Nutzung des Rathauses für Parteiveranstaltungen

22.01.24 –

Vorgang: KA/0526/IX

  1. Wer kann welche Räume des Rathauses unter welchen Bedingungen nutzen?
    Die Vergabe der Beratungsräume im Rathaus erfolgt unter Anwendung des BA-Beschlusses BA 6/184/2009 (hervorgegangen aus der BA-Vorlage 175/2009).
     
  2. Unter welchen Umständen ist es für Parteien möglich, die Räume des Rathauses für Parteiveranstaltungen zu nutzen?
    Gemäß zuvor genanntem BA-Beschluss grundsätzlich den in der BVV vertretenen Fraktionen. Darüber hinaus allen Vereinigungen und Organisationen, die nicht durch die Regelungen des Pkt. 11 der AllA-Raum ausgeschlossen werden:
    Von der Vergabe ausgeschlossen sind Vereinigungen und Organisationen,
    a) die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Berlin oder deren Verfassungsorgane richten,
    b) deren Tätigkeit erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder c) die sich als konfliktträchtige religiöse und weltanschauliche Gruppen oder Psychogruppen, Gruppen mit therapeutischem oder lebenshelfendem Anspruch betätigen und die für den einzelnen potentiell konfliktträchtige Merkmale, Strukturen, Praktiken oder Gefahrenaspekte aufweisen, sowie Personen, die solchen Vereinigungen und Organisationen angehören.
     
  3. Wer hat den Ratssaal am 23.10. 2023 für die auf Social Media dokumentierte CDU-Veranstaltung zur Wahl derer Delegierte gebucht? Wer hat diese Buchung bestätigt? Welche Mietzahlungen waren hierfür notwendig? https://www.instagram.com/p/Cy23fOaA1Hm/?igshid=MzRlODBiNWFlZA%3D%3
    Die Reservierungsanfrage erfolgte am 12. September 2023 durch das Büro des Bezirksbürgermeisters und wurde am gleichen Tag von FM bestätigt. Ab 19. Oktober 2023 erfolgte die Korrespondenz zur Veranstaltung zwischen dem Kreisgeschäftsführer der CDU Lichtenberg und FM. Da die erste E-Mail durch eine vom Bezirksamt Lichtenberg von Berlin beschäftigte Person erfolgte, wurde zunächst fälschlicherweise vom Facility Management kein Nutzungsentgelt erhoben. Im Nachgang wurde jedoch dieser Fehler festgestellt und die Rechnung wird der CDU Lichtenberg vorgelegt. Da die Reservierungsanfrage vom Büro des Bezirksbürgermeisters vorgenommen wurde, konnte auf Anhieb nicht festgestellt werden, dass ein Nutzungsentgelt zu erheben ist. Am 05.11.2023 erkundigte sich der Kreisgeschäftsführer der CDU Lichtenberg bei FM nach dem Sachstand der Rechnungsstellung. Das Rechtsamt hat den Sachverhalt geprüft und kam zu dem Schluss, dass der CDU Lichtenberg eine Rechnung vorgelegt werden müsste. Parteien sollen Raumanfragen selbst stellen und nicht über die Bezirksamtsmitglieder Reservierungen vornehmen, um Missverständnisse vorzubeugen.
     
  4. Wer hat die Nutzung des Fraktionsbüros der AfD für deren Vorstandssitzung am 25.09.2023, welche ebenfalls auf Social-Media dokumentiert wurde, beantragt und wer diese genehmigt? Welche Mietzahlungen waren hierfür notwendig? https://www.facebook.com/photo.php?fbid=703908455108425&;set=pb.100064678300899.-2207520000&type=3
    Das Fraktionsbüro ist kein von FM geführter und zu vergebender Beratungsraum, sodass die Frage nicht von FM beantwortet werden kann.
     
  5. Stehen auch den anderen Parteien, z.B. jenen, welche eine Fraktion in der BVV haben, die Räume des Rathauses für Parteiveranstaltungen zur Verfügung?
    Die Vergabe der Beratungsräume erfolgt an alle im Bezirksamt Lichtenberg vertretenen Fraktionen.
     
  6. Wenn ja, welche Räume und unter welchen Bedingungen?
    S. Punkt 1.
     
  7. Sollte die Frage 5 mit Nein beantwortet werden, aus welchem Grund wurden für die CDU und die AfD Ausnahmen gemacht?
    S. Punkt 5.
     
  8. Sollten die in Frage 3 und 4 abgefragten Veranstaltungen nicht als solche angemeldet und genehmigt worden sein, welche Konsequenzen haben diese Veranstaltungen?
     

Kategorie

Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung

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