25.04.25 –
Vorgang: KA/0912/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Zu Beginn des Schuljahres 2024/25 gab es in Lichtenberg 41 Willkommensklassen im Grundschulbereich mit insgesamt 280 Schüler*innen und 31 Willkommensklassen in der Oberstufe mit insgesamt 338 Schüler*innen. In diesem Datenbestand sind die 7 Willkommensklassen in den Förderzentren Schule am Fennpfuhl, Schule Am Breiten Luch und in der Gemeinschaftsschule Grüner Campus Malchow inkludiert. Dadurch konnten bis auf wenige Einzelfälle alle Willkommenskinder beschult werden. Die Einzelfälle waren nicht auf fehlende Kapazitäten an Schulplätzen zurückzuführen, sondern entstanden aufgrund der speziellen Förderbedarfe der Kinder.
Durch den Bezug der Unterkunft Landsberger Allee 203-205 stieg die Anzahl an Willkommenskindern enorm an und wird ab Juli 2025, wenn die Unterkunft als Gemeinschaftsunterkunft voll belegt werden kann, weiter steigen. Gleichzeitig sind zum Schulhalbjahreswechsel Kinder aus Willkommensklassen in die Regelklassen übergegangen, so dass hier Kapazitäten frei geworden sind.
Beim Schul- und Sportamt sind nach aktuellem Stand 163 Anträge zur Beschulung von Kindern aus der Unterkunft Landsberger Allee eingegangen. Hiervon konnte nahezu allen Oberschüler*innen (39 von 40) ein Schulplatz in einer bestehenden Willkommensklasse zugewiesen werden. Im Grundschulbereich konnten nur 29 Kinder in bestehende Willkommensklassen an umliegenden Schulen zugewiesen werden. Weiterhin ist die Gründung zusätzlicher Willkommensklassen in der Unterkunft Landsberger Allee vorgesehen. Die vom Schul- und Sportamt anvisierten Räume in der Landsberger Allee bieten Platz für 10 Willkommensklassen (120 – 150 Kinder) in der Grundstufe. Ob diese bei Vollbelegung der Unterkunft ausreichen werden, ist aktuell noch nicht absehbar.
Zurzeit gibt es insgesamt 37 Kinder (27x Grundstufe, 10x Oberstufe) im Bezirk Lichtenberg, die noch nicht mit einem Schulplatz versorgt sind, weil sie aufgrund fehlender erforderlichen Unterlagen bisher keine Schulzuweisung erhalten haben oder aktuell kein passender Schulplatz zur Verfügung steht (unverhältnismäßiger Fahrweg zur Schule / spezielle Anforderungen an Schulplatz).
Aktueller Wohnort | Aktuell ohne Schulplatz | Geschlecht |
Landsberger Allee 203 | 9 Kinder (nicht zugewiesen / Alter von 9-14 J.) | 3 m / 6 w |
Wartenberger Str. 120 | 2 Kinder (körperliche Behinderung im Rollstuhl / 9+11 J.) | 1 m / 1 w |
Seehausener Str. 47/49 | 2 Kinder (Autismus / 9+10 J.) | 2 m |
Rhinstr. 125-127 | 2 Kinder (1x Epilepsie / 7 J. + 1x hörgeschädigt / 10 J. 7 Kinder ohne Beeinträchtigungen / 8+9+10+11+15 J.) | 1 m / 1 w |
Degnerstr. 82 | 1 Kind (Herzkrank / 9 J.) | 1 w |
Max-Brunow-Str. 4 | 1 Kind (Psychische Auffälligkeiten mit Aggressivität) / 9 J. | 1 m |
Spittastr. 40 | 1 Kind ohne Beeinträchtigungen / 15 J. | 1 m |
Sonstige Wohnverhältnisse | 4 Kinder (2x Autismus / 11 J. + 1x körperliche Behinderung / 12 J. + 1x Herzkrank mit Medikamentenzuführung / 10 J.) 8 Kinder ohne Beeinträchtigungen / 8-15 J. | 2 m / 2 w 2 m / 6 w |
Weitere 23 vorliegende Anträge auf einen Schulplatz durch zugezogene Kinder wurden für die 1. Klassenstufe in Regelklassen zum neuen Schuljahr 2025/26 gestellt und werden im Rahmen der regulären Einschulung mitberücksichtigt.
