Keine Attestpflicht für veganes Schulmittagessen

27.06.24 –

Aktueller Stand: DS/1302/IX

 Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, darauf hinzuwirken, dass für den Erhalt eines veganen Schulessens nicht mehr die Vorlage eines ärztlichen Attestes nötig ist, sondern die reine Angabe eines solchen Bedarfes ausreichend ist.

Begründung:
Wer für sich die Notwendigkeit sieht und den Wunsch hat, sich pflanzlich zu ernähren, sollte hierfür nicht zusätzlich durch ein ärztliches Attest gegängelt werden, zumal sich die Frage stellt, was dieses feststellen soll. Bei einer Quote von ca. 3% sich vegan ernährenden Menschen in Deutschland ist der ggf. anfallende Mehraufwand in der Praxis gering, für die betroffenen Personen allerdings von hohem persönlichen Wert.

(Der Antrag wurde gemeinsam mit den BVO der Tierschutzpartei eingereicht.)

Kategorie

Antrag | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Kultur, Bildung, Schule, Sport

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