Versorgung minderjähriger Geflüchteter

18.09.23 –

Vorgang: KA/0480/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viel Prozent der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten werden regulär beschult?
    Uns liegen keine Gesamtzahlen der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten vor, deshalb ist eine prozentuale Darstellung der Zahlen nicht möglich.
     
  2. Wie viel Prozent der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten werden in „Willkommensklassen“ beschult?
    S. Antwort zu 1.
     
  3. Wie viel Prozent der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten werden trotz Schulpflicht nicht beschult?
    S. Antwort zu 1.
     
  4. Gibt es bei den Fragen 1-3 Unterschiede zwischen begleiteten und unbegleiteten Jugendlichen und Kinder? Wenn ja, welche?
    S. Antwort zu 1.
     
  5. Gibt es die Möglichkeit, für die nicht beschulten Kinder und Jugendlichen, Deutschkurse über die VHS anzubieten?
    Die Sprachvermittlung für Kinder und Jugendlichen erfolgt in der Regel in den Willkommensklassen. Die Nutzung von Sprachkursen der VHS kommt nur in Einzelfällen vor.
     
  6. Wenn ja, wie viel Prozent der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten steht theoretisch ein solcher Kurs zur Verfügung und wie viele nutzen diesen?
    Eine statistische Erfassung erfolgt im Jugendamt nicht.
     
  7. Wie viel Prozent der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten haben aktuell keine Krankenversicherung?
    Alle minderjährigen, geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die als UMA durch den Bezirk betreut und untergebracht sind, sind krankenversichert. In Einzelfällen kann durch Klärung einer möglichen Familienversicherung oder längere Bearbeitungszeiten eine Lücke entstehen, die durch rückwirkende Anmeldungen bei der Krankenkasse geschlossen wird.
     
  8. Wie wird die Gesundheitsversorgung der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten ohne Krankenversicherung gewährleistet?
    S. Antwort zu 7.
     
  9. Wie lange verbringen im Bezirk untergebrachte, unbegleitete minderjährige Geflüchtete durchschnittlich in welcher Form der Unterbringung?
    Die Dauer einer Hilfe ist sowohl vom Alter der Kinder und Jugendlichen, sowie vom individuellen Erziehungs- und Unterstützungsbedarf abhängig. Eine allgemeingültige Aussage ist daher nicht möglich.
    Die häufigste Hilfeform ist die vollstationäre Unterbringung gem. § 34 SGB VIII. Da die Hilfen individuell gestaltet werden, kommen oftmals ambulante Maßnahmen gem. § 30 und § 35 SGB VIII flankierend hinzu.

Kategorie

Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Kultur, Bildung, Schule, Sport

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