Anmietungen von Räumen: Gesundheitsamt

20.08.24 –

Vorgang: KA/0769/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Ab wann erfolgt die Nutzung des angemieteten Objekts in der Schreiberhauer Straße durch das Gesundheitsamt?
    Eine Entscheidung zur Anmietung des Objektes steht noch aus. Nähere Angaben zu konkreten Fragen bzgl. des Objektes können daher nicht getroffen werden.
     
  2. Wann und in welcher Höhe werden die in Kapitel 4500, Titel 97101 des Bezirkshaushaltsplans 2024/25 eingestellten pauschalen Mehrausgaben für eine evtl. Marktanmietung für das Gesundheitsamt abgerufen?
    Eine Beantwortung kann erst erfolgen, wenn die Mietvertragsverhandlungen abgeschlossen sind.
     
  3. Wie hoch ist der monatliche Mietpreis pro Quadratmeter, wie hoch betragen die monatlichen Nebenkosten und wann sind sie zu bezahlen?
    Die Frage kann erst abschließend beantwortet werden, wenn die Mietvertragsverhandlungen beendet sind.
     
  4. Für welchen Zeitraum wurde der Ersatzstandort für das Gesundheitsamt angemietet?
    Es ist noch keine Anmietung erfolgt.
     
  5. Wie bewertet das Bezirksamt den baulichen Zustand des Gebäudes, die Anbindung an den ÖPNV, die Anbindung an das Berliner Landesnetz, die Energiebilanz des Gebäudes, die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden des Bezirksamts und die Barrierefreiheit in dem Gebäude?
    Die Liegenschaft hat eine ausgezeichnete Anbindung an den ÖPNV. Eine Anbindung an das Berliner Landesnetz muss bei dem Objekt neu hergestellt werden. Arbeitsbedingungen und Barrierefreiheit werden im Zuge der Anpassungsmaßnahmen (soweit erforderlich) so hergestellt, dass sie den Anforderungen entsprechen. Gleiches gilt für den baulichen Zustand allgemein, der allerdings bei der Immobilie grundsätzlich in Ordnung ist. Zur Energiebilanz kann derzeit keine Aussage getroffen werden.
     
  6. Wie sieht die Gesamtflächenkonzeption für die angemieteten Räumlichkeiten aus?
    Die Frage kann derzeit nicht beantwortet werden.
     
  7. Welche baulichen und energetischen Maßnahmen wird das Bezirksamt für das angemietete Objekt veranlassen, um die angemietete Fläche optimal zu nutzen?
    Grundsätzlich müssen alle Umbaumaßnahmen den gesetzlichen Richtlinien zur Umsetzung der AllA-Raum (Allgemeine Anweisung über die Bereitstellung und Nutzung von Diensträumen), dem Konzept der Neuen Arbeitswelten, der Arbeitsstättenrichtlinie sowie der Herstellung von Barrierefreiheit entsprechen. Besondere Anforderungen für ärztliche Tätigkeiten sowie spezielle hygienische Anforderungen für medizinische Einrichtungen müssen ebenfalls berücksichtigt und umgesetzt werden.

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Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Wohnen und Stadtentwicklung