Kleine Anfrage: Zirkusse in Lichtenberg

Kontrollen und Verstöße

30.11.22 –

Vorgang: KA/0272/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche Zirkusse gastierten bzw. gastieren 2022 in Lichtenberg?
    Bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht meldeten sich 2 Zirkusse an. Anmeldepflichtig bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht nach Tierschutzgesetz sind jedoch nur Zirkusse, welche Tiere (nicht private) mit sich führen. Weitere Gastspiele gelangten der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht nicht zur Kenntnis.

  2. Ist bereits bekannt, welche Zirkusse 2023 in Lichtenberg gastieren werden?
    Der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht liegen bisher keine Anmeldungen für das Jahr 2023 vor (siehe auch 1).

  3. Wie wurden die in Lichtenberg gastierenden Zirkusse kontrolliert? Wurde insbesondere das Ab- und Verladen der Tiere kontrolliert? Wenn nein, warum nicht?
    Es wurden beide angemeldeten Zirkusse kontrolliert. Die Ladevorgänge wurden nicht kontrolliert. Die Kontrollen waren aus organisatorischen Gründen für andere Zeitpunkte geplant und es bestand kein konkreter Anlass, der es begründete, die Kontrolle explizit auf die Ladevorgänge auszurichten.

  4. Welche tierschutzrechtlichen Verstöße wurden bei den Kontrollen festgestellt und welche Konsequenzen hatten diese Verstöße?
    Es wurden überwiegend kleinere Mängel in den Haltungsbedingungen einzelner Tierarten (z.B. etwas zu kleine Gehegegröße, fehlende Klettermöglichkeiten) festgestellt), deren unverzügliche Behebung angeordnet wurde. Zudem wurden mildere Mittel des Ordnungsrechts ausgesprochen. Die Kontrollen einschließlich Mängel und Maßnahmen wurden im Anschluss in das Zirkusregister eingetragen.

  5. Gibt es Kontakt zu den Verwaltungen der Gemeinden bzw. Landkreise, in denen die Zirkusse ihr Winterquartier haben (z.B. Zirkus William in Märkisch-Oderland), um sich ggf. gegenseitig über Verstöße zu informieren und z.B. gezielte Kontrollen folgen zu lassen?
    Es existiert das Zirkusregister, auf welches alle Veterinärbehörden Zugriff haben. Dort können Kontrollen mit Verstößen und Maßnahmen hinterlegt werden. Kontakte werden i.d.R. immer nur Anlassbezogen hergestellt, z.B. um auf gravierende Verstöße aufmerksam zu machen oder die Abstellung wichtiger Mängel (durch z.B. tierärztliche Behandlung von kranken Tieren) sicherzustellen

Kategorie

Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen

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