Bebauungsplanverfahren 11-125 Wohnsiedlung Ilsestraße (Große Anfrage)

01.12.22 –

Vorgang: DS/0595/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 

  1. Welche Überlegungen führten zum Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren 11-125 Wohnsiedlung Ilsestraße?
  2. Welche Bedenken äußerte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vor dem Aufstellungsbeschluss anlässlich der Mitteilung der Planungsabsicht?
  3. Welchen planungsrechtlichen Lösungsansatz hatte das Bezirksamt zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses, um die Beeinträchtigungen dringender Gesamtinteressen Berlins im Verlauf des Verfahrens auszuräumen?
  4. Zu welchen Terminen hat sich das Bezirksamt vor dem Aufstellungsbeschluss mit den Referaten I B, WBL, VII B der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Verbindung gesetzt, um Bedenken auszuräumen?
  5. Aus welchen politischen Gründen hat das Bezirksamt trotz der Bedenken der übergeordneten Verwaltungsebene den Aufstellungsbeschluss gefasst?
  6. Welche Ziele verfolgte der Runde Tisch Ilsestraße?
  7. Welche Interessengruppen nahmen an dem Runden Tisch teil?
  8. Welche inhaltlichen Schwerpunkte hatten die einzelnen Sitzungen des Runden Tisches?
  9. Welche Ergebnisse, Konsense und Dissense, wurden in den einzelnen Sitzungen des Runden Tisches erzielt?
  10. Wie bewertet das Bezirksamt den Erfolg des Runden Tisches?
  11. In welcher Art und Weise haben die Ergebnisse des Runden Tisches den Fortgang des Bebauungsplanverfahrens beeinflusst?
  12. Welche Planungskosten für die Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens entstanden dem Bezirksamt bislang?
  13. Wer hat die Kosten für das Bebauungsplanverfahren getragen?
  14. Aus welchen Gründen hat sich die Howoge an den Kosten des Bebauungsplanverfahrens beteiligt?
  15. Bis zu welchem Zeitpunkt im Verfahren hat sich die Howoge an den Kosten beteiligt und wie begründete sie die Einstellung der Zahlungen?
  16. Welche Finanzierungsfragen mussten zu welchen Zeitpunkten im Verfahren geklärt werden?
  17.  In welcher Art und Weise beeinflusste die Klärung von Finanzierungsfragen den Fortgang des Verfahrens?
  18.  Welche Beweggründe hatte das Bezirksamt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nicht parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen?
  19. Aus welchen Gründen erfolgte der Bezirksamtsbeschluss zur Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 01.02.2022 mehr als viereinhalb Jahre nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.05.2017 bis 23.06.2017?
  20. In welchen Sitzungen beriet das Bezirksamtskollegium die Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (BA-Vorlage 152/2018)?
  21. Weshalb unterblieb ein Bezirksamtsbeschluss, die Bezirksverordnetenversammlung über die Abwägung zu informieren, in 2018?
  22. Aus welchen Gründen unterließ das Bezirksamt die Umsetzung des im Zwischenbericht zum BVV-Beschluss 1129/VIII angekündigten zeitnahen Bezirksamtsbeschlusses zur Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der für das 3. Quartal 2020 angekündigten frühzeitigen Behördenbeteiligung?
  23. Wie kam es zu der Falschaussage des Bezirksamts im Zwischenbericht zum BVV-Beschluss 1129/VIII, dass die Veränderungssperre 11-125/28 maximal bis zum 20.08.2023 verlängert werden kann?
  24. Zu welchen Terminen tagten Steuerungsrunden zum Bebauungsplanverfahren und wer nahm an ihnen teil?
  25. Welche Ergebnisse erzielten die einzelnen Steuerungsrunden?
  26. Welche Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen wurden in den Steuerungsrunden erörtert, wie lautete die Empfehlung des Fachbereichs Stadtplanung und welche Entscheidung traf das Bezirksamt?
  27. Wann hat die Howoge welche Bauanträge für Vorhaben im Plangebiet eingereicht?
  28. Wann und mit welchem Ergebnis wurden die Bauanträge beschieden?
  29. Welche Fortschritte in der Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens erreichte das Bezirksamt während der Dauer der Veränderungssperre 11-125/28 (20.08.2019-08.12.2020)?
  30. Welche Fortschritte in der Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens erreichte das Bezirksamt während der Dauer der ersten Verlängerung der Veränderungssperre (09.12.2020-08.12.2021)?
  31. Welche Fortschritte in der Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens erreichte das Bezirksamt während der Dauer der zweiten Verlängerung der Veränderungssperre (09.12.2021-08.12.2022)?
  32. Welche Unstimmigkeiten über das Planungsziel zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und dem Bezirksamt gab es, die die Übernahme des Verfahrens durch die Senatsverwaltung im Frühjahr 2022 wahrscheinlich erscheinen ließen?