Der Filiale der Hans-Rosenthal-Schule in der Landsberger Allee wurden bisher 65 Kinder zugewiesen. Es ist ausschließlich eine Beschulung von schulpflichtigen Kindern im Grundschulbereich vorgesehen. Hier kann, aufgrund baurechtlicher Hindernisse, aktuell noch keine Beschulung stattfinden.
Festzuhalten ist, dass das Schul- und Sportamt nur Kenntnis von Kindern besitzt, für die Unterlagen auf Schulplatzsuche eingereicht worden oder Schulanmeldungen bereits erfolgt sind. Ob es weitere Kinder gibt, für die noch keine Schulanmeldeunterlagen ausgefüllt wurden oder nicht abgegeben worden sind, entzieht sich der Kenntnis des Schul- und Sportamtes.
Das Schul- und Sportamt Lichtenberg hat ab Bekanntwerden der Pläne, in der Landsberger Allee geflüchtete Personen unterzubringen, intensiv an Möglichkeiten für Beschulung gearbeitet. Hierfür wurden alle bestehenden Kapazitäten ausgeschöpft, an Bestandsschulen zusätzliche Kapazitäten geschaffen, Optionen für die Stellung von Schulcontainern erwogen und schlussendlich gemeinsam mit der Senatsverwaltung eine Entscheidung für die Gründung einer Schulfiliale im Gebäude getroffen.
Jedoch mussten die Verfügbarkeit dieser Flächen erst durch das LAF bestätigt werden, die hier eine eigene Nutzung vorgesehen hatte. Im nächsten Schritt ergab sich das Problem, dass die Flächen aktuell noch nicht Teil des Mietvertrags zwischen LAF und Eigentümer sind, da im Hotelbetrieb nur die Hotelzimmer angemietet sind. Erst ab 01. Juli 2025, wenn die Fertigstellung der Umbauarbeiten erfolgt ist und das Gebäude formal in eine Gemeinschaftsunterkunft übergeht, ist das gesamte Hotel durch das LAF angemietet. Daher ergab sich die Notwendigkeit, bis 30. Juni 2025 einen gesonderten Nutzungsvertrag mit dem Hoteleigentümer zu schließen. Dieser Prozess dauerte aufgrund schwieriger Erreichbarkeit des Vertreters des Eigentümers über mehrere Monate an, trotz regelmäßiger Nachfragen.
Als der Abschluss des Nutzungsvertrags absehbar war, sollten die Räumlichkeiten im Rahmen einer Begehung mit der Bauaufsicht begutachtet werden. Bei diesem Termin ergab sich, dass noch der durch LAF und BIM zu stellende Bauantrag zur Umnutzung des 1. OG für schulische Nutzung fehlt. Beschulung ist - auch im Rahmen einer Duldung - ohne zumindest gestellten Bauantrag rechtlich nicht möglich. Ferner ergaben sich beim Begehungstermin diverse kleinere bauliche Maßnahmen, die ausgeführt sein müssen, um die für Schule notwendigen Brandschutzvorschriften einzuhalten. Hierbei sagte der Eigentümer zu, diese Maßnahmen auf eigene Kosten auf Basis des Brandschutztermins umzusetzen.
In der Folge konnte der Fachbereich Schule und Sport erreichen, dass der Bauantrag durch LAF und BIM nun erstellt und hoffentlich zeitnah eingereicht wird. Auch die Umbaumaßnahmen laufen aktuell. Insgesamt lässt sich sagen, dass aufgrund unklarer Zuständigkeiten, schwieriger Erreichbarkeit von beteiligten Akteur*innen und genereller Unerfahrenheit mit der Situation immer wieder neue Hindernisse auftraten, die den geplanten Schulbetrieb ab 01. Januar 2025 immer weiter verzögerten.
Wie bereits dargestellt, werden Kinder, soweit dies möglich ist, in bereits bestehende Klassen zugewiesen. Einige Kinder haben einen Schulplatz in Tegel. Für alle weiteren Kinder ist das Schul- und Sportamt Lichtenberg bemüht, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.
Kategorie
Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Europa und Internationales | Kultur, Bildung, Schule, Sport