Kahlschlag am Bahndamm im Kaskelkiez und am Nöldnerplatz (Kleine Anfrage)

27.03.23 –

Im Zuge von Bauarbeiten der Deutschen Bahn an der Eisenbahnüberführung „Nöldnerstraße“ und am Kreuzungsbauwerk „Kietz“ wurden etliche Bäume gefällt und Stadtnatur vernichtet.

Vorgang: KA/0348/IX

  1. Wie viele Bäume wurden (und werden) im Zuge der Baumaßnahme gefällt?
    Die hier angefragten Maßnahmen wurden im Zuge der Umsetzung eines Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Daher können die Fragen nur von der dafür zuständigen Behörde, dem Eisenbahnbundesamt (EBA) beantwortet werden. Der benannte Planfeststellungsbeschluss ist hier nicht bekannt; auch ist die Planfeststellungsbehörde das EBA selbst.
     
  2. In welchem Umfang, auf welchen Flächen und zu welchem Zeitpunkt gibt es Ersatzpflanzungen und andere Ersatzmaßnahmen und entstehen dem Bezirk dadurch möglicherweise Kosten?
    Erforderliche Ausnahmegenehmigungen inklusive der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen nach dem BNatSchG werden auch bzgl. des Artenschutzes durch des EBA erteilt.
     
  3. Unter Punkt „B.4.4.3 Gehölzbestand auf dem Bahndamm“ des Planfeststellungsbeschluss heißt es in Bezug zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen: „Magerrasen stellen zwar ein an sich wertvolles Biotop dar, können aber erhebliche Funktionen der zuvor vorhandenen Bäume und Gehölze nicht ersetzen (…). Gleichwohl erachtet die Planfeststellungsbehörde es für angemessen, die Vorhabenträgerin zu verpflichten, dass sie vorhandene Möglichkeiten nutzt, einen Teil der verloren gehenden Gehölze wiederherzustellen.“ Und weiter: „Zudem ist die Planfeststellungsbehörde im Laufe des Verfahrens zu der Einschätzung gelangt, dass das Bedürfnis besteht, auch den Bahndamm soweit wie möglich wieder mit Gehölzen zu bepflanzen, und der bislang vorgesehene Trockenrasen hierdurch teilweise ersetztwerden kann.“ Auf welches Vorgehen wurde sich hier mit der Vorhabenträgerin geeinigt? Welche Teile des Bahndamms werden wieder mit Gehölzen bepflanzt und wie viele sind es?
    Sie Antwort 1 und 2.
     
  4. Unter „B.4.5.4 Baumhöhlenbrüter, Anbringen von Nistkästen“ heißt es: „Der ursprünglich vorgesehenen Hängung eines Teils der Kästen auf Flächen des Bezirks hat das Bezirksamt widersprochen.“ - Welche Gründe führt das Bezirksamt hierfür an? Verringert sich hierdurch aus Sicht des Bezirksamtes die Qualität der Standorte für die Nistkästen?
    Da die Deutsche Bahn zwar die Installation der Nistkästen an den Bäumen, aber weder die Risiken im Rahmen der Verkehrssicherung noch die Pflege der Nistkästen übernommen hätte, hat sich das Bezirksamt zum damaligen Zeitpunkt entschieden, der Aufhängung der Nistkästen zu widersprechen.

Kategorie

Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen