Kleine Anfrage: Jugendbeteiligung in Lichtenberg
30.06.22 –
Vorgang: KA/0167/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
- Welche Formate der Jugendbeteiligung hat das Bezirksamt bisher durchgeführt?
Im SGB VIII § 8 sowie im AG KJHG §§ 1 und 5 ist die Beteiligung von Kindern und Jugendliche klar geregelt.
Auch das Handbuch Qualitätsmanagement der Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen widmet ein ganzes Kapitel dem Thema Partizipation. Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale Handlungsorientierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die demokratischen und emanzipatorischen Zielen verpflichtet ist. Als Querschnittsaufgabe und Handlungsprinzip der Jugendarbeit ist Partizipation rechtlich und politisch festgelegt und wird (nicht nur) in den Jugendfreizeiteinrichtungen gelebt. Kernaktivtäten dafür sind die Mitgestaltung der Angebote in den Einrichtungen, das Aushandeln von Regeln und der Umgang mit diesen, Kinder- und Jugendkonferenzen, Entwicklung von Projekten zur Verbesserung des Lebensumfeldes, Unterstützung selbstorganisierter Gruppen.
Im Rahmen der Tätigkeit der Beauftragten für Kinder- und Jugendbeteiligung (seit 2008) sowie der Tätigkeit der Leitstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung (seit 2020) wurden viele verschiedene Formate, Methoden und Beteiligungsprozesse ins Leben gerufen. Hierbei wurde der Ansatz der Lebensweltorientierung und der Chancengleichheit verfolgt und immer dort Kinder- und Jugendbeteiligung (KJB) installiert, wo Kinder und Jugendliche einen realistischen Mitbestimmungserfolg und somit Selbstwirksamkeit erleben konnten.
Durch die intensive Netzwerkarbeit sind u.a. Kindertagesstätten, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen, feste Kooperationspartner:innen der Leitstelle für KJB.
Die Tätigkeiten reichen von der fachlichen Beratung über die Begleitung bis hin zur Durchführung verschiedener Beteiligungsprozesse.
Im Laufe der vergangenen Jahre wurde die partizipative Haltung in vielen Einrichtungen, in der Verwaltung sowie in der Politik immer deutlicher und selbstverständlicher.
Es werden Formate wie Rathausführungen für Vorschulkinder, Schülerinnen und Schüler, Erstellung von Kinder Kiez Karten, Kinder BVV, Jugend BVV, Jugendjurys, Money Person (Eintagesjurys) oder die Spielleitplanung in der Frankfurter Allee Nord angeboten bzw. durchgeführt.
Durch die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Spielplatzplaner:innen in Lichtenberg, konnte eine Vielzahl von Kinder- und Jugendbeteiligungsprozessen an Spielplätzen (z.B. Lindenhof, Schwarzmeerstraße, Rheinsteinpark und Gutspark Falkenberg u.v.m.)und Stadtplätzen (z.B. Freiaplatz, Dolgenseepromenade, Rathauspark u.v.m.) vollzogen werden.
Da Partizipation und politische Bildung in enger Wechselwirkung stehen, ist die Leistelle für KJB für jede U18 Wahl die Koordinierungsstelle in Lichtenberg, in Kooperation mit dem Jugendamt. Mit den besonderen Lichtenberger U18 Methoden wie z.B. das U18 Karaoke Mobil oder der Demokratie Lounge sind besonders altersentsprechende Zugänge gelungen, die stets weiterentwickelt werden. Aktuell entsteht das U18 Partizipationskonzept für die U18 Wahlparty, eine weitere Methode im Rahmen dieses Projektes.
In Zusammenarbeit mit der Kinderarmutspräventionsstrategie wird auch in diesem Prozess dafür Sorge getragen, dass nicht nur über die Kinder gesprochen wird, sondern auch mit ihnen.
Auf dem Weg zur Erstellung des ersten Lichtenberger Jugendförderplans ging dem eine Kinder- und Jugendbeteiligung voraus. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt, stellt die Arbeit zum Thema Kinderrechte dar. Seit 2010 engagiert sich eine sehr aktive Arbeitsgemeinschaft, die von der Leitstelle KJB koordiniert wird. In diesem Kontext wurden verschieden Methoden für Kinder und Jugendliche angeboten, wie z.B. Kinderkonferenzen, Kreideketten, Workshops und Aktionstage.
Durch das Jugendförder-und Beteiligungsgesetz, welches 2020 in Kraft getreten ist, wurde es möglich eine zweite Stelle für KJB zu installieren. Diese hat den Schwerpunkt der Digitalen Kinder- und Jugendbeteiligung (DKJB).
- Wann tagte zuletzt das Jugendparlament?
Es gibt kein Kinder- und Jugendparlament in Lichtenberg.
- Wie ist der strukturelle Aufbau des Jugendparlamentes im Bezirk?
Siehe die Beantwortung der Frage Nr.2
- Hat das Jugendparlament eine eigene Geschäftsordnung?
Siehe die Beantwortung der Frage Nr.2
- Welche Handlungsspielräume liegen im Besitz des Jugendparlamentes?
Siehe die Beantwortung der Frage Nr.2
- Wie setzt sich das Jugendparlament bisher zusammen?
Siehe die Beantwortung der Frage Nr.2
- Welche Voraussetzungen mussten in der Vergangenheit erfüllt werden, um am Jugendparlament teilzunehmen?
Siehe die Beantwortung der Frage Nr.2
- Welche Rolle spielt das Bezirksamt beim Thema Jugendparlament?
Siehe die Beantwortung der Frage Nr.2
- Wie steht das Bezirksamt generell zum Thema Jugendparlament und Jugendbeteiligung?
Ein Kinder- und Jugendparlament (KJP) ist eine mögliche Form für eine Interessenvertretung junger Menschen. In zwei Berliner Bezirken wird dieses Format angeboten. In Lichtenberg gab es meist temporäre Gremien von Kindern und Jugendlichen, wie z.B. den Inklusiven Jugendbeirat, das Jugendaktiv, die Jugendjurys usw., die sich für bestimmte Zeitabschnitte aktiv engagierten. Da sich die Lebenswelt von jungen Menschen mit Übergang zur weiterführenden Schulen, Ausbildung oder zum Studium deutlich verändert, ist die Erfahrung, die Gremienarbeit eher kurzweilig zu gestalten und immer nur dann „Erwachsenstrukturen“ zu bedienen, wenn das dem ausdrücklichen Wunsch junger Menschen entspricht. Somit wäre ein Jugendparlament eine mögliche Form von Jugendbeteiligung.
Der Bezirk Lichtenberg zeigt z.B. durch das Format des Bürger:innen Haushalt, wie wichtig die Bürger:innen Beteiligung ist und hat durch das Implementieren der Leitstelle für KJB ein weiteres Mal deutlich gemacht, wie wichtig es ist, besonders die jüngsten Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Form zu beteiligen und unterstreicht somit die besondere Haltung für Jugendbeteiligung.
Kategorie
Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Kultur, Bildung, Schule, Sport | Offene Gesellschaft