  33. Welche Fachgutachten wurden im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens erstellt und wann lagen sie vor?
  34. Welche Aussagen zur Kampfmittelbelastung im Plangebiet liegen vor?
  35. Welche Aussagen zur Regenentwässerung im Plangebiet liegen vor?
  36. Aus welchen Gründen verzichtete das Bezirksamt bislang auf die Erstellung eines Regenwasserentwässerungskonzepts, obwohl es Kenntnis des Rundschreiben 4/2018 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Lage des Plangebiets in einem Wasserschutzgebiet hat?
  37. Mit welchen Argumenten begründete das Bezirksamt seine mit der Rechtsprüfung widerlegte Annahme, auf eine artenschutzfachliche Untersuchung verzichten zu können?
  38. Zu welchem Ergebnis kam die vorgezogene Rechtsprüfung in diesem Punkt?
  39. Aus welchen Gründen verzichtete das Bezirksamt bislang auf die Erstellung einer verkehrstechnischen Untersuchung, mit der geklärt wird, ob und wie die zusätzlichen Verkehre unter den Prämissen eines Halteverbots in der Ilsestraße und einer Überbauung der vorhandenen Stellplatzfläche im Blockinneren abgewickelt werden können?
  40. Unter welchen Umständen wird das Bezirksamt der Empfehlung des Straßen- und Grünflächenamts (SGA II) vom 24.02.2022, eine umfassende Verkehrsuntersuchung unter Beachtung der angrenzenden Bebauungspläne und weiteren Entwicklungen im Gebiet Wallensteinstraße, Sangeallee, Bahndamm zu erstellen, um eine Gesamteinschätzung der verkehrlichen Erschließung zu erhalten, folgen?
  41. Wie viele Mitarbeiter im Bereich Stadtplanung bearbeiteten Bebauungsplanverfahren für das Gebiet Nördliches Karlshorst in den Jahren 2016 bis 2022?
  42. Welche Bebauungsplanverfahren für das Gebiet Nördliches Karlshorst hatten oberste Priorität in den Jahren 2016 bis 2022?
  43. Wie viele Wohnungen (mit rechnerisch 75 m² Nettogeschossfläche) könnten im Plangebiet entstehen, wenn der Bearbeitungsstand des Bebauungsplanverfahrens vom 30.06.2021 zugrunde gelegt wird?
  44. Wie ist die Notiz des Bezirksstadtrats Hönicke vom 01.07.2021 zu einem Vermerk des Fachbereichs Stadtplanung vom 16.06.2021 zur neuen sektoralen Struktur und den Prioritäten aufgrund der aktuellen Personalsituation vor dem Hintergrund, dass planungsrechtlich der Neubau von Wohnungen ermöglicht wird, zu verstehen?
  45. Aus welchen Gründen erhielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Referat II C) den Bebauungsplanentwurf vom 26.06.2017 erst am 08.11.2019?
  46. Aus welchen Gründen hielt das Bezirksamt beharrlich an seiner Auffassung, § 13a BauGB rechtssicher anzuwenden, fest, obwohl die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Referat II C) mit Schreiben vom 17.12.2019 nachdrücklich hinwies, dass das vollständige Fehlen des Umweltberichts zu einem grundsätzlich erheblichen Mangel führen kann und bat, die Anwendung des § 13a BauGB für das Bebauungsplanverfahren 11-125 zu überprüfen?
  47. Was versteht das Bezirksamt unter einer doppelten Innenentwicklung?
  48. Worin bestehen die Meinungsverschiedenheiten zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Referat I B) und dem Bezirksamt bei der Frage, inwiefern das Bebauungsplanverfahren 11-125 der doppelten Innenentwicklung dient?
  49. Wer oder was veranlasste das Bezirksamt zu einer vorgezogenen Rechtsprüfung und welche Erkenntnisse brachte sie?
  50. Aus welchen Gründen kam es vor dem Auslaufen der zweiten Verlängerung der Veränderungssperre 11-125/28 zu keiner Festsetzung, obwohl das Bezirksamt meint, ihm seien keine schwerwiegenden Verfahrensfehler im Bebauungsplanverfahren unterlaufen?
  51. Wer im Bezirksamt übernimmt die politische Verantwortung für die nicht erfolgte Umsetzung des BVV-Beschlusses 1129/VIII vom 21.02.2019, die Festsetzung des Bebauungsplanes mit höchster Priorität voranzutreiben?
  52. In welcher Art und Weise beeinflusste der BVV-Beschluss 830/VIII Einwohnerantrag „Hände weg von den grünen Lichtenberger Innenhöfen das Bebauungsplanverfahren?
  53. Lässt sich der BVV-Beschluss 830/VIII, Bebauungspläne aufzustellen, mit dem Ziel, Innenhöfe wegen ihrer besonderen Qualität für die einzelnen Wohnquartiere zu erhalten, nach den Erfahrungen im Bebauungsplanverfahren 11-125 noch erfolgreich umsetzen?
  54. Aus welchen Gründen kam es bei Nachverdichtungsvorhaben in begrünten Innenhöfen im Bezirk mit der Howoge wiederholt zu Interessenskonflikten und welche Rahmenbedingungen müssten geändert werden, damit einvernehmliche Lösungen gelingen?
  55. Welche wesentlichen Erkenntnisse zieht das Bezirksamt aus der Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens 11‑125?
  56. Was möchte das Bezirksamt der Beantwortung der Fragen hinzufügen?

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