Finanzmittel des Klimabeirats

14.12.23 –

Vorgang: KA/0494/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wer entscheidet wie die Mittel, die dem Klimabeirat zur Verfügung stehen, ausgegeben werden? Ist der Klimabeirat als Gremium in diese Entscheidung einbezogen?
    Sämtliche ehrenamtlich arbeitenden Beiräte bekommen für ihre Arbeit eine einheitlich festgelegte finanzielle Aufwandsentschädigung.

    Im Zusammenhang mit der Einberufung und der Koordination der Arbeit des Klimabeirates sollte, gemäß BVV-Beschluss DS/009/IX vom 19.5.2022, eine Geschäftsstelle eingerichtet werden. Dafür war die Beauftragung eines externen Büros im Gespräch, da im BA Lichtenberg keine Personalkapazitäten für diese Aufgabe zur Verfügung standen. Daher wurde ein entsprechendes Budget für die Einrichtung einer Geschäftsstelle vorgesehen.
     
  2. Wie und für welche Zwecke wurde das bisher zur Verfügung gestellte Geld ausgegeben?
    Auf die Beauftragung eines externen Büros wurde verzichtet. Vielmehr wurde eine zusätzliche unbefristete Klimamanagementstelle bei der bezirklichen Klimaschutzbeauftragten eingerichtet und erfolgreich besetzt. Diese Personalstelle übernimmt nunmehr u.a. die Aufgaben einer Geschäftsstelle für den ehrenamtlichen Klimabeirat. Damit wurde das Budget zweckentsprechend eingesetzt.
     
  3. Wie und für welche Zwecke wird das zukünftig zur Verfügung stehende Geld ausgegeben?
    Über die Aufwandsentschädigung hinaus steht kein weiteres fest eingeplantes Budget für die Arbeit des Klimabeirates zur Verfügung. Für Projekte und Maßnahmen können Fördermittel akquiriert werden.
     
  4. Wie teilen sich die 2024 und 2025 zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel (15T €) zwischen Klimabeirat und Klimateam auf?
    Gemäß Berliner Energie- und Klimaschutzgesetzgebung sind die Verwaltungen des Landes Berlins angehalten, sich bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Für die Umsetzung dieser Pflichtaufgabe hat das Bezirksamt Lichtenberg bislang zwei thematische Klimateams, bestehend aus Mitarbeitenden der Lichtenberger Verwaltung, gegründet. Bislang finden Abstimmungsrunden zu den Themen klimafreundliche Dienstmobilität sowie faire und klimafreundliche Beschaffung statt. In diesem Zusammenhang werden beispielsweise Vorführungen von E-Fahrzeugen oder E-Fahrrädern/Lastenrädern organisiert, moderierte Diskussionsrunden angeboten, Leitfäden für die bezirkliche Beschaffung entwickelt und Verkehrssicherheits- oder Energietage durchgeführt. Für die Umsetzung der klimaneutralen Verwaltung wurde unter einem Dienstleistungstitel ein Budget eingestellt. Die bezirkliche Klimaschutzbeauftragte koordiniert die Klimateams. Über den Dienstleistungstitel können dem Klimabeirat Finanzmittel bereitgestellt werden. Die Budgetverantwortung obliegt der Klimaschutzbeauftragten.
     
  5. In welcher Form erhält der Klimabeirat eine Rückmeldung darüber, für was die in einem Haushaltsjahr verausgabten Mittel eingesetzt wurden?
    Nach buchhalterischer Abwicklung kann die Klimaleitstelle am Ende eines Haushaltsjahres ihre Aktivitäten offenlegen.
     
  6. Aus welchen Gründen sind die Mittel für den Klimabeirat, anders als Mittel für andere Beiräte, unter der Bezeichnung „Dienstleistungen“ geführt und nicht als „Aufwendungen für Beiräte“?
    Nur über den Titel „Aufwendungen für Beiräte“ können die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Arbeit bereitgestellt werden. Beispielhaft wurden einige Beiräte ausgewiesen, der Klimabeirat gehört ebenso dazu. Sollte der Klimabeirat eine Finanzierung, beispielsweise für die Erstellung eines Flyers, beantragen, müsste das Budget aus dem Dienstleistungstitel bereitgestellt werden.

Kategorie

Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen

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