrkosten können derzeit nicht beziffert werden, da nicht absehbar ist, ob zum Beispiel die erhöhten Erfrischungsgeldzahlungen auch auf einen Volksentscheid Anwendung finden sollen oder wieder auf die bisherigen Beträge zurückgegriffen werden muss.
Daneben sind auch zusätzliche Kosten für den Transport der Wahlkabinen und Wahlurnen zu veranschlagen, die nicht unerheblich sind.
Kategorie
Anfrage
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Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung
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Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen