Aktueller Stand an der Joachimsthaler-/Plauener Straße

12.03.24 –

Vorgang: KA/0609/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Gab es seit dem Beschluss der DS/0749/IX weitere Vorgänge seitens des Bezirksamtes, der HoWoGe, von denen das Bezirksamt weiß, oder des Senats rund um eine mögliche Bebauung des Hofs an der Joachimsthaler Straße 1-7/Plauener Straße 8-26?
    Die o. g. Drucksache datiert vom 25.05.2023.
    Dem Bezirksamt sind anschließende Vorgänge bekannt.
     
  2. Wenn ja, welche?
    Dem Bezirksamt liegt der Bauantrag der HOWOGE aus November 2022 zur Errichtung einer Wohnbebauung mit 105 Wohnungen auf dem Grundstück Joachimsthaler Straße 1/7 und Plauener Straße 8/26 vor. Dieser basiert auf einem zuvor erteilten Bauvorbescheid. Ein Bestandteil des Vorhabens ist, den an das Antragsgrundstück angrenzenden Seitenstreifen der Joachimsthaler Straße umzubauen. Da durch die geplante Wohnbebauung ein Spielplatz beseitigt werden müsste, für den eine grundbuchlich gesicherte Dienstbarkeit für seine öffentliche Nutzbarkeit vorliegt, wurde durch den Antragsteller darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, diese Dienstbarkeit aufzuheben und dies auf politischer Ebene zu verhandeln. Der Antragsteller hat in diesem Kontext darauf hingewiesen, dass er gerne auf den benachbarten öffentlichen Flächen der Flurstücke 297 und 298 eine 930,00 m² Fläche als Erholungsfläche umgestalten möchte.

    Die planungsrechtliche Prüfung des beantragten Vorhabens durch den FB Stapl wurde im November 2023 aufgrund der fehlenden bzw. unzureichenden Absichtserklärung der HOWOGE für den geplanten Straßenumbau unterbrochen. Diese Erklärung möchte der Antragsteller erst vorlegen, wenn die in Rede stehende Nutzung benachbarter öffentlicher Flächen (Flurstücke 297 und 298) als „zusätzliche ruhige Erholungsfläche“ abgestimmt worden ist.

    Dem Bezirksamt ist bekannt, dass zwar eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben ungeachtet des wegfallenden öffentlich nutzbaren Spielplatzes möglich wäre, dass jedoch eine Realisierung des Bauvorhabens eine diesbezügliche Lösung voraussetzt, da die Grundbucheintragung einer Überbauung der Spielplatzfläche entgegensteht. Aus dem Geschäftsbereich Umwelt und Natur gibt es eine Stellungnahme zur Baumfällung, in der eine Baumfällgenehmigung erteilt wird unter der Voraussetzung, dass hier auch eine Baugenehmigung erteilt wird.
     
  3.  Sind seit dem Beschluss der DS/0749/IX Gespräche zum Thema einer möglichen Bebauung an der Joachimsthaler Straße 1-7/Plauener Straße 8-26 zwischen dem Bezirksamt und mit einer der beteiligten Senatsverwaltungen geführt worden?
    Nein. Es gab keine Gespräche zwischen der Bauaufsicht und der Senatsverwaltung bzgl. des zuvor genannten Vorhabens.
     
  4. Wenn ja, von wem, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
    S. Antwort zu 3.
     
  5. Sind seit dem Beschluss der DS/0749/IX Gespräche zum Thema einer möglichen Bebauung an der Joachimsthaler Straße 1-7/Plauener Straße 8-26 zwischen dem Bezirksamt und der HoWoGe geführt worden?
    Ja. Dem Bezirksamt sind anschließende Gespräche mit der HOWOGE bekannt.
     
  6. Wenn ja, von wem, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
    Das Bezirksamt hat (zuletzt am 31.10.2023) im Rahmen des unter Nr. 2 angeführten Bauantragsverfahrens mit der HOWOGE über notwendige Ergänzungen und Klarstellungen der eingereichten Bauvorlagen gesprochen. Der Austausch erfolgte mit Vertretungsbevollmächtigten der HOWOGE per E-Mail und telefonisch. Im Ergebnis wurde die planungsrechtliche Prüfung bis auf Weiteres wegen fehlender Unterlagen unterbrochen (s. a. Antwort zu Nr. 2).

    Inwiefern durch andere Stellen, insb. den Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht oder das Umwelt- und Naturschutzamt, Gespräche mit der HOWOGE erfolgt sind, welche womöglich auch den auf dem Baugrundstück vorhandenen öffentlich nutzbaren Spielplatz betreffen, entzieht sich der Kenntnis dem Bezirksamt.

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