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24.03.23 –
Vorgang: KA/0341/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Welche aktuellen Planungsvorhaben in den Plangebieten der Bebauungsplanverfahren 11-106, 11-119, 11-155 sind dem Bezirksamt bekannt?
Hinsichtlich der Grundstücke, die sich in den Geltungsbereichen der Bebauungsplan-Entwürfe 11-119 und 11-155 befinden, sind dem Fachbereich Stadtplanung keine Bauvorhaben bekannt. Beide Bebauungspläne wurden im Wesentlichen mit der Zielsetzung aufgestellt, die vorhandenen Kleingärten zu sichern.
Hinsichtlich der Grundstücke, die sich im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs 11-106 befinden, sind dem Fachbereich Stadtplanung zurzeit (25. April 2023) folgende Bauvorhaben bekannt:
a) Für das 6.057 m² große Grundstück Tannhäuserstraße 3A im westlichen Abschnitt des Plangebiets wurde im Juni 2021 eine Baugenehmigung (BG 2020/2593) für ein Bauvorhaben mit 134 Wohnungen erteilt. Diese Baugenehmigung wurde Anfang April 2023 auf Antrag des Vorhabenträgers um ein weiteres Jahr verlängert.
b) Für das Grundstück Walkürenstraße 17-22 im mittleren Abschnitt des Plangebiets 11-106 liegt dem Fachbereich Stadtplanung seit Anfang April 2023 ein Vorbescheidsantrag zur Stellungnahme vor. Gemäß der Voranfrage besteht die Absicht auf dem rund 10.870 m² großen Grundstück eine bis zu fünfgeschossige Wohnanlage mit zusätzlichem Staffelgeschoss zu errichten. Insgesamt sieht die Planung bis zu 180 Wohnungen vor.
c) Für das 1.690 m² große Grundstück Walkürenstraße 56/57, bei dem es sich wie bei den beiden zuvor genannten Grundstücken um ein unbebautes Grundstück handelt, wurde dem Fachbereich Stadtplanung Anfang April ein viergeschossiges Wohnbauvorhaben vorgestellt. Hierfür soll nach Aussage des Vorhabenträgers zeitnah ein Antrag auf einen Vorbescheid eingereicht werden.
Welche Bauvorbescheide für Vorhaben in den Plangebieten der Bebauungsplanverfahren 11-106, 11-119, 11-155 wurden in den letzten zwei Jahren erteilt und wie wurden die einzelnen Fragen beantwortet?
Es wurde bislang lediglich für das Grundstück Tannhäuserstraße 3A ein Bauvorbescheid erteilt. Die in dem Antrag gestellten Fragen hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit gemäß § 34 BauGB wurden in dem entsprechenden Bescheid vom Januar 2018 (VB 2017 / 3424)vollständig positiv beantwortet.
Welche Baugenehmigungen für Vorhaben in oben genannten Plangebieten wurden in den letzten zwei Jahren erteilt?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Mit welchem städtebaulichen Entwicklungsziel wurden nach Kenntnis des Bezirksamts die Kleingärten zwischen Wallenstein- und Walkürenstraße beräumt?
Die Räumung der Kleingartenanlage erfolgte auf einem Privatgrundstück und war genehmigungsfrei. Derzeit gibt es zu der künftigen Flächenentwicklung kein städtebauliches Entwicklungsziel. Der noch im Verfahren befindliche Bebauungsplan-11-106 sieht für die betreffende Fläche bislang noch eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ vor.
Wie bewertet das Bezirksamt den Erfolg seiner Pressemitteilung vom 16.11.2020: Kleingartenanlage Wallensteinstraße bleibt?
Eine Einflussmaßnahme des Bezirksamtes auf die privat erfolgte Räumung war nicht möglich. Das Bezirksamt hat in mehreren Gesprächen auch vor Ort mit den Nutzer:innen immer wieder betont, dass die Kleingartenanlagen (KGA) nicht aufgegeben und verkauft werden sollten. Ebenfalls wurde mehrfach betont, dass das Bezirksamt die KGA weiterhin schützen möchte und hierfür die entsprechenden Bebauungspläne aufgestellt hat. Leider haben die Privatpersonen vor Ort anders entschieden und ihre Kleingartenanlagen aufgegeben. Alle Bemühungen des Bezirksamtes wurden durch dieses Verhalten zu Nichte gemacht und das Bezirksamt seinen Möglichkeiten beraubt.
Wie können die Planungsziele der Bebauungsplanverfahren 11-106, 11-119 und 11-155 noch erreicht werden?
Die Planungsziele der drei genannten Bebauungspläne, die sich alle noch im Verfahren befinden, lassen sich am einfachsten nach ihrer Festsetzung umsetzen, können aber auch über das ansonsten zur Verfügung stehende Planungsrecht (§§ 34 oder 35 BauGB sowie § 15 BauGB) unterstützt werden. Aber auch hier gilt, dass ein Bebauungsplan nur regelt, welche Nutzungen in welcher baulichen Ausprägung zulässig sind, bzw. zugelassen werden können. Eine legale Räumung einer Kleingartenanlage oder ein Abriss eines Gebäudes kann auch ein festgesetzter Bebauungsplan nicht verhindern. Wenn auf einer privaten Fläche die Nutzung der KGA eingestellt wird, weil Kleingärtner:innen ihre Flächen aufgeben, kann das Bezirksamt diese Nutzung nicht erzwingen.
Welchen Arbeitsstand hat der Rahmenplan Karlshorst-West erreicht und wann soll er der Öffentlichkeit vorgestellt werden?
Zum Städtebaulichen Rahmenplan Karlshorst Nordwest laufen derzeit noch fachliche Abstimmungen. Wenn diese Abstimmungen beendet sind, werden die Ergebnisse vorgestellt.
Welche Nachverdichtungspotenziale für Wohnungsbau erkennt das Bezirksamt in Karlshorst-West?
Seitens des Fachbereiches Stadtplanung werden im Bereich westlich der Ilsestraße durchaus Verdichtungspotenziale gesehen. Diese betreffen in erster Linie unter- oder ungenutzte Flächen. Über die möglichen Verdichtungspotenziale muss noch im weiteren Abstimmungsprozess, auch im Zuge des Rahmenplans Karlshorst Nordwest, diskutiert werden.
Liegt eine Fällgenehmigung für die mehr als hundertjährige Linde auf dem Grundstück Wallensteinstraße 31 vor, wie kann die Linde rechtlich noch besser vor einer Fällung geschützt werden und was unternimmt das Bezirksamt, um den Baum zu erhalten?
Es liegt kein Antrag für eine Fällung der mehr als hundertjährigen Linde auf dem Grundstück Wallensteinstraße 31 vor. Entsprechend wurde auch keine Fällgenehmigung erteilt. Die Linde ist durch die Baumschutzverordnung in hohem Maße geschützt. Maßnahmen an dem Baum dürfen nur mit einer entsprechenden Genehmigung durch das zuständige bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt erfolgen.
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Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Wohnen und Stadtentwicklung
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