09.07.25 –
Vorgang: DS/1744/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Welche anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) gibt es aktuell im Bezirk Lichtenberg und wo befinden sie sich?
Welche Träger betreiben diese Einrichtungen, und wie viele Plätze bieten sie jeweils an?
Welche vergleichbaren Einrichtungen existieren im Bezirk, z. B. Integrationsbetriebe, Fördergruppen, Tagesförderstätten oder Zuverdienstprojekte?
Welche Zielgruppen werden in den jeweiligen Einrichtungen betreut?
Gibt es Wartelisten oder einen Kapazitätsengpass bei einem oder mehreren dieser Angebote?
Wie hoch ist der durchschnittliche monatliche Arbeitslohn in den Lichtenberger WfbM?
Wie hoch ist der Arbeitslohn in den einzelnen WfbM? Bitte einzeln aufgelistet.
Wie hoch ist die durchschnittliche Vergütung pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde, in Lichtenberg und den einzelnen Standorten?
Welche Zuschüsse erhalten die Träger der Werkstätten vom Land Berlin bzw. aus bezirklichen Mitteln?
Wie viele der betreuten Personen sind über die Einrichtungen sozialversichert oder freiwillig versichert?
Gibt es eine Übersicht darüber, wie viele Stunden pro Woche in den Werkstätten durchschnittlich gearbeitet wird?
Welche Veränderungen bei Anzahl, Trägerstruktur oder Nachfrage hat das Bezirksamt in den letzten fünf Jahren festgestellt?
Wie bewertet das Bezirksamt die Entwicklungsperspektiven von Werkstätten im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention?
Welche konkreten Projekte oder Modellversuche gibt es im Bezirk, die Alternativen zur klassischen Werkstattarbeit darstellen?
Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung außerhalb der Werkstätten zu fördern?
Inwieweit gibt es Kooperationen mit Unternehmen, Initiativen oder Bildungsanbietern im Rahmen von Außenarbeitsplätzen?
Wie unterstützt das Bezirksamt inklusive Kultur-, Bildungs- oder Freizeitangebote für Werkstattbeschäftigte außerhalb der Arbeitszeit?
Wie bewertet das Bezirksamt die Sichtbarkeit und gesellschaftliche Teilhabe von Werkstattbeschäftigten im öffentlichen Leben in Lichtenberg?
Gibt es bezirkliche Leitlinien, Positionspapiere oder Konzepte zur Förderung inklusiver Beschäftigung?
Plant das Bezirksamt neue Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen alternative Beschäftigungs- oder Teilhabeformen zu ermöglichen, die weder klassische WfbM noch regulärer Arbeitsmarkt sind?
In welchem Umfang können Werkstattbeschäftigte in Lichtenberg selbst über Arbeitsinhalte, Arbeitszeiten oder den Wechsel zwischen Bereichen innerhalb der Einrichtung mitbestimmen?
Welche Strukturen oder Gremien existieren in den Werkstätten im Bezirk, in denen die Beschäftigten ihre Interessen selbst vertreten und Entscheidungen aktiv mitgestalten können (z. B. Werkstatträte, Beschwerdestellen, Partizipationsprojekte)?
Wie bewertet das Bezirksamt die Machtverhältnisse und Hierarchiestrukturen innerhalb der Werkstätten im Bezirk – insbesondere zwischen Fachpersonal, Gruppenleitungen und den Beschäftigten?
Welche konkreten Maßnahmen und Schutzkonzepte existieren in den Lichtenberger Werkstätten zur Vermeidung und Aufarbeitung von Machtmissbrauch, Diskriminierung oder sexualisierter Gewalt gegenüber der Werkstattbeschäftigten?
Welche internen und externen Beschwerdewege stehen Werkstattbeschäftigten offen, wenn sie sich durch Mitarbeitende, Gruppenleitungen oder andere Personen in ihrer Würde oder Sicherheit verletzt fühlen?
Wie viele gemeldete Fälle von physischen, psychischen oder sexuellen Übergriffen in Werkstätten für behinderte Menschen sind dem Bezirksamt in den letzten fünf Jahren bekannt geworden – und wie wurde jeweils reagiert?
Gibt es verbindliche Schulungen oder verpflichtende Fortbildungen für das Personal der Werkstätten im Bereich Gewaltprävention, Partizipation, Deeskalation oder/und Traumapädagogik?
Kategorie
Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Kultur, Bildung, Schule, Sport | Offene Gesellschaft | Wirtschaft und Finanzen