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24.01.22 –
In der Konrad-Wolf-Straße in Alt-Hohenschönhausen befindet sich in Höhe der Straßenbahn-Haltestelle Werneuchener Straße ein Gebäude im Bau. Die Baustelle auf diesem Grundstück beansprucht auch den Gehweg auf seiner vollen Breite, so dass Passat*innen gezwungen sind, auf den Radweg auszuweichen.
Vorgang: KA/0053/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
Die Zuständigkeit der abgefragten Informationen liegt beim Berliner Senat, denn die Baumaßnahme wurde durch das Verkehrsmanagement angeordnet.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat den Bezirken am 11.01.2022 mitgeteilt: „Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz verantwortet im Kern ausschließlich ihr eigenes Handeln im Rahmen der ihr verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung. Anfragen von Bezirksverordneten oder Bürgerinnen und Bürgern in der BVV können daher nicht von der Senatsverwaltung beantwortet werden... Anfragen, die die Zuständigkeit der Senatsverwaltung betreffen, sind daher grundsätzlich über das Abgeordnetenhaus zu stellen... Ich bitte Sie um Verständnis, dass bei Fragestellungen, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltung liegen, daher grundsätzlich keine Beantwortung von Anfragen einzelner Bezirksverordneter oder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern in der BVV durch mein Haus erfolgen kann.“ (StS Markus Kamrad).
Dennoch konnte das Bezirksamt einige Informationen über die ausführende Firma in Erfahrung bringen.
Wie lange wird die Baustelle in der Konrad-Wolf-Straße, unmittelbar vor der Straßenbahn-Haltestelle Werneuchener Straße, voraussichtlich bestehen bleiben?
Laut AO wird die Baustelle voraussichtlich bis zum 09. Oktober 2022 bestehen bleiben.
Erfolgen die Baumaßnahmen durch eine bzw. im Auftrag einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft?
Die Baugenehmigung erfolgte am 18. Dezember 2019 für die Errichtung eines Wohngebäudes mit zwölf Wohnungen. Antragsteller und Bauherr sind privat. Das Bezirksamt hat keine Kenntnis darüber, ob dieser Neubau im Auftrag einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft erfolgt.
Hat das Bezirksamt die Inanspruchnahme des Gehweges auf seiner vollen Breite an dieser Stelle genehmigt? Wenn ja, wie lange?
Das Verkehrsmanagement hat die Inanspruchnahme des gesamten Gehwegs genehmigt.
Hält das Bezirksamt die Gefährdung zu Fuß Gehender durch potenzielle Konflikte mit dem Radverkehr an dieser Stelle für vertretbar?
Laut Verkehrszeichenplan ist es nicht vorgesehen, dass Fußgänger den Radweg benutzen. Fußgänger werden im Bereich zwischen der Strausberger Straße und der Werneuchener Straße mittels provisorischer Ampel und Beschilderung auf den gegenüberliegenden Gehweg geführt. Der Radweg ist somit ausschließlich den Radfahrenden vorbehalten. Darüber hinaus ist die Tramhaltestelle im Bereich der Werneuchener Straße bis zum Abschluss der Baumaßnahme nicht aktiv. Die Haltestelle wurde vorübergehend in den Bereich der Strausberger Straße verlegt. Die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer ist somit gegeben.
Gibt es eine Möglichkeit, den Gehweg nicht auf voller Breite durch die Baumaßnahmen zu beanspruchen, so dass Passant*innen nicht auf den Radweg ausweichen müssen?
Dies kann durch das Verkehrsmanagement des Berliner Senats geprüft werden.
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