Coral World: Fällt der Wasserpark ins Wasser?

12.03.24 –

Vorgang: KA/0626/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche rechtlichen Folgen hat die Klarstellung im § 8 des Kaufvertrags für das Grundstück Kynaststraße 13 vom 25.05.2016 zwischen dem Land Berlin und der CWB Coral World Berlin GmbH für den Vertrag zur Herstellung einer öffentlichen Grünanlage (Wasserpark) zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg und der CWB Coral World Berlin GmbH?1
    Keine.
     
  2. Wann erfolgte die Klarstellung im § 8 des Kaufvertrags für das Grundstück Kynaststraße 13 vom 25.05.2016 zwischen dem Land Berlin und der CWB Coral World Berlin GmbH und wann erhielt das Bezirksamt von der Klarstellung Kenntnis?
    Den Kaufvertrag zwischen Coral World Berlin GmbH und dem Land Berlin vom 25. Mai 20216 hat die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Abt. IV D als zuständige Verwaltung für den Entwicklungsbereich „Berlin-Rummelsburger Bucht“ geschlossen. Die Verhandlungen fanden und finden ohne Beteiligung des Bezirkes statt. Wann genau die Klarstellung erfolgte, ist dem Bezirk nicht bekannt. Der Bezirk erhielt davon Kenntnis aus der Tagespresse.
     
  3. Wurde der Vertrag zur Herstellung einer öffentlichen Grünanlage (Wasserpark) zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg und der CWB Coral World Berlin GmbH seit Vertragsschluss in einem oder mehreren Punkten geändert und falls ja, was sollte durch die Änderung(-en) geregelt werden?
    Nein.
     
  4. Gibt es eine Klarstellung der Frist zur Fertigstellung der Grünanlage (Wasserpark) im § 3 des Vertrags zur Herstellung einer öffentlichen Grünanlage (Wasserpark) zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg und der CWB Coral World Berlin GmbH?
    Nein, bisher nicht.
     
  5. Hat das Bezirksamt ein Interesse an der Rückabwicklung des Kaufvertrags für das Grundstück Kynaststraße 13 vom 25.05.2016 zwischen dem Land Berlin und der CWB Coral World Berlin GmbH und wie begründet das Bezirksamt seine Haltung?
    Nein. Die vertraglich vereinbarten Reglungen entsprechen unverändert den bezirklichen Interessen.
     
  6. Hat das Bezirksamt ein Interesse an der Rückabwicklung des Vertrags zur Herstellung einer öffentlichen Grünanlage (Wasserpark) und wie begründet das Bezirksamt seine Haltung?
    Nein. Die vertraglich vereinbarten Reglungen entsprechen unverändert den bezirklichen Interessen.
     
  7. Wann muss der Wasserpark spätestens fertiggestellt sein, damit die CWB Coral World Berlin GmbH seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt?
    Der Wasserpark muss gemäß Vertrag im April 2026 fertig gestellt sein.
     
  8. Welche Malus-Regelungen sind vertraglich vereinbart, sollte die CWB Coral World Berlin GmbH seine vertraglichen Verpflichtungen zum Wasserpark verletzen und wodurch wird die Durchsetzung der Malus-Regelungen abgesichert?
    Gemäß Vertrag hat die Coral World Berlin GmbH die Verpflichtung übernommen, den Wasserpark in einem bestimmten Standard zu errichten. Eine Kündigung des Vertrages durch den Bezirk kann nur auf Basis eines klaren Fehlverhaltens/einer schwerwiegender Vertragsverletzung durch die Coral World Berlin GmbH erfolgen. Eine solche liegt bis dato nicht vor.

1Vgl. Abgeordnetenhaus Berlin: Antwort auf Schriftliche Anfrage 19/18 094 vom 30.01.2024

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