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20.11.24 –
Aktueller Stand: DS/1469/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Bezirk Lichtenberg spricht sich ausdrücklich für einen umfassenden und verlässlichen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen aus und fordert die Kliniken im Bezirk auf, den Bedarf an Schwangerschaftsabbrüchen, einschließlich medizinisch notwendiger Eingriffe gemäß den Regelungen des Strafgesetzbuches, sicherzustellen.
Kliniken sind aufgefordert, schwangeren Personen den Zugang zu dieser Leistung zu ermöglichen, ohne durch interne Vorgaben oder organisatorische Einschränkungen die medizinische Versorgung zu beeinträchtigen.
Die Kliniken im Bezirk sollen sicherstellen, dass medizinische Fachkräfte die Möglichkeit haben, Schwangerschaftsabbrüche im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Die Autonomie der Ärzt*innen bei der Durchführung dieser Eingriffe muss respektiert werden und darf nicht durch pauschale Richtlinien oder Entscheidungen der Vorgesetzten oder der Krankenhausleitung eingeschränkt werden.
Begründung:
Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist eine grundlegende medizinische Leistung, die das Recht schwangerer Personen auf eine umfassende Gesundheitsversorgung sicherstellt. Schwangerschaftsabbrüche sind nicht nur im Falle von Konfliktsituationen relevant, sondern auch essenziell, wenn sie aus medizinischer Notwendigkeit vorgenommen werden müssen, wie es die gesetzlichen Regelungen ausdrücklich vorsehen. Eine verlässliche Versorgung ist insbesondere dann entscheidend, wenn durch den Abbruch ernsthafte gesundheitliche Risiken oder Gefahren für das Leben der Schwangeren abgewendet werden sollen.
Aktuelle Berichte zeigen jedoch, dass einige Kliniken im Bezirk Lichtenberg und Berlin Abtreibungen nicht oder nur eingeschränkt durchführen, teils aufgrund interner Abstimmungsverfahren oder pauschaler Entscheidungen der Krankenhausleitung. Solche Einschränkungen führen dazu, dass schwangere Personen auf eine unzureichende Versorgung treffen, wodurch ihre gesundheitliche Sicherheit und das Vertrauen in die medizinische Versorgung beeinträchtigt werden. Darüber hinaus untergraben diese Vorgaben die Entscheidungsfreiheit des medizinischen Fachpersonals, das an die individuellen Bedürfnisse und das Wohl der Patient*innen gebunden ist.
Kategorie
Antrag | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Offene Gesellschaft | Themen
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